darf ich mir als arbeitsloser ein auto im wert von 9500 kaufen?

9 Antworten

Bei Alg1 ist das egal, den es handelt sich dabei um eine Versicherungsleistung & da interessiert sich niemand für Deine Vermögensverhältnisse.

Wenn Du Alg2 (Hartz4) bekommen solltest, sieht es rechtlich anders aus. Da hast Du je nach Alter ein gewisses Schonvermögen, das Du auch als Alg2 - Empfänger haben darfst. Alles was drüber ist, muss erstmal dazu verwendet werden den Lebensunterhalt zu finanzieren bevor einem Alg2 zusteht. Warum soll auch der Staat zahlen, wenn es noch ein Sparvermögen gibt? Ausnahmen gibt es zusätzlich noch bei privaten Altersvorsorgen.

Wenn ich mich richtig erinnere, berechnet sich das Schonvermögen wie folgt: Lebensjahre mal 150 & dazu noch 750 € Pufferbetrag nach oben. Da kommst Du erst mit Ende 50 auf ein solches Schonvermögen, wie Du für Dein Auto ausgeben willst. Daher riecht mir das alles schon ein wenig nach Sozialbetrug...

Was Du jedoch mit dem Schonvermögen machst & für was Du es ausgibst, ist natürlich Deine Sache.

Naja man muss ja für ein halbweg normales Auto schon rund 10.000€ ausgeben. Sonst ist es eine schrottkiste und du bezahlst jeden monat kosten für reperatur! Meine Bekannte mit alg2 machen das so, sie melden den Wagen bei Bruder oder so an und zahlen ihm die Versicherung nachträglich und das Auto steht in ihrer Garage und gehört ihnen nur dass es nicht auf sie angemeldet ist

ErsterSchnee  17.08.2014, 23:03

Sozialschmarotzer!

Wenn du ALG - 1 bekommen würdest,kannst du dir auch eines für 50 000 € kaufen,das spielt dann keine Rolle,weil das ALG - 1 eine Versicherungsleistung ist und nicht Vermögensabhängig !

Bekommst du aber dann ALG - 2,dann darf der Zeitwert des KFZ - nicht mehr als 7500 € betragen.

Liegst du darüber,könnte eine Verwertung seitens des Jobcenters in betracht gezogen werden. Es käme dann auf dein dir zustehendes Schonvermögen an,welches du dir angespart hättest haben können.

Das sind derzeit min.3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,gesamt also min.3850 €,allgemein gilt jedoch,pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 € für notwendige Anschaffungen.

Läge also der Zeitwert über dem tatsächlichen,könnte theoretisch eine Verwertung gefordert werden,was aber im Endeffekt ins leere laufen würde,wenn du dadurch deine Grenze deines Schonvermögens nicht übersteigen würdest.

Also ausgegangen von deinen 9500 €,würde das bedeuten,das du mit 2000 € über der Grenze liegen würdest,die normalerweise zu verwerten sind.

Da ein angemessenes KFZ - aber bis 7500 € Zeitwert,privilegiertes Vermögen ist,also nicht auf das Schonvermögen angerechnet wird,würden diese 2000 € aus dem evtl.Verkauf,erst einmal deinem Schonvermögen zugerechnet.

Würdest du dann dein Schonvermögen dadurch nicht übersteigen,würde auch eine Verwertung nichts bringen.

tuannga210311  18.08.2014, 10:14

Gute Ratschläge! ;-)

Ich würde, wenn ich viel Geld habe, nicht in ein teures Auto investieren, sondern in eine Weltreise. Reise bildet und Auto verliert jeden Tag seinen Geldwert! Aber als ALG1 Empfänger darfst du mit deinem gesparten Geld machen, was dir Spaß macht!

Das Brief vom Finanzamt, steht schneller in deinem Postfach, als du ahnen kannst :)