Darf man mit einer Fiktionsbescheinigung nach Spanien reisen?
Hallo Leute, da mein befristeter Aufenhalt abgelaufen ist, habe ich bis zum Termin bei der Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung bekommen, auf der "der Aufenhalt als fortbestehend" angekreuzt ist. Das soll also bedeuten, dass ich innerhalb der EU noch reisen kann, aber sind weitere Papiere oder Reisedokumente erforderlich fürs Zurückreisen ins Bundesgebiet? (außer dem Reisepass natürlich)
1 Antwort
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
https://www.ikud.de/glossar/artefakt-artefakte-definition.html
diese Bescheinigung reicht aus, um wieder nach Deutschland einreisen zu können.
wilees
17.03.2022, 21:50
@Keremgok
wenn zusätzlich der RP auch abgelaufen ist, könnte durchaus ein Problem bei der Wiedereinreise entstehen.
Danke für deine Antwort, noch eine kurze Frage: diese Bescheinigung gilt ja nur in Verbindung mit dem Reisepass. Der Pass ist aber ebenfalls abgelaufen mit dem befristeten Aufenhalt. Das sollte aber kein Problem verursachen, oder?
Danke im Voraus! :)