Darf ich eigenen Leserbrief, der in einer Zeitung veröffentlicht wurde, auf Facebook hochladen?

2 Antworten

Bezug und die Quelle nicht vergessen.

Bei deiner § 31 Einräumung von Nutzungsrechten an deinem Werk, an deinem Leserbrief, hast du der Zeitung entweder Nr. 2 oder Nr. 3 eingeräumt:

"(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.

(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt."

Das können wir nicht wissen. Aber ich tippe mal auf Nr. 2. Dann darfst du dein Werk auch selber und woanders nutzen.

Gruß aus Berlin, Gerd

andiM66 
Fragesteller
 03.10.2020, 13:58

Ich gehe auch von Nr. 2 aus mit dem Zusatz des geistigen Eigentums. Vielen Dank