Einfamilienhaus gemietet! Stellplatz?

5 Antworten

In vielen Städten und Gemeinden gibt es Stellplatzsatzungen. Für jeden der baut, bedeutet das, dass er je nach Anzahl der Wohneinheiten soundsoviel Stellplätze auf seinem Grundstück vorweisen muss. Manchmal kann man durch Zahlung einer Abstandssumme eine Befreiung davon erlangen. Wenn aber das Haus schon gebaut wurde, bevor es eine solche Satzung gab, ist der Vermieter nicht verpflichtet, einen Stellplatz zur Verfügung zu stellen. Da er Dir auch keinen vermietet hat, hast Du auch keinen Anspruch darauf.

Grünstreifen, die zur Straße gehören, sind üblicherweise nicht zum Abstellen von PKW gedacht, es sei denn, sie sind eigens dafür beschildert. Ob der Vermieter in Deinem Fall den Grünstreifen einfach absperren darf ist eine Sache. Möglicherweise entfernt der Kreis die Absperrung, was aber noch lange nicht heißt, dass Du dann Dein Auto dort abstellen darfst. Platz für Dein Auto ist auf der Straße, sofern nicht die STVO und/oder entsprechende Schilder das Parken verbieten.

§1 STVO = Du darfst niemanden mehr als unvermeidlich behindern. §12 STVO = Halten und Parken

Falls das Parken im näheren Umfeld Deines Hauses nicht auf der Straße möglich ist, könntest Du auch noch in der Nachbarschaft fragen, ob Dir irgend jemand einen Stellplatz vielleicht sogar in einer Garage vermieten kann. Garagenstellplatz ca. 40 € je Monat und Stellplatz im Freien ca. 15 € im Monat.

Wenn dieses Grundstück nicht sein Eigentum ist, darf er nicht einfach absperren. Zahlst Du Miete für diesen Stellplatz? Falls ja, das darf er auch nicht verlangen. Ist kein Stellplatz vorhanden, musst Du selber gucken, wo Du parkst. Ein Vermieter darf nicht einfach lustig irgendwo, irgendwas absperren.

Christopleitz 
Fragesteller
 16.09.2014, 17:50

Ich zahle keine Miete für dieses Grundstück es gehört ja dem Kreis

bwhoch2  17.09.2014, 14:54

Aber er muss dafür sorgen, notfalls durch Absperren, wenn der Platz zugeparkt wird. Vielleicht gab es deswegen früher schon mal Ärger.

Hallo!

Nein, ein Vermieter muss keinen Stellplatz stellen. Selbst wenn ein Stellplatz zB per Verordnung pro Einfamilienhaus gefordert wurde, dann muss er nicht diesen Stellplatz vermieten. Das ist freie Vereinbarungssache zw. Mieter und Vermieter.

Auf einem Grünstreifen parken ist aber auch nicht die feine Art.

Vielleicht hat die Gemeinde deinen Vermieter aufgefordert, dafür zu sorgen, das du (als Mieter) nicht mehr auf dem Grünstreifen parkst? Das wäre in einem Dorf, wo jeder jeden kennt, eine ganz normale Vorgangsweise, wobei sicher nicht rechtens.

Die Gemeinde müsste sich selber darum kümmern, dass du dort nicht mehr parkst, möchte aber vielleicht den ganzen bürokratischen Aufwand so elegant lösen.

Also suche dir einen regulären Parkplatz ... wobei das in einem Dorf als "Fremder" oft gar nicht so einfach ist. Weiss ich aus eigener leidvoller Erfahrung.

LG Bernd

Also, einfach so Parken, auf einem fremden Grundstück? Wie bitte soll das denn in Ordnung sein? Die Kiste gehört vor die Hütte (an den Gehweg) und gut ist, oder? Es sei denn, das Ordnungsamt verbietet durch Aufstellen entsprechender Schilder so eine Vorgehensweise.

Ja der Besitzer darf es absperren und nein er muss keinen Stellplatz anbieten...

Christopleitz 
Fragesteller
 16.09.2014, 17:48

Wieso darf er es absperren, es ja noch nicht mal sein Grundstück

Christopleitz 
Fragesteller
 16.09.2014, 17:52
@malwiederhops

Der Besitzer ist der Kreis von dem Grunstreifen

bwhoch2  17.09.2014, 14:54
@Christopleitz

Vielleicht wurde Dein Vermieter aufgefordert, das Abstellen Deines PKW auf dem Grünstreifen zu verhindern.