Dürfen Lehrer sich bei häuslicher Gewalt einmischen oder müssten sie das wirklich tun?

10 Antworten

Die physische, also körperliche Gewalt ist überall gesetzlich verboten. Bei einem Verdacht kann der Lehrer und jede andere Person tätig werden. In welcher Form die Person einschreitet, ist verschieden und kommt auf die konkrete Situation an.

Eine Drohung ist psychische Gewalt. Hier ist es schwierig einzuschreiten. Es sei denn, man ist bei der Situation dabei. Dann kann man den Gewaltausübenden darauf hinweisen, dass körperliche Gewalt verboten ist. Wenn man aber nur davon gehört hat, ist das schon komplizierter.

Auch das Herumschreien ist schon psychische Gewalt. Man übt Gewalt auf die Psyche eines anderen Menschen aus. Soweit ich weiß, gibt es dafür noch keinen Straftatbestand (Man möge mich korregieren, wenn es anders ist.).

Hirnforscher sagen übrigens, dass es für das Gehirn egal ist, ob man geistige oder körperliche Gewalt ausübt. Es reagiert in beiden Fällen auf die gleiche Weise.

Gruß Matti

Wie jedermann haben auch Lehrer das Recht, beim Verdacht auf Straftaten oder Gefährdungen des Kindeswohls aktiv zu werden und z.B. die Behörden, also Polizei und Jugendämter einzuschalten.

Es gehört zum Dienstauftrag des Lehrers und zu seinen - auch moralisch - ureigensten Aufgaben, auf Anzeichen häuslicher Gewalt zu achten. Und das besser einmal zu gründlich als einmal zu wenig.

Stell Dir vor, es passiert etwas wirklich Schlimmes, und der Lehrer hat, trotz warnender Anzeichen, nichts unternommen!

Was genau er tut und in welchem Fall, muss er nach seinem Gewissen und seiner Erfahrung eigenständig einschätzen. Man kann nicht alles gesetzlich regeln.

Der Lehrer trägt innerhalb der Schule für das Wohl seiner Schüler die Verantwortung. Wenn ihm Verhaltensdefizite auffallen sollten, die dem Schüler dazu verleiten, in der Schule unkonzentriert zu sein, kann der Lehrer sich soweit er es für nötig sieht einmischen. Sei es mit Hilfe des Direktors, der Schulsozialarbeiter, der Polizei, oder auch einem Anruf/Besuch bei den Eltern. Dafür braucht er keine Einwilligung, da es um die physische und körperliche Unversehrtheit des Schülers geht.

Goodanswer43 
Fragesteller
 18.02.2017, 12:58

Soweit ich weiß ist physisch körperlich ;)

Kuhlmann26  18.02.2017, 13:26
@Goodanswer43

Richtig! Die psychische wäre die geistige Unversehrtheit.

In der Schule ist die physische (körperliche) Gewalt gesetzlich verboten, die psychische aber nicht.

Benjamin999  18.02.2017, 17:35
@Kuhlmann26

Das heißt, wenn ich in der Schule jemanden beleidige ohne ihn physisch anzugreifen, darf ich dafür keine Strafarbeit/Nachsitzen/Eintrag bekommen?

Schwervelke  18.02.2017, 19:06
@Benjamin999

Nein, denn mit verbalen Beleidigungen störst du den Frieden der Schule, und auch eine Beleidigung ist eine Attacke die geahndet wird. Warum nimmst du nicht die Gelegenheit wahr, einen absolut korrekten Umgang mit Menschen zu üben, anstatt zu überlegen wie viele Unverschämtheiten du dir noch straflos leisten kannst. Das finde ich ein merkwürdiges Ziel.

Kuhlmann26  19.02.2017, 10:37
@Benjamin999

@Benjamin:

Wenn Schüler psychische Gewalt (Beleidigungen) gegen andere Schüler oder Lehrer anwenden, dürfen sie natürlich mit Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen belegt werden. Das Wort »Strafe« hat man aus dem offiziellen Sprachgebrauch gestrichen.

Mit meiner Bemerkung meinte ich eher die Lehrer, die psychische Gewalt anwenden, ohne dafür zur Verantwortung gezogen werden. Viele sind sich ihrer Handlungsweise gar nicht bewusst oder halten sie sogar für legitim. Sie sehen oft gar keine Möglichkeit, als mit psychischer Gewalt - zum Beispiel herumschreien - zu reagieren, um aus der von ihnen selbst geschaffenen Situation wieder herauszukommen.

Die meisten Strukturen in den Schule sind phsychische Gewalt. Man nennt das auch »strukturelle Gewalt«.

Ich glaube, dass wenn ein Lehrer mitbekommt, dass ein Kind z.B. geschlagen wird er eigentlich verpflichtet ist, etwas zu tun.