Darf man Fakeprofile erstellen um damit Gutscheine für Nacktbilder verlangen?

6 Antworten

Das ist natürlich nicht legal und selbstverständlich kann er dafür strafrechtlich belangt werden.

Das lustige ist, Du (oder dein Freund, oder Person X oder Micky Maus, egal) machst dich mehr strafbar als der Typ, der dir den Gutschein gibt.

Das Weiterverschenken von Gutscheinen ist erlaubt. Aber wenn du dem dan ein Pornobild aus dem Internet schickst begehst du eine Urheberrechtsverletzung. Und das kann teuer werden. Desweiteren nimmst du ja einen Gutschein dafür. Wenn du das öfter machst kann dir gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen werden. Der Heinz Harald der sich für Susi w14 ausgibt hat das nicht zu befürchten.

Du hast keine Rechte an den Bildern. Man darf nicht fremde Bilder ohne ausdrückliche Genehmigung der fotografierten Person ins Netz stellen oder verwenden. Ob du strafrechtlich belangt wirst deswegen ist wieder was anderes.

Das "Geschäftsmodell" befindet sich auf jeden Fall in einer rechtlichen Grauzone, auch wenn du die Bilderrechte hast.

Wie kann Betrug legal sein?

............könnte er damit strafrechtlich belangt werden?

Selbstverständlich kann er dafür belangt werden!

Die Frage ist irgendwie lustig: du fragst, ob es legal ist, etwas für eine illegale Aktivität zu benutzen.

Ich meine: dein komisches "Geschäftsmodell" ist doch sowieso schon illegal, dann kommt es auf eine krumme Tour mehr oder weniger auch nicht an.

Mich erinnert das an die Frage: Darf ich für einen Bankraub eine Sturmhaube klauen?