Darf der Vermieter nachträglich eine Einzugsermächtigung verlangen?

17 Antworten

Definitiv "NEIN" - es sei denn, im alten Mietvertrag steht dies ausdrücklich drin, was aber sehr unwahrscheinlich ist. Meines Wissens gibt es auch keine rechtlichen Änderungen. Ich würde dieses Schreiben einfach ignorieren und weiterhin pünktlich die Miete überweisen.

Andererseits: eine Einzugsermächtigung ist einfacher und du kannst falsche Buchungen bis zu 6 Wochen lang wieder problemlos zurückbuchen lassen.

Reiswaffel87  05.05.2010, 18:03

Ein Dauerauftrag ist genau so einfach. Und da ist man selbst Herr über die Überweisung...

anitari  05.05.2010, 19:10
@Reiswaffel87

"Und da ist man selbst Herr über die Überweisung..." Vor allem über Höhe der Zahlungen! Siehe Thema Mietkürzung oder -erhöhung.

Klar und eindeutig NEIN. Mal davon abgesehen ist das von dem Vermieter ziemlich unklug. Weiß der nicht das man eine Abbuchung per Lastschrift auch zurückbuchen lassen kann;-) und das 6 Wochen oder gar länger (?) nach der Abbuchung.

Die hier angesprochenen „rechtlichen Änderungen“ sind für dich irrelevant. Sie beziehen sich auf Lastschriftermächtigungen, für die der Lastschriftnehmer keine mit der Unterschrift des Mieters versehende Einzugsermächtigung hat. Der Vermieter hat das vermutlich nicht begriffen. Nachträgliche Vertragsänderungen sind einseitig nicht durchsetzbar.

Nein, außerdem ist eine Einzugsermächtigung in diesem Fal auch Schwachsinnig, ein Dauerauftrag ist hier das Mittel der Wahl.

Die kann er überhaupt nicht verlangen. Wenn er seine Miete pünktlich bekommt, kann ihm das egal sein, wie du die Überweisung veranlasst.