Darf mir mein Arbeitgeber einfach frei geben und ich dafür einen Minustag aufbauen?

7 Antworten

Das ist in der Gastronomie und im Tourismusbereich durchaus üblich. Freu dich doch über den freien Tag. An anderen Tagen wird wieder mehr zu tun sein, als Leute da sind. die Stunden oder Tag im Minus sind schnell weider aufgeholt. mir geht es genauso. Nutze deine Energie für sinnvolle Sachen, nicht zum Ärgern.

Ich hab auch in Hotellerie gearbeitet, verschiedene Arbeitgeber. Und auch in den anderen Jobs.. da war es immer Absprachesache.

Sprich, es konnte mal sein, dass AG sagt, Du musst nen Tag frei machen.. aber w elchen Tag,d as sprach man dann doch ab.

Jollena  12.08.2014, 13:31

Schön, wenn dem so ist. Ich bekomme teilweise 1 stunde vor Arbeitsbeginn einen Anruf, daß ich später oder gar nicht kommen brauche. Mitunter auf Abruf bei Bedarf. Für Später wird dann auch eine feste Zeit genannt.

Warum auf Arbeit Däumchen drehen, wenn nicht viel zu tun ist. Kann ich mir derzeit im Hotelgeschäft zwar nicht vorstellen, in der Ferienzeit, aber bitte. Nutze die Zeit für Familie, Haushalt, Freunde... Es wird genug Gelegenheiten geben, die Zeit nachzuarbeiten. Gerade im Hotel oder der Gastronomie werden Arbeitstage schnell mal länger. Aber das weiß man, wenn man den Job annimmt. Mag für andere Berufe etwas befremdlich sein. Es haben nicht alle Freitag um 13 Uhr Feierabend!

Wenn ein Arbeitgeber nicht genügend zu tun hat, kann er dem ArbN freigeben - aber natürlich bei Weiterzahlung der Vergütung.

Du hast einen Arbeitsvertrag mit 5 Tagen á 8 Std. = 40 WoStd.

Das Auftragsrisiko bzw. das Beschäftigungsrisiko liegt beim ArbG und kann grundsätzlich nicht auf den ArbN abgewälzt werden - das wäre eine einseitige Veränderung des Arbeitsvertrages und das wäre nicht zulässig.

Du mußt Deine Arbeitskraft anbieten und der ArbG kann dies z. B. für einen tag ablehnen - dann ist er im sog. Annahmeverzug...

Es kommt zwar zur ver­ein­bar­ten Zeit nicht zur ver­ein­bar­ten Ar­beits­leis­tung, weil der Ar­beit­ge­ber dies ver­hin­dert, was an sich zum Weg­fall des Lohn­an­spruchs führen würde (Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn").

Da­mit der Ar­beit­ge­ber aus sei­ner An­nah­me­ver­wei­ge­rung je­doch kei­nen un­ge­recht­fer­tig­ten Vor­teil zie­hen kann, ist er für die­se Zeit zur Fort­zah­lung der Vergütung ver­pflich­tet.

Den gemäß § 615 Satz 1 BGB auf­recht­er­hal­te­nen Vergütungs­an­spruch nennt man „An­nah­me­ver­zugs­lohn(an­spruch)“.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist, denn so "flexibel" muss kein Arbeitnehmer sein. Gibt es vielleicht ein Personalbüro, das du fragen könntest?

Ich frag mich manchmal mit welcher Arbeitsmoral und Unternehmensloyalität Leute in ihrem Team angehen.

Ich würde mich hüten, zum Job zu fahren - bei dem nichts zu tun ist morgen. Und umso stolzer wäre ich, wenn dann doch mal Not am Mann ist, auf mich zurückzukommen, wenn man mal anfragt ob es denn den 6. Tag geht weil man mich da unbedingt braucht.

Warg1  12.08.2014, 12:36

Oft genug ist die Frage, ob das ein ausgewogenes Verhältnis ist.. wenn der AG nur grossherrschaftlich beschliesst, wie immer es ihm passt, dann ruiniert er selber die Loyalität seiner AN.

Das wird gerne mal übersehen.

Wie es hier ist, wissen wir ja nicht. Daher: geben und nehmen.

Familiengerd  12.08.2014, 13:10
@Warg1

Genau so ist es.

Es ist schon erstaunlich, dass im Allgemeinen das Entgegenkommen, das Flexibel-Sein, das Nachgeben, die "Moral" stets von den Arbeitnehmern erwartet wird - wie hier in der Antwort von Jamiraaa. Dass der Arbeitgeber in der gleichen Pflicht steht, wird dann sehr gerne übersehen!

