Darf ich vom Sparbuch meiner Kinder Geld abheben?

6 Antworten

Wenn diese Konten gemeinsam angelegt wurden und gemeinsam gespart wurde, damit die Kinder irgendwann ein Startkapital haben, dann könnte es schwierig für dich werden! Natürlich ist es dir grundsätzlich gestattet darüber zu verfügen und zu entscheiden, bis die Kinder volljährig sind. Aber gemeinsam mit deiner Frau (jetzigen Exfrau)! Ihr habt quasi gemeinsam für die Kinder gespart und du hast es alleine ausgegeben - stell dich darauf ein, das du zumindest die Hälfte des möglichen Endbetrages zurückzahlen mußt!

Die Frage ist rechtlich Schwierig Auf jeden Fall ist es moralisch nicht in Ordnung das Geld vom Konto das Kinder ab zu heben und es Zweckentfremdet zu verwenden

Zunächst wäre zu klären, wer als Gläubiger des Sparbuchs gegenüber der Bank gilt. Denn der Name des Inhabers besagt nicht, ob ein sogenannten "Vertrag zugunsten Dritter" tatsächlich vereinbart war.

Ich unterstell vielmehr, daß die Eltern als gesetzliche Vertreter eingesetzt und die Kinder lediglich als Kontoinhaberinen und wirtschaftliche Berechtigte eingetragen waren.

Hier gilt:

  1. die Bank konnte gem. § 808 (1) S. 1 BGB ihre Auszahlungsverpflichtung gegenüber dem jeweiligen Inhaber des Sparbuchs erfüllen, also demjenigen, der es tatsächlich vorlegt.

  2. Die Vermögenssorge der Eltern berechtigt zu Verfügungen zugunsten der Kinder

  3. mit Eintritt der Volljährigkeit endet die elterliche Sorge und somit ist die Vertretungsmacht der Eltern erloschen. Nunmehr können die Rechte aus dem Sparvertrag von deinen Kindern geltend gemacht werden.

Der Anspruch beschränkt sich also auf das am Tag der Volljährigkeit vorhandene Guthaben, ggf. zzgl. der Anfangseinlage von 5 EUR.

Die Forderung zurückliegender Abhebungen würde ich daher mit Hinweis auf Geschenke (Fahrräder) und gemeinsamer Urlaube zugunsten der Kinder stichpunktartig beantworten und auf die fehlenden gesetzlichen Bestimmungen einer Aufhebungsfrist von Belegen hinweisen.

Hilfsweise die Abgabe einer entsprechenden eidesstattlichen Versicherung ankündigen.

Deine Ersattungspflicht vermag ich hier nicht zu erkennen.

Denkbar, daß die Kinder nun die Bank verklagen müssen, wenn deine Kontoverfügungen gem. § 1629 BGB nicht gemeinschaftlich mit der Mutter erfolgt sein sollte.

G imager761

Kallerist 
Fragesteller
 05.05.2012, 14:36

Danke für den Tipp !! War mir klar daß ich für einige der böse Vater bin, der das Geld seiner Kinder verschwendet. Die Abhebungen sind nur für Dinge die wir gemeinsam unternommen haben und für Anschaffungen für die Kinder verwendet worden. Doch wie gesagt behauptet nun meine Ex sie wußte von nichts. Nochmal, welcher Vater denkt daran, wenn er seinem Kind mit 12 Jahren ein Fahrrad kauft , den Kaufbeleg 10 Jahre lang aufzuheben. Der Anwalt meiner Kinder will nun eine Auflistung von mir was ich mit dem Geld gemacht habe. Ich habe das Geld ja auch einbezahlt. Geldgeschenke von Opa oder Oma sowie von Konfirmationen waren nie dabei.

Dürfte verjährt sein.

Natürlich darf ein Elternteil die Konten der Kinder verwalten und auch die Bestimmung des Geldes obliegt den Eltern. Sollen sie doch nachweisen, dass du es veruntreut hättest. Kinder haben kein Einkommen, also von wem käme dann das Geld auf den Sparkonten der Kinder? Ich halte diese Klage für grottendämlich.

Ohne Gewähr:

Da du damals Erziehungsberechtigt warst durftest du auch über die Sparbücher frei verfügen. Alles andere würde mich doch sehr überraschen.

Grüße