Der Gerichtsvollzieher verlangt den Mietvertrag zu sehen, darf er danach verlangen, darf der den Vertrag sehen?

4 Antworten

Kommt drauf an, in welchem Zusammenhang er das möchte!?

Wenn er dir z.B. die Vermögensauskunft abnehmen soll, gehört es u.a. dazu, dass man angeben muss, ob man eine Mietkaution hinterlegt hat und logischwerweise an wen. Dies kann er durch Einsicht in den Mietvertrag entnehmen oder du sagst es ihm einfach und dann muss er auch nicht in den Mietvertrag gucken, wenn er dir glaubt (was die Regel ist). 

Wenn der Gerichtsvollzieher einen Vollstreckungsbefehl vorlegt und sich als Gerichtsvollzieher ausweist, darf er Einsicht in Unterlagen verlangen soweit die vorgegebene Schuld berechtigt ist, er darf sogar in bestimmten Fällen Offenbarungseid verlangen.

Kazuhi 
Fragesteller
 27.04.2016, 17:26

Danke für die Antwort, also erst einmal nach dem Ausweis des Gerichtsvollziehers verlangen. Und dann schauen wir weiter, er wird Morgen Früh vorbei kommen.

herakles3000  27.04.2016, 17:45
@Kazuhi

Er will wissen was ihr für ein Vermögen habt und ob das Pfändbar ist und zb auch ob bei euch zuhause schon was Pfändbares ist wie zb Schmuck ,Luxusartikel usw.zb Auch was eure miete ist aber das ist nicht immer so das der Mietvertrag verlangt wird.Vermutlich hängt das von der höhe der summe dan ab.Selbst einen Kontoauszug kann er verlangen.Außerdem soltet ihr einen Gelben Brief im Voraus bekommen haben der als einschreibe brief gilt..

Kazuhi 
Fragesteller
 27.04.2016, 22:05
@herakles3000

Ich verstehe wir haben keinen Brief von diesem Gerichtsvollzieher oder Interfactor GmbH bekommen. Das kommt mir Spanisch vor.

Ein Gerichtsvollzieher benötigt z.B. auch den Mietvertrag, da er natürlich wissen muss, was beim Schuldner an laufenden Kosten entsteht.

Er prüft diese Kosten, die möglichen Einnahmen, sowie das möglicherweise vorhandene Vermögen.

Das dient schlußendlich dazu, eine Antwort darauf zu finden, ob pfändbare Beträge vorhanden sind.

Wenn dem GV ein Pfändungsauftrag vorliegt, so kann er gem. § 806a ZPO Ermittlungen anstellen. Diese Angaben von dir wären aber "freiwillig". 

Hat der GV gegen dich einen Antrag zur Abgabe der Vermögensauskunft vorliegen, so bist du gem. § 802c Abs. 1 ZPO dazu verpflichtet: "Bei Forderungen sind Grund und Beweismittel zu bezeichnen". Immerhin könnte der Gläubiger deine hinterlegte Kaution im Wege der Forderungspfändung pfänden.