darf mein Mitbewohner einfach so einen Untermieter einsetzen?

4 Antworten

Es ist ein bißchen seltsam von ihm, dass er allein entscheiden will, mit wem Du Dir die Wohnung teilen musst. Wie es rechtlich aussieht, hängt von Eurem Vertrag ab.

Der Mitbewohner kann natürlich selbst entscheiden, mit wem er einen Untermietvertrag abschließt. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass er Dir einen Mitbewohner aufzwingen kann.

"Mitbewohner" klingt nach zweiten Hauptmieter in der WG. Dann wäre er gleichberechtigt mit dir. Die Nutzung der Sozialräume wie Küche, Bad und Flur ist ein finanzieller Vorteil der WG. Eine Untervermietung eines Teiles der Wohnung ist von deiner Genehmigung abhängig. Hier könnt ihr euch gegenseitig blockieren. Der Benachteiligte wäre aktuell dein 2. Hauptmieter, wenn du nicht die Genehmigung erteilst. Immerhin ist die Lösung eines solchen Konfliktes nicht nur aktuell von Interesse sondern hat auch für die Zukunft einige Bedeutung. Kennst du den Untermieterkandidaten?

Xenaa 
Fragesteller
 12.04.2013, 20:04

Hallo, danke für die schnelle Antwort, ja er ist zweiter Hauptmieter und wir haben einen gemeinsamen Mietvertrag. Es geht um einen Zwischenmieter und ich habe selber schon einen Kandidaten ab er mein Mitbewohner schießt quer. Keine ahnung, wen er will, er hat auch eine Anzeige geschrieben, ich befürchte es geht ihm darum, mich irgendwie zu treffen. Den Vermieter habe ich zwar auf meiner Seite aber der kann ja auch nicht viel machen. Du meinst, wenn ich als gleichberechtigter Mieter seinem Untermieter widerspreche kann er den nicht nehmen? Das wär ja ne gute Lösung.

Gerhart  13.04.2013, 12:53
@Xenaa

Die Sache entwickelt sich noch weiter: Gesetzt den Fall, dein 2.Hauptmieter geht ins Ausland und bezahlt keinen Mietanteil, weil du seinen Untermieter nicht genehmigt hast >> Der Vermieter holt sich von dir die gesamte Miete, weil du greifbar bist und wie dein 2.HM auch allein in der Haftung stehst. Die Haftung des Untermieters gegenüber dem 2. Hauptmieter erstreckt sich aber nicht nur auf das Zimmer des 2.HM sondern auch auf die gemeinsam zu nutzenden Teile der Wohnung. NAch deiner Genehmigung des Untermieters hast du keine Möglichkeit der fristlosen kündigung, wenn der UM ein Rabauke ist, keine Untermiete bezahlt und den Hausfrieden stört. Dein 2. HM sitzt im Ausland und kann nichts regeln. Euer Vermieter hält sich aus dem Untermietverhältnis raus. Unterm Strich: Die Argumente, dass du den Untermietvertrag abschließen solltest liegen auf der Hand. Im Vertrag muss lediglich die Befristung so sichergestellt sein, dass dein 2. HM nach Rückkehr wieder in die Wohnung einziehen kann. Befristungsgrund: Eigenbedarf zum 12.10.2013 (als Beispiel)

Wie sieht denn der Mietvertrag aus?

Hat jeder von Euch einen eigenen oder beide einen Gemeinsamen?

Der Vermieter hat lediglich das Recht Untervermietung zu erlauben oder zu untersagen. Mehr nicht.

Ist die Whg. eine WG und der Vermieter vermietet die einzelnen Zimmer oder bist du der Hauptmieter und vermietest die Zimmer?

Xenaa 
Fragesteller
 12.04.2013, 20:08

Wir sind beide im Mietvertrag eingetragen, sind also gleichberechtigt.