Darf man gekaufte Produkte mit Markenlogos fotografieren und veröffentlichen?
Wenn man sich ein Produkt kauft zum Beispiel Getränkedosen und da ist ein geschütztes Markenlogo drauf. Darf man das fotografieren und an Freunde weiterverteilen? Und wie sieht es aus, wenn man die Bilder online stellen will? Darf man das?
Außerdem: Ist das schon Schleichwerbung
2 Antworten
"Für alle Fotografen von Bedeutung ist die jüngst vom Europäischen Gerichtshof bekräftigte Freiheit der Benutzung von Marken in Zusammenhängen, in denen sie einfach nur als Bestandteil der Wirklichkeit und nicht als besondere Kennzeichnung erscheinen ..." Zitiert nach schmunzelkunst.de/saq.htm#marken
Siehe dazu auch Markengesetz § 14.
Schleichwerbung ist, wenn man nicht offen wirbt, sondern verdeckt, "angeschlichen"., "schleichend" - wie etwa in einem Spiel-Film, in dem die guten immer Becks trinken und BMW fahren = product placement.
Dies kann gegen die Vorschriften eines Senders verstoßen - aber nicht gegen ein Gesetz, das ich kenne ;-). Höchstens gegen den Rundfunkstaatsvertrag § 7 Inhalte von Werbung und Teleshopping, Kennzeichnung:
"(3) Werbung und Teleshopping müssen als solche klar erkennbar sein. Sie müssen im Fernsehen durch optische Mittel, im Hörfunk durch akustische Mittel eindeutig von anderen Programmteilen getrennt sein. In der Werbung und im Teleshopping dürfen keine unterschwelligen Techniken eingesetzt werden."
"(6) Schleichwerbung und entsprechende Praktiken sind unzulässig. ..." http://www.artikel5.de/gesetze/rstv.html#para7
Gruß aus Berlin, Gerd
Meines Wissens hat sich nichts geändert. Aber man googele dazu am besten noch einige Beiträge zu den Suchtwörtern "Marke Ware Schmähkritik".
Gruß aus Berlin, Gerd
Kurz und Knapp, JA das darfst du!
Hallo Gerd! Auch wenn dieser Thread schon 4 Jahre zurückliegt, kommt mir diese Antwort äußerst gelegen. Wir haben nämlich vor, eine Webseite zu erstellen, bei der es um Geschmacksverstärker geht und hierin unter anderem auch darum, wie die Industrie uns überlisten will. Dazu wollen wir z.B. ein Produkt von vorne und hinten zeigen, wenn z.B. vorne draufsteht "ohne Geschmacksverstärker" und hinten "Gewürzextrakte" o.ä. Dinge. Und nun weiß ich, dass wir diese eigenständig gemachten Fotos od. Scan's zeigen dürfen! Ich hoffe doch, dass sich seitdem keine Gesetzesänderungen ergaben.
Gruß, CB