Doppelnamen im Nachnamen entfernen. Wie sollte man vorgehen?

2 Antworten

Ich hatte das Problem damals genau andersherum. Ich wollte den Namen meiner Mutter noch mit annehmen. Bsp: Ich hieß "Elsa Schmidt" und wollte nun "Elsa Müller-Schmidt" heißen. Ein Anruf bei der Stadt und ich wurde direkt an den richtigen Ansprechpartner weiter geleitet. Dieser verriet mir allerdings, dass dies mittlerweile nur noch möglich sei, wenn ich mich mit dem Namen "Schmidt" nicht mehr identifizieren kann, wenn ich zB ein so schlechtes Verhältnis zu meinem Vater habe, dass ich dadurch psychologische Probleme bekam oder aber ich meinen Vater gar nicht kenne. Da Beides nicht der Fall ist, habe ich den Fall auf sich beruhen lassen und mich damit abgefunden. Grund für diese Regelung ist die Vermeidung von Namensketten. Hieße ich zB "Müller-Schmidt" und heirate dann könnte ich ja theoretisch "müller-Schmidt-Meier" heißen. Das wollen die nicht. Ich kann mir allerdings gut vorstellen, dass es andersherum geht. Du möchtest ja einen Namen ablegen und hast auch einen guten Grund dafür. Einfach mal bei der Stadt nachfragen und mit dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen.

Viel Glück :)

Duddits  28.06.2011, 07:50

Wenn du Müller-Schmidt hießest, dürftest du nach einer Hochzeit mit einem Herrn Meier nur weiter Müller-Schmidt oder eben nur Meier heißen. Damit hat eichts nichts zu tun, dass dir der Name verwehrt wurde.

In welchem Land wurdest du adoptiert? In Deutschland? Dann kann es ja nur sein, dass du "Müller-Claas" heißt, wenn auch dein Adoptivvater "Müller-Claas" heißt. Und dann ist dieser Name eine Einheit, davon kann man weder das Müller noch das Claas ablegen.

Etwas anderes wäre es, wenn deine Mutter einen Herrn Claas geheiratet und seinen Namen angenommen hat und du im Zuge einer Einbenennung seinen Namen an deinen dranhängen durftest. Das kann man wieder rückgängig machen. Eine Adoption und die damit einhergehende Namensgebung aber eben nicht.

Jonny9909 
Fragesteller
 28.06.2011, 21:30

Die Adoption fand in Deutschland statt. Ich durfte damals jedoch zu meinem Geburtsnamen "Müller", "Claas" hinzunehmen. Ich hatte mich damals strikt geweigert meinen Geburtsnamen völlig abzulegen. MUSSTE aber "Claas" annehmen.

Wie ist das mit der Einbenennung gemeint? Also wenn der Adoptivvater "Müller-Claas" heißt,..verstanden. Aber bei Heirat meiner Mutter zu einem Herrn Claas, Annahme des Namens Ihrerseits und ohne Adoption, jedoch dennoch eine Bildung eines Doppelnamen ("Müller-Claas") meinerseits >> mögliche Änderung zum Geburtsnamen!?? Mit Adoption >> keine mögliche Änderung?

Sorry, vl versteh ich einfach den Komplex nicht.

Duddits  29.06.2011, 08:19
@Jonny9909

Adoption ungleich Einbenennung.

Eine Einbenennung sieht so aus: Eine Frau mit Kind(ern) heiratet einen Mann, der nicht Vater der Kinder ist.. Sie nimmt bei der Hochzeit seinen Namen an. Damit alle Mitglieder der Familie den gleichen Namen tragen, wird auch der Name des Kindes / der Kinder geändert. Am Verwandtschaftsverhältnis ändert das nichts. Der neue Mann bleibt weiterhin "nur" Stiefvater. In diesem Zusammenhang ist aber auch ein Doppelname möglich (Name des leiblichen Vaters plus Name des Stiefvaters) - aber eben auch nicht für die Ewigkeit.

Ich habe das auch nur ins Spiel gebracht, weil gerade hier bei gutefrage.net sehr viele Leute glauben, eine Namensänderung wäre nur mit Adoption möglich.

Wenn du Claas annehmen musstest, wird es schon eine richtige Adoption gewesen sein. Trotzdem verstehe ich nicht, warum du Müller behalten durftest, auch wenn du bereits 14 Jahre alt warst. Denn es ist in Deutschland nicht möglich, dass ein Kind beide Namen seiner leiblichen oder Adoptiv-Eltern trägt. Das Gesetz schreibt vor, dass das Kind den Namen des Adoptierenden annimmt. Punkt. Die einzige mir bisher bekannte Variante, bei der es anders ist: Die leibliche Mutter hat bei der Heirat mit dem Adoptivvater ihren bisherigen Namen behalten UND die beiden haben sich verbindlich (offiziell) darauf geeinigt, dass IHR Name der Familienname für zukünftige Kinder sein soll.

Nun ist bei dir aber wohl auch ein Sonder-Fall vorhanden. Verbindliche Auskunft erhältst du daher nur auf dem Standesamt.