darf der vermieter nach auszug etwas in rechnung stellen?
Der Vermieter von einer bekannten kümmert sich um nichts. Sie wohnt jetzt 30 jahre in der wohnung und der vermieter hat es geschafft vor 15 Jahren ca eine Heizung und die Badewanne neu zumachen. Die wohnung ist in einen Katastrophelen zustand. Z.b das Waschbecken funktioniert nicht, die toilettenspühlung ist kaputt etc.. sie hat jetzt endlich beschlossen auszuziehen. Jetzt zu meiner frage, darf der Vermieter nach auszug dinge in Rechnung stellen für die er eigendlich zuständig ist?
4 Antworten
Welche wären denn das, deiner Meinung nach? Grundsätzlich darf er in Rechnung stellen/von der Kaution einbehalten was vom Mieter an Schäden verursacht wurde.
darf der Vermieter nach auszug dinge in Rechnung stellen für die er eigendlich zuständig ist?
Warum die Einschränkung ?
Wurden die Mängel denn nachweislich angezeigt ?
Mieter müssen Mängel unverzüglich dem Vermieter mit teilen (schriftlich mit Einwurfeinschreiben!), damit dieser die Mängel beseitigen und evt. Folgeschäden vermeiden kann. Kommt man dieser Verpflichtung nicht nach, kann es durchaus sein, dass beim Auszug Mängel fest gestellt werden, für die man als Mieter verantwortlich gemacht wird, weil man durch rechtzeitiges Melden nicht verhindert hat, dass sich die Mängel ausbreiten, bzw. Folgeschäden vermieden worden wären.
Beispiel: Beschlag eines EBK-Oberschranks ist ausgeleiert. Man läßt den Mangel nicht beheben und dadurch kracht irgendwann die Schranktür runter und zerschlägt eine Fliese. Rate mal, wer dann den Boden bezahlen muss?
Beim Auszug im Wohnungsübergabeprotokoll mit Augenzeugen (!) diese Mängel feststellen lassen. Wenn sie schon vorher angemahnt worden sind, kommst du ggf. drumherum... Denn normale Abnutzung ist in der Kaltmiete immer mit drin.
Anders bei durch dich verursachte Beschädigungen: Dann zahlst du!
Daher: Zeugen mitnehmen!