Jollena  12.08.2014, 13:47
@Familiengerd

Menschenskinder, von welchem Mond kommt ihr denn? Habt ihr euch jemals Gedanken über die Arbeitszeiten in Gastronomie-/Hotelleriebereich gemacht? Habt ihr damit überhaupt selbst zu tun?

In der Branche ist es durchaus üblich, Mitarbeitern bei zu wenig Arbeit frei zu stellen oder bei mehr Arbeit Unterstützung anzufragen. Es ist ein Geben und ein Nehmen.

In den meisten Unternehmen dieser Branche wird mit Arbeitszeitkonten gearbeitet. so gehen Überstunden nicht verloren und Minusstunden können nachgeholt werden. Meistens ist einmal im Jahr Stichtag, bis wann das Zeitkonto wieder ausgeglichen sein sollte. Mal ist wenig oder gar nichts los und mal brummt es wie im Bienenstock.

Aber das sollte man sich überlegen, bevor man eine Stelle annimmt, ob man mit den Geflogenheiten klar kommen kann. Manche haben 6/7-Tage-Woche, manche 12-Stunden-Tage/Nächte, manche Tag- und Nachtschichten - je nach Job.

Familiengerd  12.08.2014, 18:09
@Jollena

Deine Aufregung ist unangebracht, denn es ging lediglich um Kommentierung Deiner einseitigen Betonung von "Arbeitsmoral und Unternehmensloyalität" beim Arbeitnehmer!!

Jollena  21.08.2014, 19:36
@Familiengerd

Die Kommentierung stammt nicht von mir, aber ich kann Jamiraa durchaus zustimmen.

Wer im Hotel arbeitet / arbeiten will, sollte sich vorher über die üblichen Arbeitszeiten erkundigen. Anschließend zu meckern ist unfair! Es steht jedem frei, sich vor einer Anstellung mit zukünftigen Kollegen zu unterhalten und Fragen zum Unternehmen zu stellen - Zufriedenheit mit dem Job, Größe des Teams, Zusammenarbeit verschiedener Teams, mutige fragen vielleicht sogar ob und wannn diese Stelle das letzte Mal besetzt war (manche Firmen haben eine hohe Fluktuation)... - optimalerweise mit mehreren Leuten des Unternehmens. Warum nicht auch kritische Fragen zum Hintergrund des Unternehmens im Vorstellungsgespräch anreißen?! Wenn es gut für das Funktionieren des Unternehmens ist, können neue Denkansätze durchaus willkommen sein.

Jollena  21.08.2014, 19:52
@Familiengerd

Wo ist eigentlich dein Problem? wie steht es um deine Loyalität zu deinem Job und Arbeitgeber? Stänkerst du dort auch so?

In der Hotellerie ist zeitliche Flexibilität normal, worüber mit jedem Bewerber zuvor gesprochen wird. Das Gegenstück sieht dann so aus, daß in schlechteren Monaten die Mitarbeiter nicht gekündigt werden, sondern ihre Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto abbummeln können.

PeterSchu  12.08.2014, 13:39

@Jamirraaa,

Arbeitsmoreal zeigt sich vor Allem darin, dass man seine arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllt. Und genau das möchte der Fragesteller. Es ist im Arbeitsvertrag eine feste Arbeitszeit vereinbart. Offenbar ist nirgends davon die Rede, dass es "Arbeit auf Abruf" oder eine Bereitschaftzeit gibt. Also ist es in diesem Fall der Arbeitgeber, der den Arbeitsvertrag nicht erfüllt.

Man kann selbstverständlich so flexibel sein, wie du es schilderst. Wenn es eine Ausnahme ist und der Arbeitgeber im umgekehrten Fall auch mal ein Auge zudrückt. Es besteht aber die Gefahr, dass es nur eine einseitige Loyalität ist. Dass der Arbeitnehmer nämlich zuhause herumsitzt, wenn er nichts mit seiner Freizeit anfangen kann, aber dann am Wochenende nacharbeiten muss, wenn die Familie Zeit für einen Ausflug hätte. Somit wird das unternehmerische Risiko und die Personalplanung überwiegend auf dem Rücken der Beschäftigten abgewickelt.

Es kann nicht sein, dass man bei einer Verletzung des Arbeitvertrags durch den Arbeitnehmer ("ich komme heute nicht") ein großes Geschrei macht, aber bei einer umgekehrten Verletzung erwartet, dass man alle Augen zudrückt.