Darf ein Mansardenzimmer noch zur Wohnfläche gezählt werden,wenn die Heizung entfernt wurde
Hallo allerseits,
ich habe folgende Frage:
Meine Mutter hat eine Wohnung mit Wohnzimmer,Schlafzimmer,Küche,Bad sowie 3 Mansardenzimmer im Dachboden angemietet,wo eines davon mit zur Wohnfläche gezählt wurde und sie somit auch Miete zahlen musste.
Im Rahmen einer Haussanierung wurden die alten Nachtspeicher entfernt und gegen eine neue Gasheizung ausgetauscht. Das besagte Mansardenzimmer jedoch,bekam keinen neuen Heizkörper mehr und ist somit als Wohnraum nicht mehr nutzbar.
Nun meine Frage: Darf der Vermieter trotzdem weiterhin Miete für dieses Zimmer verlangen? Laut seiner Aussage hat sich an der Rechtslage nichts geändert und argumentiert damit,man müsste das Zimmer lediglich aus dem Heizkostenverteilungsschlüssel nehmen. Was ich für einen absoluten Schwachsinn halte,da jeder Heizkörper doch eh seine eigene Ableseeinheit hat.
Und kann ich auch nachträglich,die zuviel gezahlte Miete zurückfordern?
Lg Frank
4 Antworten
Ich denke, ihr könnt selbstverständlich eine Mietreduktion beanspruchen und wenn das rechtens ist, selbstverständlich auch die zu viel gezahlte Miete zurückfordern.
Übrigens gibt es bei Mansardenzimmern mit schrägen Wänden Abzüge für die Grundfläche. Meines Wissens darf die Zimmergrundfläche erst ab einer bestimmten Zimmerhöhe, die ich aber nicht weiß, berechnet werden.
Laßt euch mal vom Mieterschutzverein beraten, meßt die Grundflächen der 3 Mansardenzimmer nach und prüft, ob die Gesamtgrundfläche der Wohnung im Mietvertrag richtig angegeben wurde. Viele Vermieter schummeln bei Zimmern mit schrägen Wänden. Viel Glück!
Genau. Deshalb schrieb ich doch, dass die Gesamtwohnfläche überprüft werden soll.
Das eine Mansardenzimmer,wo auch Miete für gezahlt wird,ist in der Gesamtwohnfläche enthalten.Das habe ich nachgemessen.
Lies mal hier. Dort steht etwas weiter unten auch, wie man die Grundfläche bei Schrägen berechnet:
http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/wohnflaechenberechnung.html
Ich habe irgendwo im Netz gelesen,dass der BGH ein Urteil erlassen hat,wonach auch nachträglich eine Neuberechnung der Miete durchgeführt werden kann.Hat jemand eventuell das Aktenzeichen für mich?
Lg Frank
Die Beheizbarkeit von Räumen/Flächen ist nicht entscheidend ob sie zur Wohnfläche zählen oder nicht. Es zählt ob sie sich innerhalb der Wohnung befinden bzw. nur über die Wohnung erreichbar sind.
Balkone, Terrassen und Besen-/Abstellkammern sind ja auch nicht beheizbar. Trotzdem zählen sie ganz bzw. teilweise zur Wohnfläche. Und die dafür anfallenden Nebenkosten sind, wenn vereinbart, vom Mieter zu tragen.
man müsste das Zimmer lediglich aus dem Heizkostenverteilungsschlüssel nehmen. Was ich für einen absoluten Schwachsinn halte,da jeder Heizkörper doch eh seine eigene Ableseeinheit hat.
Kein Schwachsinn. Ein Teil der Heizkosten, meist 30 %, wird ja nach der Wohnfläche abgerechnet. Da machen sich ein paar m² schon bemerkbar.
Dieses Mansardenzimmer lässt sich nur über den Gemeinschaftsflur erreichen,da er ja ein Stockwerk höher liegt. Werden die Heizkosten trotzdem nach der Wohnfläche berechnet obwohl jeder Heizkörper sein eigenen Messzähler hat?
Nach der Wohnflächenverordnung dürfen Räume außerhalb der Wohnung gar nicht zur Wohnfläche gerechnet werden.
Spielt es denn dabei eine wesentliche Rolle ob meine Mutter den Mietvertrag -wenn auch unwissentlich so unterschrieben hat? Ich hab die gleiche Wohnung und muss für dieses Zimmer nicht bezahlen,genau wie der Nachmieter jetzt.
Die zusätzlichen Mansarden wurden früher überhaupt nicht beheizt. es waren reine Schlafräume. In der Wohnfläche wird ja sowieso nur der Raum berücksichtigt, bei dem die lichte Höhe von 2 m erreicht wird.
Dass man die Zimmer wegen fehlender Heizung nicht nutzen kann, stimmt ganz und gar nicht.
Es gibt eine sog. "Infrarotheizung". Die steckst du einfach in die Steckdose. Dann hast du nicht nur eine sehr günstige Art zu heizen, sondern auch eine sehr gesunde (keine Schimmelbildung und keine ausgetrockneten Nasenschleimhäute).
Ich heize meine Wohnung schon die 3.Heizperiode, obwohl ich meine Heizkörper noch habe. Ich habe die kein einziges Mal mehr aufgedreht.
Da wäre erst einmal zu klären, ob die qm überhaupt in der Wohnflächenberechnung enthalten sind.