Darf Verkäufer bei Umtausch Kassenbon einziehen?
Ich habe bei einem textildiscounter ein Kleidungsstück zurückgegeben. Man verlangte den Kassenbon und zog ihn ein, obwohl ich ausdrücklich danach verlangte, da noch andere Artikel darauf waren. Das Argument der Verkäuferin war, dass sie diesen als Nachweis für die Auszahlung benoetigt und der Bon für evtl. Reklamationen in der Filiale zu finden sei. Ich habe aber jetzt keinen Nachweis über den Kauf der anderen Artikel und kann diese nicht von der Steuer absetzten. Darf der Verkäufer den Bon beschlagnahmen oder habe ich ein gesetzliches Recht auf eine Quittung?
5 Antworten
Ich frage mich, was man bei einem Textildiscounter kaufen kann, was man von der Steuer absetzen kann?!
Aber egal, sie hätte den Bon kopieren sollen. Problem ist nämlich vor allem, dass Du jetzt gar keinen Kaufnachweis hast und es daher schwierig ist, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
Du hattes kein Recht den Artikel zurück zu geben. Das hat der Verkäufer aus Kulanz gemacht. Dann macht er auch die Bedingungen. Üblich ist allerdings das sie sich den orginalen Kassenbon kopieren, den Artikel den du zurückgegeben hast streichen, und ihn dir zurück geben.
Es geht hier nicht um den Umtausch, sondern um eine Quittung für die von mir gekauften Gegenstände. Bitte lesen Sie die Fragestellung.
da gebe ich dir recht, freiwilliger Umtausch zu Bedingungen des Händlers.
Da du hier nach dem Gesetz frägst, es gibt kein Recht auf einen Bon, eine Quittung oder Rechnung bei solchen Alltagsgeschäften.
Die Verkäuferin hat Recht, sie benötigt für ihre Vorgesetzte einen Nachweis für die Warenrückgabe, sie hätte den Bon jedoch auch nur kopieren können o.ä.
die wurde ihm ja auch ausgestellt. Und dann wieder eingezogen. Über die Rechtmäßigkeit des späteren Einzuges steht nichts im BGB.
Verlange eine Kopie des Bons, da du diesen für steuerliche Zwecke benötigst.
Das unternehmen hat keine Kopierer. Das war auch schon mein Vorschlag. Das unternehmen müsste ja selbst eine journalrolle haben und den Bon bei sich in der Kasse finden, mit entsprechender nummer.
Wenn du das Teil umgetauscht hast, muß der Verkäufer den Bon einziehen, denn sonst könntest du ja nochmal auf die Idee kommen, was anderes damit zu machen.
Es geht ja nicht um das umgetauschte Teil, welches der Verkäufer ohne weiteres streichen kann, sondern es geht hier um die nicht umgetauschten Teile für die ich jetzt keinen Nachweis mehr habe, obwohl ich sie bezahlt und Garantieansprüche habe.
Und das stimmt so auch nicht, denn es gibt 368 BGB. Jeder Mensch hat ein Anrecht auf eine Quittung, immer und überall.