Darf mir mein Arbeitgeber die Nutzung von Facebook vorschreiben?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ginge es um die Mitgestaltung des Firmenprofils im Auftrag der Firma - also ohne eigenen Account dann erachte ich es als zulässig. Jedoch das ganze im privaten Rahmen zu gestalten halt ich für unzulässig und geht über das Direktionsrecht des Arbeitgebers hinaus - er hat sich nicht in das Privatleben ein zumischen sofern nicht Firmenbelange betroffen sind.

Wenn es Teil deiner Arbeit, also deine Aufgabe ist, dann solltest du das tun. Musst ja nichts privates reinschreiben. Und es geht ja sicher nicht darum, jeden Abend 2-3 Stunden auf FB zu schreiben.

Willst du dich weigern, deine dir übertragenen Aufgaben auszuführen? Kein guter Einstand, nicht das zu tun, was der Chef verlangt und wofür du bezahlt wirst!

Silli0815  15.04.2012, 20:11

Aber nach der Probezeit wirst du dann ja sehen, was eine Weigerung beim Ausführen der Arbeiten bringt ;-)

Maximilian112  16.04.2012, 00:02
@Silli0815

das muß ich jetzt nicht verstehen

@Silli0815 bist Du etwas durcheinander?

Er kann meines Erachtens lediglich verlangen, dass du einen Firmen-Account in Facebook betreust und dort arbeitest, aber ohne deine persönlichen Daten. Und das auch nicht in deiner Freizeit.

Zu 1. und 2. = 2 x nein, darf er nicht.

Silli0815  15.04.2012, 20:09

Klar schreibt der Chef vor, was sein Mitarbeiter zu arbeiten hat?! Oder sagst du auch nein, wenn dein Chef sagt, bedien mal die Kunden oder schreib ne Rechnung?!

bitmap  15.04.2012, 20:33
@Silli0815

Frage genau lesen.

Der Fragesteller soll sich privat auf Facebook anmelden und dort u.a. über sich bzw. seine Arbeit schreiben.

Siehe Zitat aus der obigen Frage: ''Auf der anderen Seite will ich mich allerdings in meiner Freizeit nicht unbedingt mit der Arbeit beschäftigen.''

PeterSchu  15.04.2012, 22:13
@Silli0815

"Klar schreibt der Chef vor, was sein Mitarbeiter zu arbeiten hat?"

Aber nur im Rahmen des Arbeitsvertrags und unter Beachtung des Datenschutzes und der Privatsphäre.

nee, das darf der nicht