Darf Vermieter mir vorschreiben wer meine Terrasse betreten darf?!
Wir wohnen in einer kleinen Stadt mit unseren Vermietern in einem Haus. Wir wohnen in der Erdgeschoss Wohnung , haben einen direkten Zugang zu unserer Terrasse. Diese ist auch von der Straße aus zu begehen, man muss zischen dem Wohnwagen unserer Vermieter und einer Hecke einen kleinen Weg nach hinten und steht dann auf unserer Terrasse. Diesen Weg benutzen wir eigentlich hauptsächlich als ein-und Ausgang, ich stelle da immer die Kinder raus und den Hund und gehe dann selbst zur eigentlichen Wohnungstüre und Haustüre raus, da man die terassentüre nicht abschließen kann und ich sie somit von innen zumachen muss . Nun regt es unsere Vermieter schon auf, das unser Besuch eigentlich ausschließlich durch die Terrasse kommt ( "wir haben auch eine eingangstüre") und jetzt folgendes: wir sind häufig nicht zuhause, deswegen habe ich einen Zettel an den Briefkasten gemacht, das die Paketboten Pakete an uns wenn wir nicht zuhause sind auf die Terrasse in eine gartentruhe legen sollen. Das ist praktisch weil unsere Post total blöde Öffnungszeiten hat. Jetzt verlangen unsere Vermieter das wir den Zettel abnehmen weil" sie nicht wollen das jemand fremdes auf die Terrasse läuft" häääääää? Das ist doch momentan meine mitgemietete Terrasse, können sie mir das verbieten?!
6 Antworten
Bezüglich der Terassse hat der Vermieter kein Mitspracherrecht, aber bei dem Weg zur Terasse schon.
Solltest Du seiner aufforderung nicht nachkommen, kann er abmahnen und das kann im Wiederholungsfall zur Kündigung führen.
MfG
Johnny
Falls du die einzigste Mieterpartei im Hause des Vermieters bist, wird wohl bald eine ordentliche Kündigung nach BGB §573a dir in den Briefkasten flattern, wenn du den Weisungen des Vermieters nicht folgst. Gibt es in deinem Mietvertrag/Hausordnung eine Klausel, die das Betreten/Nutzen des Hofes des Grundstückes regelt?
Richtigerwesie hat der Eigentümer das Hausrecht über eure angemietete Wohnung und Terrasse, nicht aber das seines Grundstücks aufgegeben.
Meint: Er darf jedermann die Benutzung des Privatweges untersagen (Foto), euch tatsächlich er-, dann abmahnen, künftig ausschliesslich den Haupteingang zu benutzen.
Er muss nicht hinnehen, dass sich Kind, Hund und Besucher an seiner Hecke und dort abgestelltem Wohnwagen vorbeischleichen und darf dies als Hausfriedensbruch zur Anzeige bringen :-O
Pakete kann man auch an seine Filiale oder Packstation zustellen lassen oder einen Nachbarn bitte, sie anzunehmen...
G imager761
man muss zischen dem Wohnwagen unserer Vermieter und einer Hecke einen kleinen Weg nach hinten und steht dann auf unserer Terrasse.
Der kleine Weg nach hinten ist wohl der Knackpunkt... den habt ihr nämlich mit Sicherheit nicht mitgemietet,sondrn der ist nach wie vor Eigentümer der Vermieter, ihr düft ihn daher ohne Einverständnsi nicht nutzen .. genaus genommmen ist das sogar Hausfriedensbruch ...
Was die Nutzung der Terrasse angeht, kann dir dein Vermieter nichts. Es ist nur die Frage ob dein Mietvertrag auch die Nutzung des Weges von der Straße zu deiner Terrasse mit einschließt.