Darf ich die Freundin meines Wg-Mitbewohners raus schmeißen? Kann so nicht mehr dort leben!

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hey, ich hatte vor einiger Zeit einen ähnlich netten Mitbewohner mit ebenso netter Partnerin.

Ich nehme an ihr seid gleichberechtigte Mieter? Dann seid ihr auch gleichberechtigt wenn es um das Hausrecht in eurer Wohnung geht. Da ihr Freund natürlich ein persönliches Interesse an ihren Besuchen hat, könnt ihr kein vollständiges Hausverbot erteilen, auch wenn es eine mehrheitliche Entscheidung wäre, aber ein eingeschränktes Hausverbot ist möglich.

Du kannst sie damit nicht auf ewig aus der Wohnung verbannen, aber insbesondere wenn ihr zu Zweit der Meinung seid, dass sie eure Wohnqualität einschränkt, könnt ihr verlangen, dass sich ihre Besuche auf allgemeine Besuchszeiten beschränken und ausschließlich in dem Zimmer eures Mitbewohners stattfinden. Sie hat dann nichts mehr in der Küche und dem Wohnzimmer zu suchen und darf die sanitairen Anlagen nur zur Notdurft nutzen (nicht zum Duschen, Schminken oder Ähnlichem). Abends hat sie (wenn ich mich recht erinnere um 22 Uhr) das Haus zu verlassen.

Allerdings kann ich dir gleich sagen, dass das nicht zum Wg Frieden beitragen wird.

Dazu müsstet ihr euch entweder alle vertragen, oder Jemand müsste ausziehen. Schlag den beiden doch vor sich eine eigene gemeinsame Wohnung zu suchen, das hat bei mir damals die Situation aufgelöst.

Alles Gute und vorallem starke Nerven wünsch ich dir!

serenitydoll 
Fragesteller
 11.11.2012, 23:32

er möchte ja gerne im märz zu ihr ziehen ,nur der punkt ist ,dass ich stark deppresiv bin und genug probleme im moment habe und auch wenn es jetzt noch 4 oder 5 monate ,jenachdem wie was bei ihr frei wird .. werden , geht es einfach nicht weil wir in ruhe leben möchte ohne stress ... wir sagen auch nicht dass sie komplett gehen soll aber sie soll sich gefälligst wie ein agst benehmen sich nicht einmsichen in wg angelegenheiten oder jemanden gar beleidigen oder auf meine tiere los gehen dass geht einafch nciht ...

TETTET  12.11.2012, 09:09

Respekt, Respekt, welch gewagt Antwort, deren Inhalt sich aber blöderweise überhaupt nicht mit deutschem Mietrecht deckt. Wenn alle Hauptmieter sind, aht jeder das gleiche Hausrecht. Das kann in keiner Form eingeschränkt werden. Eingeschränkte Hausverbote sieht das deutsche Mietrecht nicht vor.

Kayahi  12.11.2012, 16:26
@TETTET

@Tettet ich habe mich damals (vor knapp 2 Jahren) vom Mieterschutzbund beraten lassen, daher gehe ich davon aus, dass es irgendein Gesetz gibt, welches dies so regelt.

"Eine BGB-Gesellschaft ist ein vertraglicher Zusammenschluss von mehreren Personen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Der Zweck der Mitbewohner ist das gemeinsame Wohnen. Aus dem Gesellschaftsvertrag – der nicht schriftlich sein muss – ergeben sich die Rechte und Pflichten der Mitbewohner untereinander."

"Jeder der Mitbewohner hat in der WG das Hausrecht. Das Hausrecht erlaubt ihnen, darüber zu entscheiden, wer sich in der Wohnung aufhält. Gehen die Meinungen darüber auseinander, müssen die Interessen der Mitbewohner ausgeglichen werden. Das heißt, wird der Besuch der Freundin unzumutbar, dürfen die anderen Mitbewohner sie hinauswerfen (gilt nur für den aktuellen Beusch nicht zwingend generell). Vorher jedoch nicht. Überschreitet ein Besuch sechs Wochen, muss außerdem der Vermieter um Erlaubnis gebeten werden."

