Darf Vermieter an mein Eigentum?
Hallo. Wir wohnen im EG mit 2 Terrassen und angrenzendem kleinen Stück Garten. Der Garten ist nicht mitgemietet, darf jedoch von allen Parteien (2) im Haus mitbenutzt werden. Auf der Terrasse habe ich Pflanzen stehen die ich über den Winter an die Hauswand gestellt habe dass sie Windgeschützt sind. Obwohl die Pflanzen immer noch auf Terrasse stehen hat der Vermieter sie eigenhändig woanders hingezogen (hat meine Frau beobachtet). Darf er das einfach? Darf er überhaupt auf die gemietete Terrasse? Unsere Zeitungen im Briefkasten hat er auch eigenhändig entsorgt. Wir haben die Zeitung zwar 3 Tage im Briefkasten stecken lassen, aber trotzdem darf er doch nicht einfach drangehen oder?
Vermieter hat auch gleichzeitig die Hausmeisterrolle und springt eigentlich jeden Tag um's Haus rum.
4 Antworten
Hat er denn einen praktischen Grund für diese Handlung? Vielleicht kann man das klären.
Allerdings ist es doch sehr nachvollziehbar, wenn Ihr die Pflanzen geschützt haben wollt.
Nein, das darf er nicht.
Vermutlich wirst Du aber, wenn er so übergriffig ist, nicht viel machen außer die Pflanzen reinzuholen und den Briefkasten täglich zu leeren.
Die Terrasse gehört zum "befriedeten Besitztum" und darf ohne Deine Erlaubnis nicht betreten werden. Briefkasten hat ihn auch nicht zu interessieren.
Mach Fotos, wenn Du ihn erwischst und melde das dem Eigentümer. hausfriedensbruch wäre es aber nur, wenn Du den Bereich entsprechend abschirmst. Es muss erkennbar sein, dass er dort nicht hin darf
dann geh zum mieterverein oder mieterbund und lass dich beraten
Nö, wenn die Terrasse gemietet ist, hat der Vermieter da nix verloren. Am Briefkasten sowieso nicht.
Der Vermieter ist hier höchstwahrscheinlich der Eigentümer.