diagonal inkasso muss ich bezahlen?

4 Antworten

Du solltest folgendes tun:
  • Die Forderung schriftlich und beweisbar zurückweisen und den vollumfänglichen Widerspruch erklären
  • Die Nennung der ladungsfähigen Anschrift des Gläubigers sowie die Herausgabe der Gläubigervollmacht gem. §§ 174 ff BGB im Original (keine Kopie akzeptieren) einfordern.
  • Eine detaillierte Kostenaufstellung fordern.
  • Die Beweispflicht liegt beim Steller der Forderung, daher musst du im Grunde gar nichts vorlegen.
  • Sollten sie wirklich das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, so widerspreche dem Mahnbescheid per Kreuzchen, dann bleibt dem Gläubiger nur noch die Klageerhebung. Dann müsste er nachweisen, dass die Forderung zurecht besteht.

Zur Info für die Zukunft:

  • Inkassokosten sind vor Gericht nicht durchsetzungsfähig, also keine Angst vor den Papiertigern Inkassobüro
  • Eine Androhung mit z.B. Schufaeintrag ist eine Nötigung und sollte angezeigt werden.
  • Nicht mit Inkassobüros telefonieren, keine Brieffreundschaften (nur o.g. Widerspruch erklären).
  • Vergisst man wirklich mal eine Rechnung zu bezahlen und ist die Forderung berechtigt, so zahlt man an den Gläubiger direkt zzgl. Mahngebühren von 2,50 € pro Mahnschreiben und natürlich Verzugszinsen.
  • Forderungen aus 2009 verjähren am 31.12.2012 (Die Eröffnung des gerichtlichen Mahnverfahrens oder eine Klageerhebung unterbrechen die Verjährung.).
ol4ik32 
Fragesteller
 18.05.2012, 17:32

danke kevin1905 werde das machen... mal schauen was passiert..

Kolrabi87  18.05.2012, 17:38
@ol4ik32

mache das ähnlich wie kevin1905 beschreibt..bin damit immer gut gefahren...

*Max mustermann Musterstr.1 XXXXX Entenhausen

Aktenzeichen: xxxxxxxxxxxxxxx-xx-Xx

Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1.

Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG 2.

Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen. § 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

3.

Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. § 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4.

Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. § 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

5.

Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

6.

Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7.

Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation, benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (siehe oben).

  1. Desweiteren weise ich die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurück.

Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. §38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX

Damit die ma was für ihr geld tun XD

kevin1905  18.05.2012, 18:25
@Kolrabi87

Herrlich! Die ganzen § rauszusuchen war mir zu viel Arbeit ^^ DH!

ol4ik32 
Fragesteller
 18.05.2012, 21:22
@Kolrabi87

***danke dir echt nett von dir!!!!*******

Ich gehe mal davon aus das Du damals per Banküberweisung bezahlt hast. Gehe also zur Bank und lass Dir die Kontoauszüge von diesen Zeitraum erneut ausdrucken, die sind dort noch gespeichert. Allerdings wird die Bank dafür eine Gebühr verlangen. Wenn Du dann den entsprechenden Kontoauszug hast schicke eine Kopie davon an die Inkassobude mit der kurzen Nachricht dass Du die Forderung zurückweist. Gleichzeitig wiedersprichst Du der Weitergabe Deiner Daten gem. Bundesdatenschutzgestz und untersagst gleichzeitig jede weitere Kontaktaufnahme.

ol4ik32 
Fragesteller
 18.05.2012, 13:55

ok...Vielen Dank..Werde heute noch zu Bank gehen und Fragen. Vielen Dank

Kolrabi87  18.05.2012, 14:05

mmhh...merkwürdig das die sich nach 3 jahren melden.... normalerweise..wenn du der telekom geld schuldest lassen die oder inkasso nicht so schnell locker! die hätten die vor 3 jahren schon mit briefen voll gemüllt. Und es bis zum vollstreckungs bescheid getrieben (achte auf deine schufa) vielleicht biste schon drin,glaub ich aber nicht.

ps: ich glaube das müsste schon verjährt sein also ist die forderrung null und nichtig!

aber geh am besten so vor wie Artus01 geschrieben hat und fragmal nach eine nem negativen schufa eintrag,das sehen die bei der bank am pc.

mfg

Artus01  18.05.2012, 14:42
@Kolrabi87

Die Bank kann natürlich eine Schufaabfrage machen, wird es aber nicht ohne Grund tun und das Ergebnis auch nicht weitergeben. Da muss man schon eine Selbstauskunft bei der Schufa einholen, was einmal jährlich kostenlos möglich ist.

Verjährung tritt, sofern kein Vollstreckungsbescheid vorliegt, nach drei Jahren zum Jahresende ein, in diesem Falle also zum 31.12.2012.