Zudem sind Übernachtungen nur mit Einverständnis aller Mietparteien möglich (da BGB-Gesellschaft). Verweigert eine Partei die Zustimmung, ist dem Gast nur der Aufenthalt in den Privaträumen des Gastgebers sowie die Nutzzung der sanitairen Anlagen gestattet.

"Eingeschränkt" ist das Hausverbot, weil eben nur eine Partei dieses Interesse vertritt, während die andere Partei das Gegenteil will, das war zugegebenermaßen meine eigene Formulierung, die es in anderer Formulierung aber auch im Gesetz geben muss.

Daher kann man die Freundin des Mitbewohners nicht komplett der Wohnung verweisen, aber man kann eben bestimmen, dass sie sich nur noch als Gast in der Wohnung aufzuhalten hat und nicht mehr als inoffizielle Mitbewohnerin.

serenitydoll 
Fragesteller
 12.11.2012, 18:05
@Kayahi

wie gesagt ich finde es DARF NICHT sein dass eine Person ,die nciht mit im haus wohtn alle rechte hat ,bei uns duschen dar f,bei uns kochen darf ,ihre wäsche waschen darf und bleiben darf wie lange sie bleibt ubd vor allem darf sie doch niemanden im haus beleidigen o.O

Kayahi  12.11.2012, 18:26
@serenitydoll

Ja eben, darf sie auch nicht. Ihr könnt ihr all diese Dinge verbieten und wenn sie sich nicht daran hält, dürft ihr sie rauswerfen und wenn sie sich weigert, könnt ihr sogar die Polizei dazuholen.

Dazu muss sie aber erstmal offiziell auf den Gast-Modus herunter gestuft werden, denn erst wenn ihr Verhalten unzumutbar wird, dürft ihr auch gegen den Willen eures Mitbewohners ein Hausverbot aussprechen, das dann auch wirklich Hausverbot bedeutet.

Seid ihr denn gleichberechtigte Mieter, oder wohnt einer von euch zur Untermiete, oder mietet Jeder von euch sein Zimmer direkt beim Vermieter?

serenitydoll 
Fragesteller
 12.11.2012, 18:53
@Kayahi

nein stehen alle zusammen drin

TETTET  12.11.2012, 19:43
@Kayahi

Wo steht denn im BGB etwas von einer BGB-Gesellschaft? Eine WG ist nun mal nur eine WG. Wenn alle WG-Mitglieder auch Mieter sind haben alle die gleichen Rechte Besuch zu empfangen. Diese lassen sich auch nicht einschränken. WG-Recht gibt es in Deutschland nicht. Ansonsten wäre doch mal ein Beleg für dein steilen Thesen nett.

serenitydoll 
Fragesteller
 12.11.2012, 20:04
@TETTET

@TETTET , es darf aber trotzdem (ich wiederhole mich nochmal) NICHT sein ,dass sich wie der letzte Dreck benimmt ,auch wenn sie seine Freundin ist ,zumal sie nicht befugt sein sollte einfach ohne zu zahlen duscht,wäsche wäscht etc .... und dagegen muss man doch etwas tun können !

Kayahi  12.11.2012, 20:30
@TETTET

Das hat was mit Mietrecht zu tun, welches (so zumindest meine Vermutung) wohl im BGB festgehalten sein dürfte.

"Rein rechtlich handelt es sich bei der Wohngemeinschaft um eine BGB-Gesellschaft gem. §§ 705 ff BGB. Dies hat u.a. das LG Saarbrücken (NJW-RR 1992, 781) entschieden. Damit stehen die Ansprüche aus dem Mietvertrag der Gesellschaft als Gesamthand und nicht jedem einzelnen Gesellschafter zu. Das Recht, in der Mietwohnung Besuch zu empfangen und diesen auch für begrenzte Zeit dort übernachten zu lassen, ist ein Anspruch aus dem Mietvertrag. Dieses Recht steht damit der Gesellschaft gemeinsam, also der gesamten Wohngemeinschaft zu. Gem. § 709 BGB ist bei der Geschäftsführung einer BGB-Gesellschaft Einstimmigkeit vorgeschrieben.

