Datenschutz Lohnabrechnung

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wegen eines einmaligen Versehens würde ich keinen großen Aufstand machen. Allerdings ist mir die Vorgehensweise ("...das die Lohnabrechnungen offen im Schichtführerbüro liegen und für jedermann zugänglich ist...") im Betrieb doch einigermaßen unklar. Wenn jemand nicht nur aus Versehen sondern (falls er es wollte) ganz gezielt an Daten kommen könnte, die ihn nichts angehen, fände ich das schon bedenklich.

Positiv vom Betrieb finde ich, dass man sich alle Mühe gegeben hat, nach dem Versehen korrekt zu handeln und keinen wirklichen Schaden damit anzurichten.

Wegen der Möglichkeit, die Abrechnung per Post zu erhalten, würde ich einfach mal mit der Personalabteilung oder dem Betriebsrat reden.

hotte1207 
Fragesteller
 24.01.2012, 06:46

Habe die Angelegenheit gestern mit der Personalabteilung u. Betriebsrat abgeklärt und es wird nach einer Lösung gesucht um solche Vorkommnise zu vermeiden.Ein bitterer Nachgeschmack bleibt dennoch weil angesprochene Personen von nix wussten.

Das mag ärgerlich sein und auch ganz sicher nicht im Sinne unseres BDSG, aber jetzt mit einem Anwalt um die Ecke zu biegen, wäre wohl mit Kanonen auf Spatzen geschossen!?

Du hast selbstverständlich das Recht deinen AG aufzufordern deine Abrechnung nur noch per Post zu schicken. Der AG darf dir das Porto hierfür allerdings von deinem Lohn abziehen. (und ob der Postbote die Abrechnung dann nicht irgendwann mal gelesen hat, kann dir auch noch keiner garantieren)

Und worauf willst Du Deinen Betrieb verklagen?

Auf Eingriff in die Persönlichkeitsrechte? Unternehmen haben ein großes Interesse daran, dass die Mitarbeiter untereinander nicht wisse, was verdient wird, damit keine Unzufriedenhait aufkommt, wenn sie einen bescheißen. Ausser, daß Dir Dein Gehalt aus dem einen oder anderen Grund vielleicht etwas peinlich ist, ist Dir kein Schaden entstanden.

Weitergabe personenbezogener Daten? Kannst Du machen. Bekommst vielleicht einen Schadenersatz und garantiert hinterher die Kündigung bei erstbester Gelegenheit.

Ansonsten fällt mir nicht mal der irrste Klagegrund ein.

Also: Wenn Du Lust hast, es Dir wegen ein Lappalie mit Deinem Arbeitgeber zu verscherzen, dann renn zum Anwalt (den Du übrigens erstmal bezahlen darfst und von der Kohle wahrscheinlich keinen Cent mehr wieder siehst und dann auch noch mindestens die Hälfte der Gerichtskosten an der Backe hast).

Was die Zustellung per Post angeht: Ich glaube nicht, aber da frag mal lieber den Betriebsrat, soweit vorhanden.

hotte1207 
Fragesteller
 23.01.2012, 06:10

Der Klageweg wäre wohl der letzte Weg den ich einschlagen würde.Mir gehts doch nur darum,das meine Daten besser geschützt werden und dafür gibt es doch Datenschutzrichtlinien.Ich bezweifle,das die bei meinem Arbeitgeber eingehalten werden.

Rosenbaeumchen  23.01.2012, 06:56
@hotte1207

Meine Güte, sei froh, daß du Arbeit hast, oder bist du generell so ein Zeitgenosse, der auf Streit und Rechthaberei aus ist?

hotte1207 
Fragesteller
 23.01.2012, 07:06
@Rosenbaeumchen

Muß ich alles schlucken.??

Kurushiyama  23.01.2012, 12:46
@hotte1207

Nein - aber mal im Ernst: Was ist denn passiert? m.E. nix.

Persönlich finde ich das Einsetzen eines Anwalts für völlig überzogen!

Du solltest etwas mehr Vertrauen in deine Kolleginnen und Kollegen setzen, denn allein der Gang zum Betriebsrat wegen deiner irrtümlich geöffneten Entgeldabrechnung, ist schon ein gutes Zeichen dafür das du Vertrauen haben solltest. Selbst bei der Zustellung per Post kann ein solcher Irrtum unterlaufen, wenn die Abrechnung nämlich im Briefkasten deines Nachbarn landet.

Fehler passieren nun mal, du musst nur darauf achten wenn es zu einem Widerholungsfall wird, und dann führt man in der Regel mit den Verantwortlichen Gespräche.

ja klar, anwalt!

(sei mal ein klein wenig entspannt)

hotte1207 
Fragesteller
 23.01.2012, 05:02

@dollgar,ich bin entspannt,war mal so in den Raum geworfen aber Datenschutz bleibt Datenschutz.