Das Jobcenter unterstellt mir falsche Dinge: Wie dagegen vorgehen?

6 Antworten

Die Ortsabwesenheit musstest du doch bei deinem SB - beantragen und da muss ja etwas schriftliches als Nachweis vorhanden sein !

Deine Mail die du am 9. versendet hast interessiert doch nicht, da hättest du dich persönlich melden müssen oder hatten sie bei euch geschlossen ?

Bewilligt wurden dann deiner Angabe nach bis 08.05.2018 und da waren 21 Tage um, du hättest dich also am 09.05.2018 persönlich und nicht per Mail zurückmelden müssen, es sei denn da war bei euch nicht geöffnet.

Wenn doch, könnte es zur kompletten Rückforderung kommen.

Hallo. Was wollen sie denn machen? Ich an deiner Stelle hätte mich garnicht erst wieder als anwesend gemeldet!!!!! Denn du hast ein Datum angegeben und fertig! So und nun sollen sie erstmal belegen das du länger abwesend warst UND das du wegen deiner vermeintlichen längeren Abwesenheit einen wichtigen Termin verpasst hast wie z.B. Vorstellungsgespräch o.ä.!
Dann behaupte du ganz einfach das du auf jeden Fall an deinem 8.5 zurück warst und du nur mal aus Freundlichkeit angerufen hast.....hast dich eben selber im Datum geirrt 😂

Nein aber mal im Ernst, was wollen sie denn machen!? Abwarten was sie sagen und fertig. Und wenn können sie dir ja die vermeintlichen Tagen von deinen restlichen abziehen damit sie Ruhe geben.
Und wie gesagt, ein gutes Argument ist das du es überhaupt gesagt hast (Abwesenheit) und das in dieser Zeit keine Termine anlagen.

alone45110 
Fragesteller
 11.05.2018, 13:14

Können die dann nicht meine gesamten Leistungen zurückfordern zurückfordern? Also für die ganzen 3 Wochen?

Boldenon  11.05.2018, 13:19

Nein! Mit welcher Begründung? Du hast doch in dieser Zeit kein Arbeitsverhältnis und Einkommen gehabt....

alone45110 
Fragesteller
 11.05.2018, 13:32

OK dann bin ich beruhigt ^^ dachte schon mir wird ein ganzer Monat gekürzt. Die 2 Tage schenke ich denen von mir aus auch wenn ich im Recht bin. Vielen Dank für deine Antwort und Hilfe.

Boldenon  11.05.2018, 14:18

Nein nein die können doch nicht einfach das komplette Geld streichen, wegen was denn? Und mal angenommen die hätten dies wirklich vor, dann hast du vorher immer noch die Möglichkeit dem zu widersprechen und geeignete Rechtsmittel anzuwenden. Aber keine Sorge die streichen dir nicht das komplette Geld. Kein Problem und gerngeschehen. Ich wünsche ein schönes Wochenende

alone45110 
Fragesteller
 11.05.2018, 14:52

okay super:) Ihnen ebenfalls ein schönes Wochenende.

Zeig doch einfach die Mails.

Bist Du U25, dass sofort eine 100%-Sanktion kommt? Es wird nix rückgefordert, es wird immer nur nach vorne sanktioniert.

alone45110 
Fragesteller
 11.05.2018, 12:58

nein bin ü25. aber würden die dann für die ganzen 3 Wochen die Zahlungen zurück fordern?

sozialtusi  11.05.2018, 13:23
@alone45110

WENN es Sanktionen gibt, wird es die für die NÄCHSTE Zeit geben. Das ist aber immer eine Einzelfallentscheidung und wenn du doch belegen kannst, dass du im REcht bist, wird gar nichts passieren können, denn eine Sanktion muss auch belegt werden.

alone45110 
Fragesteller
 11.05.2018, 15:06

Wäre diese E-Mail ein Beleg deiner Meinung nach? Hatte es aber nicht an die Mitarbeiter sondern an meinem Sachbearbeiter gesendet.

alone45110 
Fragesteller
 11.05.2018, 15:06

Also dort stand genau drin vom 18.04.18 bis zum 08.05.18

Du sollest wenigstens mal einen Anwalt fragen.

Der 7. wäre ja der Montag gewesen. Du hast Dich am 9. per Mail gemeldet. Ob wegen 1 Tag alles zurückgefordert werden darf, weiß ich leider nicht.

Erst mal abwarten was die machen.

Manche sind etwas überfordert und alles verläuft im Sande.

alone45110 
Fragesteller
 11.05.2018, 12:59

Sie meinte, dass meine Sachbearbeiterin es im Endeffekt entscheiden wird. Mal schauen was dabei rauskommt.

Wippich  11.05.2018, 13:04
@alone45110

Komplet können die eh nicht zurück fordern,höchstens 7/8.05 mehr nicht.

isomatte  11.05.2018, 18:45
@Wippich

Falsch !

Lies dir mal die Ortsabwesenheit im SGB - ll durch und was passiert wenn man sich nicht an diese 21 Tage Regelung hält.

Es werden nämlich nur 21 Tage bezahlt und wenn man länger abwesend ist, dann steht einem auch diese bezahlten 21 Tage nicht zu, hat man also für den Zeitraum der Abwesenheit Leistungen bezogen, wird es zur kompletten Rückforderung dieser kommen und nicht nur für die Tage die darüber liegen.

alone45110 
Fragesteller
 11.05.2018, 13:08

hoffentlich, danke für die Antwort