Die Gebrauchsüberlassung ist Zweck der Wohngemeinschaft als BGB-Gesellschaft. Für die Art der Nutzung ist daher Einstimmigkeit vorgeschrieben. Somit müssen alle Mitbewohner zustimmen, wenn Übernachtungsbesuch aufgenommen werden soll. Kommt keine Einstimmigkeit zustande, ist das Begehren, Besuch aufzunehmen, abgelehnt. Dann kann dem Besuch die Übernachtung verweigert werden."

TETTET  13.11.2012, 07:37
@Kayahi

Nochmal, es gibt keine BGB-Gesellschaft. Insofern wäre beim zitieren der Antwort dieser Superanwältin sehr vorsichtig. Das eine WG eine GBR ist bestreite ich nicht. Das setzt nur das Mietrecht nicht außer Kraft. Dazu hätte man vorher, Absprachen treffen müssen. Nach Meinung der Anwältin könnte in der WG jeder einzelne alles verhindern. Das wird wohl kaum gelingen. Solange sie kein Urteil liefert, dass ihre wahnsinnig gewagte Ansicht bestätigt, ist das Wunschdenken.

serenitydoll 
Fragesteller
 13.11.2012, 12:04
@TETTET

du willst mir gerade also weiß machen dass Der Gast meines Wgmitbewohners quasi alles kaputt machne darf , sich auf unsere stromkosten bedienen darf , also so richtig schön assi schnorrermäßig bei uns wohnen darf ja ??? Das wilslt du mir grad weiß machen dass sie uns alle beleidigen darf ,dass es für zwei PARTEIEN der Wohnung nicht mehr möglich ist normal zu leben und sie dar feinfach alles so lustig weiter machen wie sie grad will,ja ??? gibt es hier jemanden der ernsthaft ahnung davon hat , mir kann hier keiner erzählen ,dass ich amchtlos bin ... das grenzt ja shcon an menschenwürde !

TETTET  13.11.2012, 12:09
@serenitydoll

Nein, die Kosten seines Besuches muss selbstverständlich dein Mitbewohner zahlen. Beleidigungen sind überall strafbar. Ansonsten würde das was ihr wollt bedeuten, dass einer der WG-Bewohner für die gesamte WG jeglichen Besuch untersagen kann. Dass das nicht funktioniert dürfte klar sein, oder? Eigentlich hast du nur zwei Möglichkeiten: Reden und einigen oder ausziehen.

Kayahi  13.11.2012, 14:07
@TETTET

Offenbar ist es dir nicht bekannt, aber es gibt sehr wohl BGB Gesellschaften, das hat aber nichts mit dem BGB (Gesetzbuch) zu tun. Vielleicht ist es das was dich irritiert.

Gesetzestexte und auch ein entsprechendes Urteil LG Saarbrücken ((NJW-RR 1992, 781)) wurden bereits von mir zitiert.

Hier ein weiterer Text aus dem Mietrecht-Lexikon:

Wg-Modell - "Vertrag mit allen Mitgliedern der Gemeinschaft" (wie hier gegeben)

Bei dem in der Praxis wohl häufigsten Modell sind alle Mitglieder der Wohngemeinschaft Partei des Mietvertrags. Beim Abschluss des Mietvertrags ist die Mitwirkung aller Mitglieder der Gemeinschaft erforderlich. Soll ein einzelnes Mitglied der Gemeinschaft zur Vertretung der übrigen befugt sein, so muss dies vereinbart werden. Hinsichtlich der Pflichten aus dem Mietvertrag sind die Mitglieder der Gemeinschaft Gesamtschuldner(§ 427 BGB). Hinsichtlich der Rechte sind sie Gesamthandsgläubiger. Alle beteiligt Rechtsgeschäftliche Erklärungen (Mieterhöhungserklärung, Abmahnung, Kündigung etc.) müssen gegenüber allen Mitgliedern abgegeben werden und allen Mitgliedern zugehen (OLG Düsseldorf, NJWE-MietR 1996, 172 für Kündigung). Im Innenverhältnis werden die Mitglieder i.d.R. durch einen Gesellschaftsvertrag verbunden sein (LG Saarbrücken, NJW-RR 1992, 781 = ZMR 1992, 60), dessen Zweck die Beschaffung und Unterhaltung einer Unterkunft darstellt.

