Darf ich mir das Auto meiner Mutter ausleihen wenn sie es erlaubt?

12 Antworten

Ich hatte gerade ein ähnliches Problem. Wenn ich alles Recht mitbekommen habe ist es so: Nein, die Versicherung zahlt nicht, da du nicht auf diesen Wagen versichert bist. Erst mit 25 muss man einen neuen Fahrer nicht zwangläuffig anmelden. Aber mach dir keine Sorgen. So teuer ist die Mitversicherung nicht und deine Mutter wird auch nicht sehr doll hochgestuft.

Araxx 
Fragesteller
 07.09.2010, 20:30

So teuer ist sie nicht? Das sind fast 2.000 (in Worten: ZWEI TAUSEND!!!!!) Euro Aufschlag, nur weil ich mitversichert werde,...

Das solltest Du mit der Versicherung klären, wenn z.B Deine Mutter als einziger Nutzer eingetragen ist könnte es Probleme geben.

Bei einer Leihe aus Gefälligkeit (also ohne die Entrichtung einer Gebühr, unentgeltlich) haftet stets der Verleihende für den Schaden an der Sache, so er eintritt. Fährst Du also mit dem Auto deiner Mutter, so haftet sie zunächst persönlich, kann den Schaden aber über Kfz-Versicherung egulieren lassen immer dann, wenn dies im Vertrag so geregelt oder zumnidest nicht eingeschränkt ist. Es gibt nämlich Vertragsknditionen bei Kfz-Versicherern (um den Beitrag zu verschlanken), die auf der Vereinbarung abstellen, daß der Versicherungsnehmer nur allein mit diesem Fahrzeug fährt. In diesem Falle könnte sich die Versicherung im Schadensfall mit einem anderen Fahrer des Fahrzeugs wohl von einer Leisttung freistellen. Also: einfach mal in den Versicherungsschein gucken und Du weißt es.

Frage deine Mutter, was für eine Versicherung sie abgeschlossen hat.

Es gibt welche für Fahrer ab 25, welche für bestimmte Personen, die mit Namen eingetragen sind und aber auch allgemeine. Teilweise kann man das aber auch mit der Versicherung klären, dass du für einen Tag zusätzlich mit eingetragen wirst.

Warum sollte sie nicht zahlen?