darf meine Frau Rechnungen für mich aus ihre Konto Bezahlen?
Seite etwa 3 Monate wurde meine Konto mit eine höhe betrag gepfändet. Ich kann also keine Zahlungen mehr leisten. Die Sache wird vor Gericht ausgetragen und wir haben vor kurze die Aufhebung der Pfändung beantragt .Es ist also noch nichts entschieden. Meine Frau hat für mich von ihre Konto (gleiche Bank)die miete für eine Wohnung von mir in dem unsere Tochter wohnt und eine Gebühr von etwa 50 Euro Bezahlt an ein Verein, als Zahlungsgrund hat Sie meine Name eingetragen. Die Bank hat ihre Konto sofort gesperrt und nach ein paar stunden wieder freigeschaltet unter Androhung das wenn Sie noch für mich was Bezahlt wird ihre Konto gekündigt. Als Grund war unter andere genannt Zahlung für dritte darf Man nicht tätigen .Man hat mich eingeladen eine Pfändungskonto zu eröffnen wo ich monatlich 1100 Euro ausgeben darf . Ich muss aber Zahlungen von mehrere tausend Euro monatlich leisten. Heute erhielt meine Frau eine Schreiben von der Sparkasse das ich Versuche die Pfändung zu umgehen und wenn das noch mal passiert werden die das Konto kündigen. Was denkt ihr darüber ,darf meine Frau ,Rechnungen für mich aus ihre Konto Bezahlen?
4 Antworten
Mit dieser Frage würde ich zu einem Schuldenberater gehen und ihn um Rat und Hilfe bitten.
Grundsätzlich darf natürlich jeder Mensch für einen anderen bezahlen. Das wäre dann eine Art Schenkung. Aber in Deinem Fall liegt es anders, weil es sich bei dem Anderen um deine Frau handelt. Hier spielt es dann noch eine Rolle, ob ihr in einer Zugewinn-Gemeinschaft lebt. Und deshalb wird es kompliziert. Da ist dann wirklich die Stellungnahme eines Juristen gefragt.
Deine Frau darf als Dritte selbstverständlich deine Verbindlichkeiten erfüllen (§ 267 BGB). Mir ist nicht ganz klar, was die Bank dazu bewogen hat, ihr (!) Konto zeitweilig zu sperren. Damit hätte sich die Bank sogar in rechtliche Schwierigkeiten bringen können. Ebenso ist die Argumentation, durch die Zahlung deiner Frau hättest du die Pfändung umgehen wollen, absolut inhaltslos, da es völlig legitim ist, eine Pfändung durch Zahlung zu umgehen. Dies ist auch im Interesse des Gläubigers. Eine Einrichtung eines P-Kontos empfiehlt sich für dich dennoch dringend. Je nach Einkommen kann dadurch ein beträchtlicher monatlicher unpfändbarer Betrag entstehen. Vor allem, da du verheiratet bist.
Welche Frage - NEIN --
Ihr macht euch doch beide Strafbar, wartet doch den widespruch ab oder fragt die Bank nach einer Lösung. Zahlungen können ja nur dann gemacht werden wenn Geld da ist und die Bank führt die Zahlungen doch auch aus wenn Geld vorhanden ist.
Wirklich ihr müsst mit der Bank reden, sonst kommt ihr soooo in Schwierigkeiten.
Was noch eine Lösung ist, dass Freunde einspringen und von ihrem Konto überweisen. Oder deine Frau hebt das Geld ab und ihr zahlt per Zahlschein von der Post aus die Rechnungen.
Ihr denkt alle so negativ. Ich habe keine schulden es ist so das de Staatsamwalt was vermutet was nicht bewiesen ist und eine Pfändung im wert von halbe million auf meine Konto veranlasst hat. Ich habe gerade mit meinem RA gesprochen .er sagte das meine Frau mit ihrem Geld machen kann was Sie will ,er empfehlt ihr die Bank zu wechseln .
in der regel darf man das aber nur, wenn eben keine pfändungen vorliegen. was ihr macht ist betrug.
betrug wäre wenn ich was verdient hätte und die Pfändung nicht Bezahlt. Meine Frau hat eigene einkommen. Sie darf doch mit ihrem Geld machen was Sie will oder?
Nicht in jedem Fall.
Lebt Ihr in einer Zugewinn-Gemeinschaft (und das wird grundsätzlich bei einer Ehe erst einmal unterstellt), dann haftet man auch für die Schulden des anderen Ehepartners.
wir haben nicht nach Deutsche Recht geheiratet.
Das ist Unsinn. Gerade in einer Zugewinngemeinschaft haften die Ehegatten nur als Gesamtschuldner, wenn dies bei dem jeweiligen Vertrag auch vereinbart wurde.
Meine Frau Zahlt das aus eigene einkommen hat mit meine einkommen nicht zum tun. Wenn wir auf das Gericht warten haben wir bald keine Strom und Gas da alle verträge auf meine Name laufen.