Änderung in der Bauordnung NRW, Abstandsflächen, Höhe 3 m noch aktuell?

2 Antworten

Das steht hier immer noch in der LBO von NRW:

"(8) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig

1.   Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume sowie Garagen einschließlich Abstellräumen, jeweils mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, auch wenn sie über einen Zugang zu einem anderen Gebäude verfügen, dies gilt auch für Garagen, die keine selbständigen Gebäude sind,..."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wahrscheinlich, wenn nichts geändert wurde, gilt das alte Gesetz weiter.