Darf eine Hausverwaltung eine Bearbeitungsgebühr fordern?
Hallo,
ich habe nun von meiner Hausverwaltung eine Rechnung bekommen für die Bearbeitungsgebühr i.H.v. 154,70 bei einer Miete von 300,00€. Als ich mir die Wohnung angeschaut habe, musste ich einen Fragebogen ausfüllen. Am Ende dieses Fragebogens stand dass eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 130,00€ zzgl. Mehrwertsteuer zu zahlen ist. Diesen Fragebogen musste ich auch unterschreiben, aber ich habe diese Klausel überlesen. Ich dachte ich unterschreibe dafür, dass meine Angaben wahrheitsgemäß ausgefüllt worden. Ist diese Bearbeitungsgebühr überhaupt rechtens und vor allem in dieser Höhe? Ich selbst bin Studentin und für mich ist das schon eine hohe Summe.
6 Antworten
Nach meiner Meinung fehlt dieser Forderung die Rechtsgrundlage. Mit so einer Klausel muss man nicht rechnen, und sie dürfte unwirksam sein.Frag beim Mieterverein nach.
Gebühr? Wofür denn? Das musst du uns schon sagen... Mietest du die Wohnung jetzt, oder hast du sie nur besichtigt? Das kann gut sein, dass man irgendwelche Gebühren/Beitrittsgelder/Kautionen usw. bezahlen muss, wenn man ein Mietverhältnis eingeht. Die Kaution gibt es im Idealfall vollständig wieder zurück. Die geleisteten Mitgliedsbeiträge für die Genossenschaft u.ä. sowie die Beitrittsgebühr nicht.
Ich habe seit September die Wohnung gemietet und habe jetzt erst die Rechnung für die Bearbeitungsgebühr bekommen. Die Kaution habe ich schon überwiesen, das mit der Bearbeitungsgebühr war mir allerdings neu.
Wenn es sich hier um eine formularmäßige Selbstauskunft handelt, dürfte hier der § 307 BGB greifen.
Demnach handelt es sich um eine unangemessene Benachteiligung des Mieters/Interessenten.
Solche Dinge, wie Wohnungsbesichtigungen sind klassische Verwaltungskosten, die der Vermieter zu tragen hat.
Bezieht sich der Paragraph nicht nur auf AGBs?
Wenn eine Selbstauskunft formularmäßig (also bei jedem Mieter) verwendet wird und es darin "Kleingedrucktes" gibt, dann handelt es sich bei dieser Klausel eben um allgemeine Geschäftsbedingungen.
Das heißt, jeder Mieter bekommt das gleiche Formular und jeder Mieter muss diese Summe zahlen.
Genau das sind AGBs.
Wofür genau wird da Geld gefordert?
Für die Vertragsausstellung ist laut Mieterbund ein Betrag von 50-75 € angemessen.
http://www.mieterbund.de/index.php?id=361
Gerichtsurteile haben bis ca. 150 € anerkannt.
Für was eine Bearbeitungsgebühr....???? Wer ist der Vermieter/Eigentümer der Wohnung? (Nie voreilig etwas unterschreiben was Geld kostet!!!)
Für was genau diese Bearbeitungsgebühr ist wird in dem Brief nicht aufgeführt. Ich weiß auch nicht wer der eigentliche Vermieter ist. Lief halt alles immer über die Hausverwaltung. Und wie gesagt, bei dem Fragebogen habe ich den Satz leider überlesen. Ist meine erste eigene Wohnung, da hat man noch nicht so das Auge für...
Wichtig aber wäre schon zu wissen wer der Eigentümer ist. Im eigenen Interesse, sofern man /Frau eines hat!
Steht im Mietvertrag, aber für mich war es bis dato halt noch nicht wichtig zu wissen
Muss ich dafür nicht Mitglied sein?