Darf mein Mann bei mir einziehen?
Mein Mann und ich hatten uns getrennt und ich hatte mir zusammen mit meinem Sohn eine Wohnung genommen 3 Zimmer 60qum.Ich stehe auch alleine im Mietvertrag ,außerdem steht da drinne das die Wohnung nur für 2 Personen bewohnbar ist. Nun wollen mein Mann und ich es nochmal zusammen versuchen,darf mein Mann bei mir einziehen oder kann der Vermieter das verbieten?
17 Antworten
Du darfst bis zu 6 Wochen Besuch haben! Also habt ihr erst einmal Zeit es wieder zu Probieren (vielleicht hat es sich dann sowieso erledigt). Verbieten kann er es nicht (meine Bekannte hatte es auch)aber er kann mehr Nebenkosten fordern.Würde nach 6 Wochen den Vermieter informieren und wenn er Ärger macht mir eine neue Wohnung suchen, denn wer möchte im ewigen Streit mit dem Vermieter leben?
dies ist ein sehr guter Rat.
Da die Fragestellerin anscheinend sowieso schon eine Entscheidung getroffen hat und sich hier nur die letzte Bestätigung holen will, liest sie selektiv, also alles, was ihre entscheidung befürwortet, wird wahrgenommen, der Rest verdrängt.
Hier gehts auch nicht um den Mietvertrag, hier gehts um Einsamkeit, Sehnsucht, fehlende Wärme, alles Sachen, die ich sehr gut verstehe kann.
Aber ich kann nur warnen, ein übereiltes neuerliches Zusammenziehen ohne grundlegende Änderung zu vorher ist schon im Vorfeld zum Scheitern verurteilt. Dann stehst Du da, eventuell mit nem Haufen Schulden, auf jeden Fall mit nem Haufen frischer Narben.
Und nochmals, binde deinen Sohn mit ein in diese Entscheidung, was ich und wir hier schreiben, ist sowieso nur Makulatur, ist es doch dein Leben.
Wann ist eine Frau im Vorteil gegenüber einem Mann? Wenn er sich selbst um seinen Krempel kümmern muß. Ich warne nochmals: vermutlich vermisst er sein ehemals relativ bequems Leben mit warmen Mahlzeiten, ner Putzfrau usw usw.
Wie auch immer: viel Glück
Verbieten nicht aber es wäre angemessen sich bei der zuständigen Verwaltung zu melden und falls du es wünscht einen Nachtrag zum Mietvertrag zu machen. Dabei geht es eigentl immer nur um die Gesamtschuldnerische Haftung, das wird dein Vermieter die dann auch sagen mehr nicht.
kann aber auf wunsch, wegen der gesamtschuldnerrischen haftung.
Klar darf er das verbieten,da kannst Du auch nichts machen,wenn er nicht zustimmt.
Kann er nicht!!
reg dich nicht auf malkia, ignoranz ist nicht heilbar
Wenn im Vertrag steht für 2 Personen darf er es rechtlcih gesehen nicht....
aber es sind dann doch 3
Mutter+Sohn=2Personen!
Am Mietvertrag muss nichts geändert werden.