Darf ein Taxifahrer einen Fahrgast ablehnen?

11 Antworten

Hallo,

letztens hätte ich eine Beförderung glatt ablehnen können. Die Fahrgäste stiegen nämlich ein, ohne mir ein konkretes Fahrziel zu nennen. Ein Fahrtauftrag entsteht nur dann, wenn der Fahrgast ein konkretes Fahrziel nennt, z.B. "In die Theresienstraße 25, bitte". Ist dies nicht der Fall, liegt einer von drei möglichen Gründen vor, eine Fahrt abzulehnen.

Die zwei weiteren Gründe sind, daß das Ziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes liegt, und daß "eine ordnungsgemäße Durchführung der Fahrt nicht gewährleistet" ist. In ersterem Fall würde vermutlich kein Fahrer die Fahrt verweigern, auch deshalb, weil in diesem Falle der Fahrpreis frei vereinbart werden kann. Letzterer Fall ist z.B. dann gegeben, wenn der Fahrgast nicht Herr seiner Sinne ist, oder er hat eine ansteckende Krankheit oder eine offene Wunde.

Lg Moritz (Taxichauffeur)

Er darf Fahrgäste ablehnen, wenn sie stockbesoffen sind und ihm ins Auto kot.zen könnten.

Ansonsten muss er jeden fahrgast, egal wie weit befördern.

Lehnt einer das ab, kann man ihn bei der Taxivereinigung melden.

GottLiebtSie  04.12.2011, 11:20

Das stimmt nicht, Beförderungspflicht besteht nur innerhalb des Pflichtfahrgebietes.

Er braucht keine Gründe, es reicht wenn er sagt, dass er seine Gründe habe. Wenn du nach Alk riechst oder pubst wie ein Weltmeister oder stinkst wie ein Stinktier.

Nein, darf er nicht! Der Fahrer ist (zumindest im Pflichtfahrgebiet der jeweiligen Gemeinde) gesetzlich verpflichtet, dich zu befördern.

Ablehnen darf er eine Fahrt nur, wenn diese über das Gebiet hinaus geht (also z.B. von München nach Köln) oder die Betriebssicherheit gefährdet werden würde.

rusiha980  02.12.2011, 14:29

Vielleicht öffentliche Verkehrmittel

rusiha980  02.12.2011, 14:29

Vielleicht öffentliche Verkehrmittel

Urlaub323 
Fragesteller
 02.12.2011, 14:30

Das war auch mein Standpunkt - aber wie Sie sehen, gibt es auch andere Ansichte - nur die richtige Begründung fehlt oder wo steht das im Gesetz?

tommi84123  02.12.2011, 14:34
@Urlaub323

Die Beförderungspflicht regelt der §13 BOKraft:

"Der Unternehmer und das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal sind nach Maßgabe der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet, die Beförderung von Personen durchzuführen. Soweit nicht ein Ausschluß von der Beförderungspflicht nach anderen Rechtsvorschriften besteht, können sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellt."

http://www.buzer.de/gesetz/5745/a78818.htm

GottLiebtSie  04.12.2011, 11:18

...und solange kein Beförderungsvertrag zustande gekOmmen ist, siehe meine Antwort.