Darf ich einen Holzunterstand direkt an die Nachbargrenze bauen?
"Hallo,ich würde gerne ein Holzunterstand (3,5 lang x 2,00 hoch und 0,8 tief) direkt an die Nachbargrenze bauen?"
"Ich weiß das Bauordnungsamt NRW sagt kein festes Dach, nur z.B. eine Plane drüber.
Aber wie sieht das ganze Privat zum Nachbarn aus. Darf ich so nah an die Grenze gehen?
und darf ich auch so hoch gehen? Auf der Grenze steht ein 1,20m hohe Zaun.
Freue mich über eure Antwort!"
2 Antworten
Meines Wissens darfst du das nicht einfach so direkt an der Grundstücksgrenze aufbauen. Unser Nachbar hat dafür auch eine Genehmigung gebraucht. Ich würde an deiner Stelle mit dem Bauamt und mit dem Nachbarn Kontakt aufnehmen. Sicher dich in beide Richtungen ab bevor du anfängst dort irgendetwas hinzubauen! Sonst kann es sein, dass du nachher mehr Ärger als Freude damit hast.
Also das Bauamt sagt wenn der Holzunterstand kein festes Dach z.B nur eine Plane dann wäre es für die Ok. Naja und wie ich meinen Nachbarn kenne wenn ich den Frage ob das Ok wäre, sagt dieser mal pauschal nein.
Hole dir die Erlaubniss, am besten Schriftlich vom Nachbarn. Oder informiere dich beim Bauamt, dort solltest du diesbezgl. auch Infos bekommen. Das ist meist unterschiedlich geregelt. schau mal hier nach: § 5 lbo