Diebstahl in der Umkleidekabine?

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Die Schule hat in keiner Weise angeordnet, dass ihr Wertsachen mit in die Turnhalle nehmen sollt. Somit ist das euer Privatvergnügen, für das ihr auch selbst haftet. Der Täter kann möglicher Weise über das Diebesgut gefunden werden. Die Handy haben sg. IMEI-Nummern, die zur Fahndung ausgeschrieben werden. Ich wette, dass der Täter aus den Reihen der Schule kommt und bestimmt mehr als einer den kennt, aber die Klappe hält. Setzt mal ein "Kopfgeld" auf die Ergreifung aus. Mal sehen, wann dann ein "Kumpel" schwach wird ; - )

Der Lehrer kann doch nicht davon ausgehen, dass die Umkleide verschlossen bleibt, wenn er nicht als einziger den Schlüssel dafür hat. Darüber solltet ihr euch genauer bei einem Fachmann informieren, ob es ein Fall für eine Haftpflicht- oder Diebstahlversicherung werden kann.

Durch ständigen Personalabbau ist die Polizei kaum in der Lage,sich deinem Problem mit voller Hingabe zu widmen. Ich frage mich, wie es die Polizeipräsidenten immer wieder hinbekommen, den Bürgern eine positive Aufklärungsstatistik zu präsentieren. Gilt hier die Weisheit:"Ich traue nur der Statistik, die ich selbst gefälscht habe".Viele Straftaten gelangen nicht mehr zur Anzeige, weil die Bürger sich sagen,dass da ohnehin nicht rauskommt.Das gilt für verschwundene Fahrtäder und andere Gegenstände im 3-stelligen Wert.Die fallen natürlich alle nicht mehr in die Statistik als unaufgeklärte Fälle.Wenn aber mal ein Fall geklärt wird, dann darf der Täter hoffen, dass sich die Beweiskette vor Gericht als lückenhaft erweist, dass Beweise nicht zugelassen werden oder dass sogleich Einstellung erfolgt. Im schlimmste Fall erwartet den Täter eine Verwarnung, eine Strafaussetzung oder eine Bewährungsstrafe,somit wiederum Freiheit. Strafen unter 2 Jahren werden regelmäßig zur Bewährung ausgesetzt. Bei guter Führung - sollte jemand z.B. einen Raub begangen haben, erhält er bei "guter Führung" auf die verhängte Strafe 1/3 Nachlass. - Wenn der Tod eines Menschen mit 15 Jahren geahndet wird (nennt sich immer noch lebenslänglich), was soll man dann bei einem Kleingeldbetrag verhängen. Ach so, dann gibt es noch die "Ersttäterregelung", wonach Verfahren eines Ersttäters keine wirklichen Konsequenzen nach sich ziehen. Konsequenzen treffen nur den Geschädigten. Er muss seine Hab und Gut bewachen und er muss zunehmend hohe Versicherungsprämien bezahlen. Welch Wunder; nun ist endlich der "Schnupperknast im Gespräch. Täter sollen doch tatsächlich eine echte Konsequenz in Form eines kurzen Knastbesuchs erfahren. Wir kennen das von Kühen, die nach der Begegnung mit dem Elektrozaun, ihr Gras innerhalb des Zaunes verspeisen. Da wird aber noch mancher pädagogische und juristische, sowie politische "Stuhlkreis" ins Land gehen.

tja, da wirst du wohl kein glück haben. ob die schule das ersetzen muss, wage ich auch fast zu bezweifeln. hattet ihr keine spinde in der umkleidekabine? kann man diese nicht abschließen? wurde denn die polizei gerufen, sodass sie spuren aufnehmen kann?

im prinzip heisst es ja, jeder ist für seine wertsachen selbst verantwortlich. von daher...... weiter weiß ich es auch nicht.

Na wie kann schon die polizei es finden, der dieb wird es sicher erst mal einschalten wollen und da wäre es gut wenn die polizei die nummer zur handy ortung hätte.