Kolrabi87  18.05.2012, 15:05
@Artus01

ja ok,bei mir ist das jedenfalls so bei der bank, wir gucken gemeinsam bei gesprächen da rein(PC) is aber auch eine 4 Personen bank bei 2000 einwohner wir kennen uns schon was länger...naja

aber mit der verjährung..komisch das die jetzt kurz vor der verjährung den fall wieder aufrollen...??? ...da ist irgendwas im busch....

ps:gute antworten ;-)

ol4ik32 
Fragesteller
 18.05.2012, 15:38
@Kolrabi87

Danke an alle. Ich bin bei der Bank gewesen die könnten mir die Auszüge geben würde mich aber mehr kosten als ich bei Inkasso bezahlen muss, weil es 3 Jahre zurück ist. die Bank hat mir geraten zu Verbraucherzentrale zu gehen. Werde Montag versuchen dort schlauer zu werden. Kann nur allen rate Finger weg von allen nicht bekannten Nummer. Damit es nicht so kommt wie bei mir Liebe Grüße an alle

kevin1905  18.05.2012, 17:28
@ol4ik32

Verbraucherzentrale kostet auch Geld. Halt einfach die Füße still. Inkassobüros sind Papiertiger. Lies meinen Beitrag aufmerksam durch! =)

Kolrabi87  18.05.2012, 17:34
@kevin1905

die beiträge kann ich Empfehlen! :-)

ol4ik32 
Fragesteller
 13.06.2012, 22:38
@Kolrabi87

Hallo an alle. Ich habe Widerspruch an diagonal Inkasso geschrieben. Die akzeptieren den Widerspruch nicht. hab dort angerufen endlich jemanden erreicht. Die sagen ich soll denen den Beweis dass es schon bezahlt ist schicken. Sonst den Betrag (in zwischen 64,93Eur.)bezahlen. Die Frau am Telefon (hat ihren Namen nicht genannt) hat voll frech mit mir geredet, als ich fragte wieso die erst nach 3 Jahren mich anmahnen sagte sie das der gläubiger erst jetzt kontrolliert hat wer alles nicht bezahlt hat und alle jetzt anmahnt. Ich frage mich wo soll es enden? Wenn ich jetzt den Betrag überweise (damit ich Ruhe habe) wer garantiert mir das nach weiteren 3 Jahren wieder eine Mahnung von denen kommt?!

Du hast damals die offne Summe ohne Gebühren an die telekom oder an Diagonal überwiesen ?

Fordert Diagonal immer noch die Hauptforderung ein oder handelt es sich um Inkassogebühren ?

Evtl verlinkst Du mal das schreiben von Diagonal hier

(Namen abdecken)

ol4ik32 
Fragesteller
 18.05.2012, 18:42

Ich Zitiere: leider konnten wir bis heute noch kein Zahlungseingang des oben genannten Betrages feststellen. Auch sind Sie nicht auf unser Angebot der Ratenzahlung eingegangen. Nun sehen wir uns leider gezwungen, die berechtigte Forderung gerichtlich durchzusetzen. Nur durch Zahlung der oben genannten Summe bis zum 25.05.2012 oder eine angemessene Ratenzahlungvereinbarung können Sie ein Gerichtsverfahren noch abwenden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die kosten eines Gerichtsverfahren zu Ihren lasten gehen, da die Forderung unstrittig und rechtssicher ist. Der Inhaber eines Telephonanschlusses haftet auch für die Gespräche eines Familienmitgliedes, die von diesem Anschluss geführt werden. Rufen sie uns an: 0180-5060020. Wir finden mit Ihnen eine Lösung zur Begleichung der Forderung Mit freundlichen grüßen

Hab dort angerufen ist nur der Anrufbeantworter

rainerendres  18.05.2012, 23:01
@ol4ik32

Fax an Diagonal

Mit Ihrem Schreiben vom ...( Datum des letzten DiagonalBriefes) setzen Sie mich erstmalig darüber in Kenntnis das es angeblich eine noch offene Forderung Ihres Auftraggebers ( xy Firma 01055 ) aus dem Jahr 2009 geben soll Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe. Ich fordere Sie hierdurch auf, mir das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln. Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08

Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."

http://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongebuehren.html

Hallo an alle. Ich habe Widerspruch an diagonal Inkasso geschrieben. Die akzeptieren den Widerspruch nicht. hab dort angerufen endlich jemanden erreicht. Die sagen ich soll denen den Beweis dass es schon bezahlt ist schicken. Sonst den Betrag (in zwischen 64,93Eur.)bezahlen. Die Frau am Telefon (hat ihren Namen nicht genannt) hat voll frech mit mir geredet, als ich fragte wieso die erst nach 3 Jahren mich anmahnen sagte sie das der gläubiger erst jetzt kontrolliert hat wer alles nicht bezahlt hat und alle jetzt anmahnt. Ich frage mich wo soll es enden? Wenn ich jetzt den Betrag überweise (damit ich Ruhe habe) wer garantiert mir das nach weiteren 3 Jahren wieder eine Mahnung von denen kommt?!