Und hier noch ein Link vom Mieterbund Saar:

http://www.mietrecht-saar.de/modul1e2.asp?spr=1&InhaltID=1103

Wie wäre es mal mit Gegenbelegen deinerseits um deine Aussage zu bekräftigen, es gäbe keine BGB Gesellschaft?

Und warum sollte im Übrigen in einer Wg jeder Einzelne etwas durchsetzen können entgegen des Willens seiner Mitbewohner, wenn doch laut deiner Aussage wohl kaum ein Einzelner etwas verhindern kann?

TETTET  13.11.2012, 14:55
@Kayahi

Wie wäre es mal mit Gegenbelegen deinerseits um deine Aussage zu bekräftigen, es gäbe keine BGB Gesellschaft?

Du müsstest doch erstmal erklären, welche Gesellschaftsform das sein soll, damit ich es widerlegen kann. Ansonsten behaupte ich einfach mal, eine WG sei eine Klingonen-Gesellschaft.

Und warum sollte im Übrigen in einer Wg jeder Einzelne etwas durchsetzen können entgegen des Willens seiner Mitbewohner, wenn doch laut deiner Aussage wohl kaum ein Einzelner etwas verhindern kann?

Was setzt der einzelne denn durch? Dass er Besuch empfangen darf? Das ist das grundsätzliche Recht jedes Mieters. Ich habe nie bestritten, dass eine WG eine GBR darstellt. Solange jedoch keine Gesellschaftsvertrag existiert, der explizit bestimmt, dass jeder Besucher von allen abgesegnet sein muss, existiert auch für einzelne WG-Bewohner kein Recht, ein Hausverbot auszusprechen. Bis auf die falsche Meinung dieser einen Anwältin gibt dies auch keins deiner Zitate her.

Kayahi  13.11.2012, 15:25
@TETTET

Vielleicht solltest du noch mal ganz in Ruhge jeden meiner Beiträge und die von mir zitierten Texte (die nicht von einer einzigen Anwältin stammen) lesen, denn sowohl die BGB Gesellschaft als auch die Rechte und Pflichten aller Mitbewohner habe ich bereits ausführlich erklärt.

Wenn du anderer Meinung bist als eine Vielzahl von Juristen soll mir das recht sein. Serenetydoll hat mein Beitrag hoffentlich trotzdem geholfen.

serenitydoll 
Fragesteller
 13.11.2012, 15:36
@Kayahi

es ist wirklich nciht sehr hilfreich gerade .. einer sagt dass gibt es ,der andere sagt dass gibt es nicht ...

Wieso soll denn einer ausziehen ? weil sie ein GAST daneben benimmt ??? also sorry aber jetzt wird es ja noch absurder .. Gäste haben sich auf eine gewisse art zu benehmen und wenn sie dies nicht tun werde ich doch wohl sagen können "du gehst jetzt bitte" zumal würde ich gerne näher auf das eingehen ,was vorhin mit eingeschränktem hausverbot geschrieben wurde ... ich finde es garnicht mal so falsch zu sagen dass man verbieten kann dass sie bei uns schläft oder das ssie duscht in die küche geht etc ...

Kayahi  13.11.2012, 17:51
@serenitydoll

Wenn du ganz sicher gehen möchtest, lass dich von einem Anwalt oder dem Mieterschutz- Bund beraten. Das habe ich damals auch so gemacht und mir das Ergebnis schriftlich geben lassen, um es meinem Mitbewohner vorlegen zu können.

TETTET scheint ja andere Kenntnisse zu haben. Möglicherweise hat sich die Rechtslage vorgestern geändert und das Internet ist nicht mehr auf dem neuesten Stand, dann könnten meine Angaben mittlerweile nicht mehr stimmen.

