Darf ich eine Satellitenanlage auf meinem Balkon aufstellen?
Guten Abend zusammen. Wie immer bitte ich zu allererst um vernünftige Antworten, keine Beleidigungen oder Vorwürfe!
Also auf dem Dach steht schon eine Satellitenanlage, doch das Kabel was vom Dach durch die Wand, bis in meine Wohnung liegt, ist defekt. Man empfängt also nichts mehr. Der Vermieter weiß dies, hat aber leider noch nichts dran geändert.
Zur Zeit schau ich über DVBT, doch dies soll im März nur noch über DVBT2 HD empfangbar sein, was in der Anschaffung eines resievers schon teuer ist, dazu kommt noch eine Karte die man auch bezahlen muss.
Wenn ich mir aber nur eine Satellitenanlage zulege, diese dann auf meinem Balkon aufstellen möchte, darf der Vermieter mir dies verbieten?
Ich wohne auf dem Land, mein Balkon liegt hinten zum Schrotthof und nicht zur Straße hin. Ich müsste auch keine Löcher in die Wände boren, da diese schon vorhanden sind. Im Mietvertrag steht auch keine Regelung dazu. Mein Vermieter Schnauzt schon rumm, wenn ich meine jetzige DVBT Antenne nach draußen stelle, er aber selber eine draußen an der Fassade hängen hat.
Habe meinen Vermieter auf die Satellitenanlage angesprochen, dass ich ab März über DVBT nichts mehr empfangen werde und ich mir eine Schüssel auf dem Balkon stellen wollte. Der Vermieter meinte dass eine auf dem Dach steht und ich darüber schauen soll. Ich sagte ihm dass das Kabel aber in der Wand immer noch kaputt ist und ich nichts empfangen kann. Wo der Vermieter aber nur mit schulterzucken reagierte und tja sagte.
Was kann ich tun?
Danke schon mal im voraus
8 Antworten
Weise den Vermieter nachweisbar auf den Mangel an dem Kabel hin.
Wenn sich bis März nichts getan hat, kann Dir der Vermieter nicht verbieten eine eigene Schüssel anzubringen.
Abgesehen davon - wenn weder Mietvertrag noch Hausordnung ein Verbot vorsehen, darfst Du sie ohnehin anbringen.
Es geht nicht darum, dass der Vermieter es weiß, sondern darum, dass Du nachweisen kannst, dass er es weiß.
.... das ist mir zu wirr. Wenn die vorhandene Leitung defekt ist (Rattenbiss?), wird diese repariert. Veranlssen das nicht die Vermieter, darf der Mieter reparieren lassen und diese Kosten und Lasten mit der Miete verrcehnen.
Wo bitte gibt es da ein Problem, wird etwa keine Miete geleistet?
Anschrauben an eine Außenwand ist nicht, so hier bei uns jedenfalls (auch auf dem Land).
Er darf Dir nur das fest Anbringen einer Satschüssel verbieten da es ein Eingriff in die Bausubstanz ist,eine mobile Satschüssel auf dem Balkon darf er nicht verbieten wenn sie nicht das optische Erscheinungsbild des Hauses zu sehr beeinträchtigt.
Danke. Auf dieser Seite war ich schon, doch leider beantwortet es nicht wirklich meine Frage
Wieso,ist doch eindeutig?Du musst seine Erlaubnis einholen,er kann es ablehnen dann musst Du es einklagen und wirst Recht bekommen.Wenn er Dir etwas für die Nutzung der Satschüssel in den Nebenkosten berechnet dann kannst Du die Miete wenn gar kein Empfang möglich ist um bis zu 10% mindern,der Mangel muss dem Vermieter vorher schriftlich mit Fristsetzung zur Behebung mitgeteilt werden.
http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Fernsehempfang.html
Solange die Anlage nicht an der Außenwand des Balkons geschraubt bzw. an der Hauswand angeschraubt ist, kann Dir Dein Vermieter gar nichts...
Meine Eltern haben diese Lösung seit 15 Jahren auf dem Balkon, auf dem ausdrücklich die Anbringung einer eigenen Anlage (aufgrund von homogenem Aussehen der Außenfassade und auch wegen Kabel im Haus) verboten ist. Die Schüssel ist mit einer Metalzwinge an einem Standpfosten des Balkons befestigt, also keine Löcher oder ähnliches.
Die Schüssel ragt etwa 10cm über den Balkonrand, was man aber erstens nicht sieht und zweitens ggf. mit Blumen oder ner Sichtschutzwand perfekt kaschieren könnte, wenn man denn wollte.
Mir hat auch mal ein Anwalt mündlich bestätigt, dass solange Du nicht die Regeln verletzt (was meine Eltern ja nicht tun) - also die Anlage nicht an der Außenwand des Hauses oder Balkons fest (mit Schrauben) anbringst oder die Schüssel sichtbar über die Mauer ragt (und dadurch das "homogene" Bild zerstört) - Dein Vermieter Dir die Nutzung so oft verbieten kann wie er will.... bringt ihm herzlich wenig.
Er kann Dir ja schlecht die vertragsgemäße Nutzung der angemieteten Wohnung verbieten - was in dem Falle ja tun würde, da die Sat-Anlage eindeutig so angebracht ist, dass sie keine Regeln verletzt.
Solange Du dies beachtest, kann Dein Vermieter Dir nichts. Ist ja schließlich Deine Sache, womit Du Deinen Balkon belegst.
Ihr müsst (gemeinsam mit den anderen Hausbewohnern?) dem Eigentümer einen konkreten Termin setzen. Lässt er diesen verstreichen, könnt ihr selbst einen Handwerker beauftragen und dann mit den darauf folgenden Mieten verrechnen.
Dies ist nur ein zwei Parteien Haus. Der Vermieter wohnt unter mir und ich über ihn.
Bei dieser Konstellation solltest du äußerst vorsichtig und höflich agieren. Bedenke, der Vermieter dürfte dir mit um drei Monate verlängerter Kündigungsfrist ohne Begründung den Mietvertrag kündigen. Bitte ihn also um Zustimmung, dass du auf deinem Balkon den Spiegel aufstellen darfst. Da gibt es schon welche, die nur auf einen Stuhl zu legen sind oder an einer kleinen Halterung (nicht an der Wand) befestigt werden können.
Der Vermieter hat den Mangel selbst gesehen und auch nach geprüft. Er hat sich sogar Fotos gemacht