Duales Studium beim Finanzamt trotz Ermittlungsverfahren?
Hey ich bin 17 und ich habe dieses Jahr mein Fachabi in Wirtschaft abgeschlossen. Mein Plan war schon immer mich dieses Jahr beim Finanzamt zu bewerben um dann nach dem Vollabi beim Finanzamt anzufangen. Jedoch habe ich vor ein paar Tagen ein Brief von der Polizei bekommen wo ich einer Straftat beschuldigt werde. Das Verfahren wird jedoch länger dauern als die Bewerbungsfrist beim Finanzamt. Werde wahrscheinlich sozialstunden bekommen. Kann ich mich trotzdem bewerben???
3 Antworten
Beamtenrechtlich gesehen darf man nicht vorbestraft sein und das bist du nicht.
Wenn sie nicht - wie bei der Polizei und Justiz - auf die charakterliche Eignung schauen und du alle Verfahren angeben musst, sehen sie es nicht.
Ich kann nur aber nicht vorstellen, dass sie keine Leumundsprüfung machen.
Gruß S.
Was die Finanzbehörde "kann", weiß ich nicht.
Schau dir mal das Video an:
Dort wird auch erklärt, was wo eingetragen wird.
Aber ich muss ja bei der Bewerbung eintragen, dass momentan ein Verfahren gegen mich läuft. Ist das ein direktes Ausschlusskriterium? Auch wenn ich nur ein paar sozialstunden bekomme
Bewirbst du dich dort als Beamter?
Nach der Aufnahme ist man Beamter auf wiederruf. Das heißt das mein erweitertes Führungszeugnis leer bleiben muss. Habe aber gelesen, dass Strafen vom Jugendgericht nicht im Führungszeugnis vorkommen
Du weißt aber schon das auch ins Bundeszentralregister geschaut wird?
Ich habe gelesen, dass nur das Gericht Zugriff auf das BZR hat. Das Finanzamt möchte doch nur ein Führungszeugnis sehen, oder?
Aber bei einer Leumnungsprüfung wird doch nur das Umfeld gecheckt. Außerdem haben sie doch keinen Zugriff auf das BZR. Also könnten sie nur ein laufendes Ermittlungsverfahren feststellen, jedoch nicht ob ich freigesprochen werde oder nicht. Oder???
Mfg