Ansonsten ist es dir selbstverständlich jederzeit gestattet einen unangenehmen Gast der Wohnung zu verweisen für den Moment, das ist dann nur nicht dauerhaft.

TETTET  13.11.2012, 20:19
@Kayahi

Nochmal, du hast bisher eine Anwältin gefunden, die irgendetwas von einstimmigen Beschlüssen schreibt. Alle anderen, im Übrigen auch das von dir zitierte Urteil, stellen einzig und allein fest, dass eine WG eine GBR ist. Zu dieser Gesellschaftsform steht dann auch das eine oder andere im BGB, weshalb du es wahrscheinlich als BGB_Gesellschaft bezeichnest. Allein die von dir behaupteten Rechte ergäben sich erst dann, wenn sie in einem Gesellschaftsvertrag festgelegt sind. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall, weshalb ein dauerhaftes Hausverbot einfach nicht in Frage kommt.

Zu den in Deutschland existierenden Rechtsformen ist folgender Artikel ganz aufschlussreich

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaftsrecht_%28Deutschland%29

serenitydoll 
Fragesteller
 13.11.2012, 21:28
@TETTET

es geht jetzt auch nicht um ein komplettes Hausverbot es geht darum ,dass sie nicht mehr die räume benutzt ,sprich nicht kochen ,nicht waschen nicht duschen ... wenn sie ihn besucht ist uns das egal aber sie soll nicht mehr bei ihm schlafen oder unsren strom aus nutzen

Kayahi  13.11.2012, 21:41
@TETTET

Nicht ich bezeichne das als BGB Gesellschaft sondern mehrere voneinander unabhängige Quellen.

Und dass eine Wohngemeinschaft mit gleichberechtigten Mietern eine solche Gesellschaft ist, muss nicht schriftlich in einem Gesellschaftervertrag festgelegt werden, das ergibt sich aus der Natur der Sache.

Ist aber auch egal.

Du weißt was du weißt und ich weiß was ich weiß.

TETTET  14.11.2012, 06:51
@serenitydoll

Das kannst du aber nicht verbieten.

TETTET  14.11.2012, 06:58
@Kayahi

Ich kann doch nicht dafür, dass deine Quellen nicht die korrekt Bezeichnung verwenden. Die in Deutschland existierenden Rechtsformen für Gesellschaften hatte ich verlinkt. Darunter findet sich keine BGB-Gesellschaft. Wenn du mal meine Posts lesen würdest, hättest du festgestellt, dass ich die ganze Zeit nicht bestreite, dass eine WG eine GBR(Gesellschaft Bürgerlichen Rechts) ist. Deine Schlussfolgerung, dass in dieser GBR, wenn es dir besser gefällt auch BGB-Gesellschaft, einfach jeder allen anderen alles untersagen könnte, ist jedoch Quatsch. Dafür bist du bisher auch jeden Beleg schuldig geblieben. Darauf weise ich die ganze Zeit hin. Du hängst dich aber an dem dämlichen Beriff auf und behauptest, dass durch die Existenz einer solchen Gesellschaft auch der Rest deiner These stimmen müsste. Das ist falsch.

Kayahi  14.11.2012, 15:27
@TETTET

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gesellschaft-buergerlichen-rechts-gbr.html?referenceKeywordName=BGB-Gesellschaft

Du hast dich doch die ganze Zeit an dem Begriff aufgehangen, statt einfach mal zu googeln und zum Beispiel obigen Beleg dafür zu finden, dass die GBR Gesellschaft sich lediglich von der BGB Gesellschaft ableitet und durchaus ein gebräuchlicher Begriff ist...

Dass du Wikipedia für seriös und einzig wahr zu halten scheinst, ist ja nun nicht mein Problem.

Gerne erkläre ich dir aber auch nochmal, dass deine Annahme, ein Gesellschafter könne laut meiner Aussage über alle anderen bestimmen, eben nicht zutrifft, denn ich sage das genaue Gegenteil.

