Pfändung auf Konto, wird vorhandenes Geld automatisch eingezogen?
Ich hab ein P-Konto bei einer Bank. Seit 1 Jahr hab ich nun eine Pfändung von einer Firma in Höhe von 1.300 EUR. Nun hat mir ein Freund 3.000 EUR auf mein Konto überwiesen. (er leiht mir das Geld)
Das Problem ist jetzt, dass zwar die 3.000 EUR auf meinem Konto sind, aber ich am Automaten die nicht runterkriege bzw. nur noch 20 Euro. (ich hab diesen Monat schon ca. 1.000 EUR abgehoben)
Ich hab bei meiner Bank (Sparkasse) angerufen und die meinten, die können da nix machen. Meine Frage ist nun, liegt das an diesem P-Konto Limit von 1.045 EUR die man pro Monat zur Verfügung hat? Und 2. Frage) Werden die 1.300 EUR von der Pfändung von meinen 3.000 EUR automatisch jetzt abgezogen? (weil bisher ist immer noch 3.000 EUR auf meinem Konto)
8 Antworten
Die Sparkasse meinte also, man könne da nichts machen. Das ist Unsinn!
Banken sind beim Thema P-Konto dumm wie die Nacht!
Geh persönlich zu deiner Bank. Besser zur Filialleiterin oder direkt zur Pfändungsabteilung/Rechtsabteilung.
Sag das die bestehende Pfändung ( ca. 1.300 € ) sofort von deinem vorhandenen Guthaben ( ca. 3.000 € ) beglichen werden soll. So schnell wie möglich.
Dem muss die Bank nach kommen. Macht das lieber schriftlich aus. Quasi eine Einverständniserklärung, dass du der Bank erlaubst auf noch bestehende Schutzfristen zu verzichten, damit die Pfändung zügiger beglichen wird.
Geht das Geld beim Gläubiger ein, ist dieser verpflichtet dies deiner Bank mitzuteilen, dass die Pfändung erledigt ist und aufgehoben werden kann.
Dem muss deine Bank dann wieder nach kommen und die Pfändung unverzüglichst aufheben.
Wenn die Pfändung aufgehoben ist, ist es egal ob du dein P-Konto behältst oder wieder das normale Girokonto hast.
Konten ohne Pfändungen dürfen nicht eingeschränkt werden. Bei einem P-Konto ohne Pfändung gibt es keine Einschränkungen.
Nachdem der Gläubiger deiner Bank erklärt hat, dass sich die Pfändung erledigt hat, muss die Bank dir dein Restguthaben sofort auf Verlangen auszahlen.
Du kannst dein P-Konto jederzeit wieder in das normale Girokonto rückumwandeln lassen.
http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/neue-bgh-rechtsprechung-zum-p-konto
Was für eine freche Maus! ^^
Ja klar du kannst bei einen P- Konto nur über den Freibetrag verfügen,gleiche halt die Pfändung aus ,und sobald das bereinigt ist ,die Pfändung erledigt ist,kannst du wieder über Guthaben auf deinen Konto verfügen was an Guthaben da ist.Ohne Freigrenze.
Also alles was du über den pfändungsfreibetrag erhälst wird bei bestehender Pfändung einbehalten und nach 2 Monaten an den Gläubiger ausgekehrt. Der Betrag wird aber direkt gesperrt. Sei doch froh dann ist die Pfändung endlich erledigt. Und wenn die Pfändung bei 1300 Euro ist kannst du nach auskehribg den Rest verfügen und dein Konto ist wieder frei für alle Beträge. Alternativ kannst du zur Bank gehen und das Geld direkt Auskehren lassen an den gkäubiger.
Wenn das Geld für einen sozialen Zweck ist also an eine soziale Einrichtung geht. Kindergartenbeitrag für ein Kind zB und du kannst das nachweisen, kannst du es mal bei einem Schuldenberater versuchen. Der hat die Möglichkeit den pfändungsfreibetrag hochzusetzen bei sozialen Leistungen. Dann musst du aber dort nachweisen dass das Geld Sozialgeld ist
Sind das also genau 2 Monate? Oder ist das jetzt nur eine Vermutung von dir?
