Darf ich auf den mitgemieteten PKW-Stellplatz anstelle eines Autos auch kurzfristig einen Microbagger (Lumag MTR23) abstellen?

4 Antworten

Da das Gerät ganz normale Gummireifen hat, wird es kaum irgendwelche Schäden verursachen können. Natürlich muss besonders Rücksicht auf andere genommen werden. Aber das dürfte klar sein.

Wenn Du das Gerät brauchst, um damit vorübergehend an Deinen Arbeitsplatz zu kommen, dürfte das auch dem Vermieter leicht zu erklären sein. Wenn es aber so ist, dass Du eine Garten- und Landschaftsbaufirma betreibst, wofür Du ab und zu den Bagger brauchst und in der Zwischenzeit stellst Du ihn auf den PKW-Stellplatz, dann ist es sicher eine Fehlbelegung, die nicht geduldet werden muss.

Aber Du schreibst ja "kurzfristig".

Spanienfan48 
Fragesteller
 25.04.2016, 14:04

Hallo,

der Microbagger ist so groß wie 2 Waschmaschinen nebeneinander und steht auf 4 Vollgummireifen. 

Habe seit über 1 Jahr Ärger mit meinem Vermieter. Er verlangte eine illegale Wucher-Mieterhöhung, die ich natürlich ablehnte. Danach machte er mir das Leben so schwierig wie möglich. 

Der Bagger stand bis jetzt mit seiner Erlaubnis in einer Ecke des ehem. landwirtschaftlichen Gebäudeteiles. Diese Nutzung hat er in Form einer Abmahnung widerrufen und zur Räumung Zeit bis zum Ende dieses Monates gegeben. 

Ich hätte wohl eine andere Unterstellmöglichkeit 300 mtr. entfernt hier im Dorf, kann ihn aber nicht dorthin fahren, da der Anlasser streikt. Das Ersatzteil kommt aber erst Ende dieser, Anfang nächster Woche aus dem Ausland, wird dann sofort eingebaut und der Bagger entfernt.

Diese von ihm gesetzte Frist kann also definitiv nicht eingehalten werden. Er droht mit fristloser Kündigung.

Nur zur Info: der Vermieter selbst ist ein netter Kerl, aber seine rothaarige Frau......!!!!!!!!!

bwhoch2  25.04.2016, 15:05
@Spanienfan48

Wenn das Gerät noch innerhalb einer überschaubaren Zeit entfernt wird, kannst Du der fristlosen Kündigung problemlos entgegen sehen.

Hast Du schon eine schriftliche Abmahnung oder ist das nur eine mündliche Drohung? Wenn der Vermieter noch nicht schriftlich abgemahnt hat, kann er auch nicht kündigen.

Falls er dennoch fristlos kündigt, kurz bevor oder kurz nachdem der Bagger entfernt ist, dann widersprich der Kündigung. Er müßte Dich dann mit Hilfe einer Räumungsklage raus klagen. Dabei kommt dann das Thema Abmahnung auf den Tisch und in so einem Fall hat er ohne eine schriftliche Abmahnung keine Chance.

Ist er zugelassen, dann ja. ich würde , je nachdem, wo das ist, ggf. dem Vermieter bescheid sagen,d ass das Deiner ist.. bzw. einen Zettel anbringen mit Hinweis auf Dich.

Ich sags deshalb, weil wir es zweimal hatten, dass auf einem unserer Stellplätze nen Baustellenfahrzeug stand und es Irritationen gab, dass ein Fremder sich einfach auf den uns zugewisenen Platz stellte (Kollege hatte den Zettel in der Scheibe vergessen).

Wenn dieser für den Straßenverkehr zugelassen ist, darf er vorübergehend dort stehen.

Nach Absprache mit dem Grundstückseigentümer ist das natürlich auch für ein selbstfahrendes Arbeitsgerät kurzfristig möglich

Spanienfan48 
Fragesteller
 25.04.2016, 12:56

Hallo "DerHans",

herzlichen Dank für die prompte Antwort.

Nein, der Microbagger ist nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Er ist zurzeit defekt, der Anlasser muss nach nur 53 Betriebsstunden erneuert werde. Die Rep.Zeit dauert
aufgrund der Teilebeschaffung ca. 1,5 Wochen, dann kann er auf eigener Achse auf einen Hänger gefahren und entfernt werden.

DerHans  25.04.2016, 12:57
@Spanienfan48

Das musst du dann mit deinem Vermieter klären

Spanienfan48 
Fragesteller
 25.04.2016, 14:06

Hallo,

der Microbagger ist so groß wie 2 Waschmaschinen nebeneinander und steht auf 4 Vollgummireifen. 

Habe seit über 1 Jahr Ärger mit meinem Vermieter. Er verlangte eine illegale Wucher-Mieterhöhung, die ich natürlich ablehnte. Danach machte er mir das Leben so schwierig wie möglich. 

Der Bagger stand bis jetzt mit seiner Erlaubnis in einer Ecke des ehem. landwirtschaftlichen Gebäudeteiles. Diese Nutzung hat er in Form einer Abmahnung widerrufen und zur Räumung Zeit bis zum Ende dieses Monates gegeben. 

Ich hätte wohl eine andere Unterstellmöglichkeit 300 mtr. entfernt hier im Dorf, kann ihn aber nicht dorthin fahren, da der Anlasser streikt. Das Ersatzteil kommt aber erst Ende dieser, Anfang nächster Woche aus dem Ausland, wird dann sofort eingebaut und der Bagger entfernt.

Diese von ihm gesetzte Frist kann also definitiv nicht eingehalten werden. Er droht mit fristloser Kündigung.

Nur zur Info: der Vermieter selbst ist ein netter Kerl, aber seine rothaarige Frau......!!!!!!!!!

Vom Prinzip her darfst du das, aber:

- es kann im Mietvertrag ausdrücklich stehen, dass nur verkehrssichere und für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge dort abgestellt werden

- es kann (entweder durch den Mietvertrag oder baurechtlich) verboten sein, dass dort etwas anderes als ein PKW abgestellt wird. Das gilt dann nicht nur für den Minibagger, sondern z.B. auch für Anhänger, Motorräder oder Wohnmobile.