Die drei Bewohner der hier vorliegenden Wg bilden eine BGB oder auch GBR Gesellschaft mit dem gemeinsamen Interesse eine Wohnung zu mieten und gemeinsam zu bewohnen. Alle Drei haben das Hausrecht für diese Wohnung. Möchte nun einer dieser Gesellschafter einen Übernachtungsgast zu sich einladen, benötigt er die Zustimmung aller Mitbewohner, da ihm eben nicht allein das Hausrecht zusteht und er somit nicht allein über alle bestimmen kann.

Wenn Serenetydoll nun ihre Zustimmung zu dieser Übernachtung (sowie der Nutzung der Gemeinschaftsräume) nicht erteilt und der zweite Mitbewohner scheint dies ja auch nicht zu tun, dann darf der Übernachtungsgast nicht eingeladen werden, da der Gastgeber nicht über die Köpfe der anderen hinweg entscheiden darf.

Serenetydoll verbietet der Partnerin ihres Mitbewohners also nicht in der Wg zu übernachten (die Dusche, Waschmaschine, etc zu nutzen) sie gibt nur nicht ihre Einwilligung.

Siehe dazu § 709 BGB (BGB steht hier für das Bundes Gesetzbuch...)

Kayahi  14.11.2012, 20:59
@Kayahi

bürgerliches Gesetzbuch, sorry ich war abgelenkt...

TETTET  15.11.2012, 08:24
@Kayahi

Es kann doch nicht mein Problem sein, dass du nicht in der Lage bist, die korrekten Bezeichnungen zu verwenden. Es heisst im Übrigen auch nur GBR und nicht GBR Gesellschaft. Es gibt in Deutschland keine Gesellschaftsform, die BGB-Gesellschaft heisst. Solltest du weiterhin das Gegenteil behaupten bitte ich um den Verweis auf ein Gesetz aus dem sich das ergibt. Desweiteren hast du die GBR nicht verstanden. Der Mitbewohner benötigt gar keine Erlaubnis von Serenetydoll. Das Mietrecht selber räumt ihm das Recht ein, Übernachtungsgäste zu empfangen. Also wäre ein Verbot von Nöten, welches aber nicht rechtskonform erfolgen kann. Du zäumst hier das Pferd von der falschen Seite auf. Nach deiner Logik dürfte ein Besucher in dieser WG gar nichts machen, nicht einmal sich aufs Sofa setzen, ohne das die übrigen Mitglieder die Erlaubnis hierzu erteilt haben. Es sollte selbst dir klar werden, dass das Quatsch ist.

Hallo!

Wenn in Eurer WG die Regel besteht, dass jeder Bewohner Besucher empfangen darf und die auch als Dauergast beherbergen darf, dann spielt Sympathie oder Antipathie keine Rolle. Falls die Regel das nicht vorsieht, handelt es sich um einen Regelverstoß. Hier sollte auch geklärt sein, was im Falle eines Regelverstoßes geschieht.

Dann ist es noch wichtig, wie die Mietverhältnisse geregelt sind. Gibt es einen Hauptmieter mit mehreren Untermietern? Oder mietet jeder sein Zimmer direkt vom Vermieter? Was steht in den Verträgen?

Ungeachtet der noch zu klärenden rechtlichen Möglichkeiten, solltet ihr Euch mal alle zusammensetzen und miteinander über dieses Thema reden. Spätestens jetzt sollten gemeinschaftlich allgmeingültige Regeln aufgestellt werden, die von allen akzeptiert und eingehalten werden müssen. Auch über mögliche Konsequenzen solltet ihr nachdenken!

Schöne Grüße

serenitydoll 
Fragesteller
 11.11.2012, 20:41

leider gibt es diese regeln nicht , aber sie ist ja nun wirklich jeden tag da sie wohnt quasi bei uns aber bezahlt keine miete ...

