Darf mein alter Vermieter den Strom anmelden trotz Abmeldung und Kündigung meiner seits?

7 Antworten

Nein das darf der nicht.Und der Anbieter darf das auch nicht annehmen.

Ihseckekim 
Fragesteller
 26.01.2017, 16:49

Ich habe den Stromanbieter am Telefon frech gesagt das der Vermieter kein recht hat den strom anzumelden auf meinen namen obwohl ich da nicht mehr wohne und das ich mir einen anwalt nehmen werde. Denn es kann nicht sein, nur weil wir Stress mit dem Vermieter haben und er jetzt auf einmal die Kündigung nicht mehr akzeptiert das er einfach so den strom anmelden darf und dazu dann noch auf meinen Namen.

EinGast99  26.01.2017, 20:14
@Ihseckekim

An Beide, doch der Vemieter darf das! Durch die Entnahme von Strom entsteht auomatisch ein Vertrag und solange die Schlüsselgewalt beim Mieter liegt, kann nur dieser Strom entnehmen und ist theoretisch damit auch Vertragspartner.

Ihseckekim 
Fragesteller
 27.01.2017, 10:01
@EinGast99

Die Schlüssel sind im Besitz des Vermieters. Bzw er hat sie in den alten Briefkasten geschmissen und per SMS bescheid gesagt aber da kommt keiner mehr ran da wir dort nicht mehr wohnen

EinGast99  27.01.2017, 19:14
@Ihseckekim

Du hast also die Wohnung nicht übergeben! Schlüssel irgendwo rein schmeisen ist nicht übergeben ... außer du kannst nachweisen, dass das so abgestimmt war!

Natürlich darf der Vermieter so nicht handeln. Lege beim Versorger Widerspruch ein und gib zur Kenntnis, dass er sich doch mit seinen Forderungen an den Vermieter wenden möge, er hätte keinerlei Vollmacht dich zu einem beliebigen Termin wieder anzumelden von dir bekommen.

Es könnte hier auch die Ursache sein, dass du zwar bei deinem freien Anbieter gekündigt hast, der aber nicht den Netzbetreiber. Sodass dieser dann ab Auszug die Grundversorgung übernommen hat und daher das Begrüßungsschreiben.

Er darf nicht nur, sonder er muß sogar den Strom ummelden - jedoch nicht wie hier scheinbar irrtümlich erfogt, auf Ihren Namen, sondern auf seinen, da ja ab Auzszug nicht nur der Stromverbrauch, sondern auch die Zählergebühr auf ihn bis zur Neuvermietung anfallen.

Klären Sie dass mit dem Vermieter und dem Stromlieferer; damit eine Berichtigung erfolgen kann.

Ihseckekim 
Fragesteller
 26.01.2017, 17:30

Ja das mit dem auf ihn um melden als leer Wohnung haben mir die vom Stromanbieter auch gesagt. Ich meinte dann sollen sie das doch bitte machen und sie meinten dann zu mir das dürfen die nicht wenn der Vermieter es nicht sagt. 

Das Problem ist der Vermieter macht Theater er will jetzt die Kündigung nicht mehr anerkennen und meint ich wohne noch dort.

Wie kann ich jetzt aber vorgehen wenn die alle sagen ich muss das zahlen?

schelm1  26.01.2017, 17:35
@Ihseckekim

Wenn Ihre Kündigung formal nicht in Ordnung war, dann besteht Ihr Mietvertrag fort und damit auch Ihre Verpflichtung zur Zahlugn von Stromkosten.

Was haben Sie denn da bei der Kündigung alles so an Form- und Fristenwahrung  falsch gemacht?

Der Vermieter wird schon einen Grund haben, auch weiterhin an Sie als gutem Mieter gewöhnt zu bleiben!?!

Ihseckekim 
Fragesteller
 27.01.2017, 09:57
@schelm1

Die Kündigung hat ein Profi gemacht der sich mit allem auskennt. Kündigung kam am 30.9.2016 bei ihm an das wir zum 31.12.2016 kündigen, also pünktlich. Also kann er da schon mal nix gegen machen. Er hat mir per sms gesagt das er die Bestätigung fertig macht (die leider nie an kam). Er ist halt sauer weil er jetzt seinen besten und einzigen angestellten verloren hat da durch das wir umgezogen sind. 

schelm1  27.01.2017, 10:05
@Ihseckekim

Er hat mir per sms gesagt das er die Bestätigung fertig macht

Na das könnte man doch glatt als eine Art  Empfangsbekenntnis einer form- und fristgerecht erhaltenen Kündigung ansehen!

Teilen Sie folglich dem Stromanbieter mit, dass Ihre Abmeldung des Strombezugs aufgrund der ordnugnsgemäßen Kündigung des Mietverhältnisses i.O. war und nun der Vermieter für Strom- und Zählerkosten aufzukommen hat, bis der einen neuen Mieter findet.

Hat den eine Übergabe der Wohnung stattgefunden? Wenn nicht, kannst nur Du allein Strom entnehmen. Also geht man davon aus, dass durch Deine Entnahme von Strom ein Grundversorgungsvertrag entstanden ist.

Wenn die Übergabe bereits stattgefundne hat, schickst Du einfach eine Kopie des Übergabeprotokolls aus dem Datum, Zählernummer und-stand raushevorgehen an den Grundversorger und forderst eine Stornierung des Vertrages.

Ihseckekim 
Fragesteller
 27.01.2017, 10:02

Es gibt weder ein Protokoll zum Einzug noch zum auszug

EinGast99  27.01.2017, 19:13
@Ihseckekim

Dann steht Aussage gegen Aussage .... wie willst Du jetzt dem Anbieter nachweisen, dass Du die Wohnung an den Vermieter übergeben hast und wie der Zählerstand zu dem Zeitpunkt war?

Warum sollte der Vermieter bis 31.12. deine Grundgebühren bezahlen?

So lange Du Nutzer des Zählers und der Wohnung bist mußt Du die Kosten für beides tragen.

Der vorzeitige Auszug entbindet dich nicht davon.

Ihseckekim 
Fragesteller
 27.01.2017, 12:21

Das ist ja richtig ich zahle ja auch den Strom bis zum 31.12 aber er kann doch nicht am 23.1 da anrufen und den Strom auf meinen Namen wieder anmelden und sagen ich wohne da noch

anitari  27.01.2017, 12:30
@Ihseckekim

Ach so. Ich hatte das so verstanden das er den Strom nach deiner Abmeldung im November wieder "angemeldet" hat.

Dann lass doch dem Stromanbieter eine Kopie der Wohnungskündigung zukommen. Vielleicht auch noch eine der Meldebescheinigung des EMA deines neuen Wohnortes.

Hast Du denn die Wohnung ordnungsgemäß an den Vermieter zurück gegeben?