Dienstwagen / freies Tanken: Was muss der Arbeitgeber noch an "Zubehör" zahlen?
Für den Dienstwagen (läuft auch die Firma) habe ich eine Karte mit der ich beliebig Tanken kann. Auch wurden bisher die gefahrenen Kilometer nicht eingeschränkt. Muss der AG auch solche Dinge wie z.B. Frostschutz, Waschanlage, Öl nachfüllen, Scheibenwischer usw. (also sämtliches Zubehör) übernehmen oder muss ich das aus eigener Tasche zahlen? Gibt es hier eine gesetzliche Regelung? Danke für die Antworten.
3 Antworten
Ja, die Kosten trägt alles der AG, sind ja betriebliche Ausgaben.
Die einzigen "Kosten" die du durch den Wagen hast, sind die Steuern die du für den "geldwerten Vorteil" entrichten muss.
klar, vom Gesetz her steht Dir sogar ein Nachfüllservice zu -- wäre ja noch schöner, wenn Du Frostschutz selber reinfüllen müsstest. Ist ja im Interesse des Arbeitgebebers, dass der schön voll ist.
Teoretisch alles möglich, da die Firma dass alles von der Steuer absetzen kann (kostet sie kaum was)