BillDung  11.11.2012, 20:47
@serenitydoll

Dann setzt Euch zusammen und stellt Regeln auf. Eine davon kann lauten, dass jeder Gast einen prozentualen Anteil der Nebenkosten, ab einer bestimmten Dauer auch einen Mietanteil zu zahlen hat. Alternativ erhöht sich die entsprechende Gebühr des Gastgebers. Eine weiter Regel kann sein, dass Besucher sich während der Abwesenheit des Gastgebers nur in dessem Zimmer aufhalten darf. Auch ein Koch- Putz- und Waschplan muss her. Noch eine Regel kann sein, dass ein Gast sich nur für eine bestimmte Zeit dauerhaft aufhalten darf...! Es liegt bei Euch, welche Regeln ihr aufstellt. Wenn von drei Mietern zwei unzufrieden sind, dann solltet ihr mit dem dritten Mieter (ohne seinen Dauergast) darüber sprechen.

Rausschmeißen kannst du sie nicht, denn dein Mitbewohner hat ja das Recht, Besuch zu haben. Wenn sie allerdings immer da ist, sollte sie sich zumindest an den Nebenkosten beteiligen. Es ist nicht einzusehen, dass ihr ihr die Dusche, die Heizung, die Müllabfuhr usw. bezahlt. Besprecht das zu dritt, nämlich ihr drei Mieter. Dann teilt ihr ihr das Ergebnis eurer Verhandlungen mit.

Habt Ihr keine "WG-Regeln" aufgestellt? Wer einen Schlüssel kriegt, wer mit Saubermachen dran ist, wer für was bezahlt etc. ??? Klingt schrecklich bürokratisch, aber ich würde eine "Bewohnerversammlung" einberufen und gemeinsam klären, was geht und was nicht - und dann Konsequenzen ziehen. Womöglich muß einer gehen....

Dann nützt wohl auch kein Gespräch mit dem Mitbewohner..ihrem Freund..??

Es gibt aber mit Sicherheit einen Vermieter..mit dem sollte dann mal ein Gespräch geführt werden, denn ein Gast darf nur für eine bestimmte Zeit die Gastfreundschaft genießen..mach Euch grade und sprecht den Vermieter an!

Jorgfried  11.11.2012, 20:58

Der Vermieter kann da praktisch nichts machen.

amdros  11.11.2012, 21:03
@Jorgfried

Würde genau so denken und handeln wie @Schuhu darüber denkt. Das ein Vermieter dagegen nichts unternehmen kann..nein, er will wohl nicht!!!

Kayahi  11.11.2012, 22:27
@amdros

Leider kann der Vermieter da tatsächlich nichts machen, es sei denn die Dame überschreitet die allgemeinen Besuchszeiten indem sie länger als (ich bin mir nicht ganz sicher) 3 Wochen (?) übernachtet.

Dann müsste sie als weitere Mieterin/Untermieterin angemeldet werden, oder ihr hausieren beenden.

In die normalen Besuche hat der Vermieter sich nicht einzuischen, denn das ist ja Privatsache.

serenitydoll 
Fragesteller
 12.11.2012, 08:14
@Kayahi

aber sie darf doch trotzdem nicht einem das leben quasi zur hölle machen einen beleidigen oder an die tiere anderer mitbewohner gehen ,also wenn ich geegn sowas machtlos bin ,dann frage ich mich ernsthaft was da im gesetzbuch schief gelaufen ist ...

sie hortet hier ihre ganzen sachen und alles sie benutzt unsere dusche unsere waschmaschine ... darf sie das denn überhaupt ? ich meine selbst wen nman drei wochen besuchsrecht hat ... es muss doch iwas geben was ich tun kann ....

serenitydoll 
Fragesteller
 12.11.2012, 08:48
@serenitydoll

ich meine ,wir wollen heute ja auch reden ,aber wir haben schon so oft geredet und es ändert sich einfach nix

Kayahi  12.11.2012, 16:33
@serenitydoll

Ich weiß halt nicht wie man einen unzumutbaren Besuch deffiniert (siehe mein Beitrag weiter unten an Tettet). Möglicherweise ist ihr Verhalten bereits unzumutbar insbesondere in Hinblick auf deine seelische Gesundheit, so dass ihr sie einfach rausschmeißen könntet, aber da würde ich mich an deiner Stelle lieber erst rechtlich beraten lassen...

Mir ging es damals auch ziemlich schlecht in der Situation, daher verstehe ich dich gut und drücke ganz fest die Daumen für eine möglichst friedliche Lösung!