Unfall mit geliehenem Auto-wer zahlt die Rückstufung?


18.03.2022, 13:12

PS: Selbstverständlich würde ich das auch machen wenn ich es nicht muss, die Eltern meines Freundes,über die das Auto versichert wurde,kennen mich jedoch nicht so gut und hätten deswegen gerne eine rechtliche Absicherung, mein wort reicht ihnen nicht. Braucht hier nicht alle die Moralaposteln spielen, Frage beantworten reicht.

peraspastra  18.03.2022, 13:35

Was ist das denn für eine Art? Deine Frage wurde doch wohl von fast allen beantwortet, und so dankst du es?

Bohlinni 
Fragesteller
 18.03.2022, 13:43

richtet sich vor allem an die unterste Antwort, solche sarkastisch vorwurfsvollen Antworten braucht kein Mensch, dem Rest bin ich natürlich dankbar für die Antworten.

8 Antworten

Kommt drauf an, wie hoch der Schaden ist...

  1. Falls kleiner wie die SB, dann braucht ihr den Schaden schon gar nicht dem Versicherer melden; ergo gibt es auch keine Schlechterstufung für die Eltern ;-)
  2. Schadenhöhe liegt bis ca. 1000€; dann sollte ein Schadenrückkauf geprüft werden durch den Versicherer und evtl. die Schadenhöhe hälftig den Eltern erstattet werden - dies erspart auch eine Schlechterstufung für die Eltern!
  3. Ab ca. 2000€ Schadenhöhe würde ich den Schaden dem Versicherer überlassen; die Schlechterstufung haben schlaue Fahrer schon vor der Abreise für sich geregelt, damit es später keine Steitigkeiten unter Freunden und Eltern geben muß...

Gruß einer Versich.maklerin

PS: Es wird grundsätzlich der Versich.nehmer schlechtergestuft!

Siehe auch hier den Link wg. Zusatzfahrer und evtl. Prämien: https://www.test.de/Autoversicherung-und-Fahrerkreis-Zusatzfahrer-versichern-so-gelingt-es-am-guenstigsten-5295104-5817189/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Irgendwie scheinen alle hier nur die Versicherung im Blick zu haben. Aber auch wenn der Versicherungsnehmer jetzt vielleicht hochgestuft wird, heißt das doch nicht, dass man als Leihfahrer den Schaden durch die höhere Belastung nicht zu ersetzen hätte. Das ist doch, von der Versicherung abgesehen, nicht viel anders, als wenn man was auch immer für einen Schaden verursacht.

Da hast Du ja nun einiges durcheinander gebracht. Keiner wird nach einem Unfall zurückgestuft; es sei denn, der VN hat es so mit seiner Versicherung vereinbart.

Dein Freund hat damit auch nichts am Hut, ist ja nicht sein Vertrag.

Und wenn seine Eltern nicht wollen, ist es eben so.

Merke: Verleihe keine Füller, Frauen, Fahrzeuge, weil diese Dinger meist nicht heile zurückkommen.

Mehrkosten je nach SF-Klasse können bis zu 2.000 EUR betragen, auf die Jahre gerechnet. Überlege also, ob das die Sache Dir wert ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
peraspastra  18.03.2022, 13:53

Da waren sie wieder … diese drei Dinge, die meist nicht heile zurückkommen :3

Verpflichtet, eigentlich nein

um die Freundschaft zu erhalten, solltest du es aber, Anteilmäßig.

ohne Vollkasko bleibt dein Freund auf seinem Schaden sitzen.

simply99  18.03.2022, 13:02

Eigentlich, oder nicht eigentlich??

Wenn du aus Gefälligkeit den Eigentümer beim fahren ablöst, kann das nicht zu deinen Lasten gehen. Du müsstest also nur haften wenn du grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden verursachst. Dazu gehört auch die Schlechterstufung der Versicherung.