Vermietete Wohnung Kaufen und Miete erhöhen?
Hallo Zusammen,
ein Freund von mir hat vor eine Wohnung zu kaufen, diese will er zunächst als Kapitalanlage nutzen die Sich am besten selbst trägt.
Das Problem nur die Wohnung ist schon Vermietet und würde eine Rate von Rund 900/950€ Pro Monat Zahlen müssen.
Die netto Kalt Miete Liegt bei 500€ er meint er könnte ja den Mieter kündigen und einen neuen Suchen der etwas mehr Bezahlt.
Natürlich muss er die Kündigungsfrist abwarten etc.
Geht das so einfach?
Oder Wie bekommt man einen Mieter "los" nur weil man mehr Miete verlangen will?
Meiner Meinung nach ist es gerechtfertigt, dass er die Miete etwa auf 750 - 850€ anpasst. Wäre in der Gegend ein üblicher Mietpreis.
Kurze Eck daten zur Wohnung:
ca 85 Wohnfläche, Dachgeschoss, mit 2 Balkonen
eine Modern Geschnittene 2,5 Zimmer Wohnung,
Badezimmer max. 5 Jahre alt.
In einem Nebenort von Göppingen
Ich danke euch für eure Hilfe was man beachten muss
5 Antworten
Der Mietvertrag gilt weiterhin. Erhöhung ist also nur mit max. 10 % möglich, falls in den letzten 3 Jahren nichts erhöht wurde. Kündigung ist nur möglich wenn er selber einzieht.
dein Freund scheint hier sehr blauäugig an die Sache ranzugehen. Von der Miete müssen auch noch diverse Kosten getragen werden (Reparaturkosten, Verwaltung, Instandskostenrücklagen). Er müsste also in den nächsten Jahren Mieteinnahmen von weit über 1000€ rechnen damit das Ding finanziell ein Selbstläufer wird.
"Erhöhung ist also nur mit max. 10 % möglich,"
Das ist falsch, aktuell gilt noch bis 20 %in Ballungsräumen bis 15% innerhalb von 3 Jahren.
Eine Kündigung um von einem Nachmieter höhere Miete verlangen zu können ist unzulässig.
Die einzige Möglichkeit wäre Eigenbedarf, der müsste konkret nachgewiesen werden. Wenn nicht, ist die Kündigung unzulässig/unwirksam. Die Kündigungsfrist betrüge bis zu 9 Monate, je nach Mietdauer.
Bei einer Mieterhöhung sind Abstandsfristen und die Kappungsgrenze einzuhalten. Näheres dazu findest du im BGB.
Kauf bricht nicht Miete.
Er kann die Wohnung nicht kündigen, das geht nicht. Da müsste er Eigenbedarf anmelden und diesen auch nachweisen.
Die Miete kann auch nicht einfach um so viel erhöht werden.
Kann er knicken.
Ein paar Jahre.
Dein Freund sollte sich zuerst mal ein wenig mit den Gesetzen befassen, die er einhalten muss. Es steht im §573 BGB sogar ganz ausdrücklich drin:
Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.
Ich denke, das beantwortet die Frage hinreichend, oder?
dein freund soll dem vermieterbund beitreten. die beraten ihn.
Wie lange müsste er die Wohnung selbst Beziehen bis er Sie Wieder Vermieten kann