Hallo,
ich werde demnächst 18 Jahre und möchte dann gerne in eine relativ weit entfernte Stadt ziehen. (Wohnung etc. etc. alles kein Problem, das ist alles geklärt - finanzielle Dinge sind uninteressant)
Das Problem: ich bin noch schulpflichtig, da ich zur Zeit die Q2 des Gymnasiums hier besuche. Nun werde ich im laufenden Schuljahr 18 und bin bis zum Ende dieses Schuljahres schulpflichtig.
Wie sieht das nun aus? Kann ich dennoch umziehen und mir in der neuen Stadt eine neue Schule suchen? MUSS mich das dortige Gymnasium annehmen? Oder vielleicht die dortige Gesamtschule?
Oder kann mir grundsätzlich verboten werden, dass ich umziehe - mit der Begründung mich müsse keine Schule annehmen, daher könne ich nur auf meiner aktuellen bleiben?
War das nun verständlich? ^^ Ich will eigentlich nur wissen, ob ich umziehen darf (ich denke man darf keinem Menschen vorschreiben, wenn er 18 ist, wo er zu leben hat?) und ob mich dann eben das dortige Gymnasium oder die dortige Gesamtschule nehmen muss?
Oder können dort alle Schulen "rumzicken" und so praktisch meinen Umzug verhindern?
Ich hoffe das war so verständlich, bei Nachfragen bin ich selbstverständlich gerne bereit diese möglichst genau zu beantworten!
Für alle Tipps und Antworten bin ich sehr dankbar! (Wenn jemand irgendwelche rechtlichen Kenntnisse besitzt, wären Quellenangaben nett, zur Sicherheit)
PS: Besteht die Chance, dass mit meinem aktuellen Gymnasium abgeklärt wird wo genau ich hingehen möchte und die beiden Gymnasien dann untereinander alles weitere klären? Ich habe irgendwas von einem "Antrag auf Schulwechsel" gelesen?
PPS: Stimmt es, dass mich jedes Gymnasium ablehnen könnte, jedoch jede niedere Schule (z.B. Gesamtschule) mich annehmen müsste? (Gelesen bei http://www.gutefrage.net/frage/schulwechsel-welche-schule-muss-aufnehmen , Antwort von Blindi56, ganz oben)
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander / KingOfKingz2109
Eklig 🤢