Das kommt auf die Bank an. Frage da mal nach. Im Normalfall bleibt es 30 Tage drauf und wird zum nächsten 1. ausgekehrt. Es kann aber auch sein dass deine Bank da andere Termine hat. Wie gesagt geh zur Bank und lass die Pfändung direkt erledigen. Dann bist du es los. Und wenn ein p-Konto keine aktive Pfändung mehr besitzt dann kannst du ja auch wieder über die pfändungsfreigrenze verfügen und du bist doch auch froh wenn sie erledigt ist. Es gibt doch keinen Grund zu warten. So wie ich das verstehe wird der Betrag doch für private Zwecke gewesen sein also wird er so oder so ausgekehrt.
Müssen nicht genau 2 Monate sein.
Beispiel: Du erhältst am 10.06.2015 2.000 € auf deinem gepfändeten P-Konto.
Dir stehen nur 1.045,04 € davon zu.
Der Rest muss in den Juli übertragen werden. Dieser Rest steht dir aber nicht zu. Nur der neue Freibetrag für Juli 2015 .
Außer du lässt deinen Freibetrag im Juli 2015 erhöhen. Wegen Geburt eines Kindes, Nachzahlungen von Sozialleistungen usw. . Dann stünde dir auch ( ein Teil des ) der Restbetrag zu.
Ab 1.08.2015 darf alles Guthaben, was aus Juni 2015 stammt, an die Gläubiger abgeführt werden.
Ab 1.07.2015 beträgt der Freibetrag übrigens 1.073,88 € .
Das Geld geht an de Gläubiger. Wenn dort alles bezahlt ist, kriegst du den Rest also, kannst drüber verfügen. Danach bleibt dein Konto ein -Konto, allerdings kannst du über den Freibetrag Geld dort dann einzahlen.
Die Baken rechnen immer vom 1. zum 1. Aber auch aufpassen, sagen wir mal, du hast ende des Monats 100 € auf deinem Konto noch drauf wir dieses auf den neuen Monat mit angerechnet. D.h.: keine 1045 Euro für den Monat inzahln sondern nur noch 945 €. Ich weiss ein wenig verwirrend geschrieben, aber bin auch sehr müde XD
Unsinn! Wenn du müde bist, dann antworte hier nicht! Wenn du unklug bist, bitte auch nicht!
Guthaben was zum Freibetrag gehört und nicht im Monat des Geldeingangs verbraucht wird, muss einmalig in den Folgemonat übertragen werden und steht dort zusätzlich zum neuen Freibetrag zur Verfügung.
Topmoral, wer gibt dir das Recht zu Urteilen wer hier was und wann schreiben darf bzw kann?
Merkwürdig das ich bei der Bank arbeite und dieses wie du sagst nicht so ist.
Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Auch ein P-Konto ist ein Girokonto, das dem normalen Zahlungsverkehr dient, bei Kontopfändung jedoch einen unbürokratischen Schutz bietet.
http://www.vz-nrw.de/Pfaendungsschutzkonto-P-Konto-Existenzminimum-bleibt-automatisch-verfuegbar
Also, das P-Konto ist ja sowas wie ein Schutz vor Pfändung. Allerdings bin ich überfragt ob das ewig weit geht. Irgendwo ist da garantiert mal Schluss. Zumindest wäre es logisch und auch nur fair. Es kann ja nicht sein, dass jemand zig tausend EURO Schulden irgendwo hat und aber gleichzeit tummeln sich praktisch genauso viel EURO im Guthaben. Das wäre also schon eine Frechheit. Dann kann er auch seine Schulden bezahlen und dann ist der Fall erledigt.
Fragwürdige Antwort!
Ein P-Konto schützt nur einen bestimmten Freibetrag, aber es schützt nicht vor Pfändungen!
Da hat jemand Erfahrung in der Praxis xd