Keinen Strom im Keller und Vermieter macht nichts dagegen was tun...?

5 Antworten

Also was kann ich tun das der Schnell Reagiert oder soll ich selbst einen Elektriker Anrufen und die Rechnung den Vermieter zuschicken lassen?
  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Anstatt der Ersatzvornahme kann man die Miete angemessen mindern.

Die Höhe der Mietminderung sollte ein Anwalt oder der Mieterbund festlegen.

den vermieter noch mals schritlich inofrmiren. danach die miete kürzen. aber nicht wikkkührlich... das ganze sollte mit dem mietershutzbund oder so bitteschön abgeklärt werden...

lg, Anna

Gerhart  01.02.2014, 06:40

Deine Kommentare der Vergangenheit waren viel besser. Was soll bei diesem winzigen Problem der Mieterbund besser machen als z.B. der Rat von @imager761, der hier komplett kostenlos und wirkungsvoll zu haben ist?

Das letzte auf gar KEINEN Fall! Ist eine Steckdose in der Nähe? Schließe ein (mag sein: 10 m) und macht euer Ding.

erstmal SCHRIFTLICH anmahnen. Einen Elektriker zu holen und die Rechnung dem Vermieter zuschicken, dazu bist du nicht berechtigt....

AlexejSmirnov 
Fragesteller
 31.01.2014, 18:24

Und was mache ich danach, Ich schreibe ihn gerade einen Brief :)

stricki  31.01.2014, 18:26
@AlexejSmirnov

nochmal: EINSCHREIBEN mit RÜCKschein. kostet. Aber vor Gericht is' gut!

imager761  31.01.2014, 19:03
@AlexejSmirnov
  1. Einwurfschreiben ist zugangssicherer und reicht völlig.

  2. "... sind sie nunmehr aufgefordert, bis zum 08.02.2014 die Strom- und Lichtversorgung im Keller instandzusetzen oder wir werden selbst einen Fachbetrieb mit der Behebung des Mangels beauftragen und die Handwerkerrechnung mit der übernächsten Monatsmiete verrechnen".

So wird das was :-)

G imager761.

imager761  31.01.2014, 19:06
@stricki

Immer wieder dieser unausrottbare Mythos: Übergabe oder Rückschein-Einschrieben können annahmeverweigert oder zurückgeschickt werden. Unnütze Zeit- und Geldverschwendung.

stricki  31.01.2014, 18:24

mit Rückschein. Damit ihr was in der Hand habt!

johnnymcmuff  31.01.2014, 23:29
@stricki

mit Rückschein. Damit ihr was in der Hand habt!

Blödsinn, damit kann man sich den Popo abputzen.

Bei ein em Einwurfeinem gilt es als zugestellt, auch wenn der Vermieter nicht da ist.

einfachste sache wäre mal nach den sicherungen schauen,wenn der vermieter schon keine zeit hat