Das ganze Jahr Arbeitsunfähig - Lohnsteuerjahresausgleich

2 Antworten

Krankengeld ist steuerfrei. Wenn du allerdings noch andere Einkünfte haben solltest, außer dem normalen Lohn, z.B. aus Vermietung, solltest du einen Steuerberater, oder den Lohnsteuerhilfeverein zur Rate ziehen.

Wenn du lediglich Krankengeld bezogen hast, brauchst du auch keinen Ausgleich machen. Keine Steuerzahlungen = keine Grundlage für einen Ausgleich.

Wenn man Lohnersatzleistungen - hier Krankengeld - bekommt, ist man verpflichtet termingerecht eine Einkommensteuererklärung abzugeben.