Darf mein alter Vermieter den Strom anmelden trotz Abmeldung und Kündigung meiner seits?
Hallo ich habe da mal eine Frage und zwar habe ich dem Vermieter zum 31.12.2016 gekündigt und er hat mir per sms auch bestätigt das die Kündigung angekommen ist. Meinen Strom habe ich zum 15.11.2016 gekündigt weil ich seid dem nicht mehr dort wohne. Die können das von mir aus auch bis zum 31.12.2016 abrechnen. Heute habe ich jedoch einen Willkommens Brief vom alten Stromversorger bekommen das ich ab dem 19.12.2016 wieder versorgt werde mit strom, den ich dann auch sofort angerufen habe, der sagte mir das mein alter Vermieter dort angerufen hat am 23.1.2017. Jetzt ist die frage darf er das ohne mein wissen da ja das Mietverhältnis zum 31.12.2016 beendet wurde?
7 Antworten
Nein das darf der nicht.Und der Anbieter darf das auch nicht annehmen.
An Beide, doch der Vemieter darf das! Durch die Entnahme von Strom entsteht auomatisch ein Vertrag und solange die Schlüsselgewalt beim Mieter liegt, kann nur dieser Strom entnehmen und ist theoretisch damit auch Vertragspartner.
Die Schlüssel sind im Besitz des Vermieters. Bzw er hat sie in den alten Briefkasten geschmissen und per SMS bescheid gesagt aber da kommt keiner mehr ran da wir dort nicht mehr wohnen
Du hast also die Wohnung nicht übergeben! Schlüssel irgendwo rein schmeisen ist nicht übergeben ... außer du kannst nachweisen, dass das so abgestimmt war!
Natürlich darf der Vermieter so nicht handeln. Lege beim Versorger Widerspruch ein und gib zur Kenntnis, dass er sich doch mit seinen Forderungen an den Vermieter wenden möge, er hätte keinerlei Vollmacht dich zu einem beliebigen Termin wieder anzumelden von dir bekommen.
Es könnte hier auch die Ursache sein, dass du zwar bei deinem freien Anbieter gekündigt hast, der aber nicht den Netzbetreiber. Sodass dieser dann ab Auszug die Grundversorgung übernommen hat und daher das Begrüßungsschreiben.
Er darf nicht nur, sonder er muß sogar den Strom ummelden - jedoch nicht wie hier scheinbar irrtümlich erfogt, auf Ihren Namen, sondern auf seinen, da ja ab Auzszug nicht nur der Stromverbrauch, sondern auch die Zählergebühr auf ihn bis zur Neuvermietung anfallen.
Klären Sie dass mit dem Vermieter und dem Stromlieferer; damit eine Berichtigung erfolgen kann.
Ja das mit dem auf ihn um melden als leer Wohnung haben mir die vom Stromanbieter auch gesagt. Ich meinte dann sollen sie das doch bitte machen und sie meinten dann zu mir das dürfen die nicht wenn der Vermieter es nicht sagt.
Das Problem ist der Vermieter macht Theater er will jetzt die Kündigung nicht mehr anerkennen und meint ich wohne noch dort.
Wie kann ich jetzt aber vorgehen wenn die alle sagen ich muss das zahlen?
Wenn Ihre Kündigung formal nicht in Ordnung war, dann besteht Ihr Mietvertrag fort und damit auch Ihre Verpflichtung zur Zahlugn von Stromkosten.
Was haben Sie denn da bei der Kündigung alles so an Form- und Fristenwahrung falsch gemacht?
Der Vermieter wird schon einen Grund haben, auch weiterhin an Sie als gutem Mieter gewöhnt zu bleiben!?!
Die Kündigung hat ein Profi gemacht der sich mit allem auskennt. Kündigung kam am 30.9.2016 bei ihm an das wir zum 31.12.2016 kündigen, also pünktlich. Also kann er da schon mal nix gegen machen. Er hat mir per sms gesagt das er die Bestätigung fertig macht (die leider nie an kam). Er ist halt sauer weil er jetzt seinen besten und einzigen angestellten verloren hat da durch das wir umgezogen sind.
Er hat mir per sms gesagt das er die Bestätigung fertig macht
Na das könnte man doch glatt als eine Art Empfangsbekenntnis einer form- und fristgerecht erhaltenen Kündigung ansehen!
Teilen Sie folglich dem Stromanbieter mit, dass Ihre Abmeldung des Strombezugs aufgrund der ordnugnsgemäßen Kündigung des Mietverhältnisses i.O. war und nun der Vermieter für Strom- und Zählerkosten aufzukommen hat, bis der einen neuen Mieter findet.
Hat den eine Übergabe der Wohnung stattgefunden? Wenn nicht, kannst nur Du allein Strom entnehmen. Also geht man davon aus, dass durch Deine Entnahme von Strom ein Grundversorgungsvertrag entstanden ist.
Wenn die Übergabe bereits stattgefundne hat, schickst Du einfach eine Kopie des Übergabeprotokolls aus dem Datum, Zählernummer und-stand raushevorgehen an den Grundversorger und forderst eine Stornierung des Vertrages.
Es gibt weder ein Protokoll zum Einzug noch zum auszug
Dann steht Aussage gegen Aussage .... wie willst Du jetzt dem Anbieter nachweisen, dass Du die Wohnung an den Vermieter übergeben hast und wie der Zählerstand zu dem Zeitpunkt war?
Warum sollte der Vermieter bis 31.12. deine Grundgebühren bezahlen?
So lange Du Nutzer des Zählers und der Wohnung bist mußt Du die Kosten für beides tragen.
Der vorzeitige Auszug entbindet dich nicht davon.
Das ist ja richtig ich zahle ja auch den Strom bis zum 31.12 aber er kann doch nicht am 23.1 da anrufen und den Strom auf meinen Namen wieder anmelden und sagen ich wohne da noch
Ach so. Ich hatte das so verstanden das er den Strom nach deiner Abmeldung im November wieder "angemeldet" hat.
Dann lass doch dem Stromanbieter eine Kopie der Wohnungskündigung zukommen. Vielleicht auch noch eine der Meldebescheinigung des EMA deines neuen Wohnortes.
Hast Du denn die Wohnung ordnungsgemäß an den Vermieter zurück gegeben?
Ich habe den Stromanbieter am Telefon frech gesagt das der Vermieter kein recht hat den strom anzumelden auf meinen namen obwohl ich da nicht mehr wohne und das ich mir einen anwalt nehmen werde. Denn es kann nicht sein, nur weil wir Stress mit dem Vermieter haben und er jetzt auf einmal die Kündigung nicht mehr akzeptiert das er einfach so den strom anmelden darf und dazu dann noch auf meinen Namen.