Darf der Vermieter einfach das Hausgrundstück betreten?

6 Antworten

Wenn man was gemietet hat und dafür bezahlt darf der Vermieter nur mit Anmeldung besichtigen.Einfach so geht das nicht.Mal davon abgesehen das er doch eigentlich für die Bäume zuständig ist.Das würde mir einfallen...dem den Garten samt Bäume Sträucher und wer weiss was sonst noch zu machen.Rasen und Unkraut...ist ja ok....aber doch keine Grossbaustelle weil der Nachbar Sonne will oder so.Das sollte der Vermieter doch wohl machen.

Wir haben alles gemietet Haus, Garten, Einfahrt - alles. Ist ein freistehendes Haus (700 qm). Der Vermieter wohnt in einem anderen Ort. Also auch keine Grundstücksangrenzung o.ä.

Wenn das alles Bestandteil des Mietvertrages ist, darf der Vermieter nicht ohne Zustimmung das Grundstück betreten.

Wenn Ihr Mieter des Gartens seid, ist das wie bei der Wohnung.

Wenn mit dem Vermieter keine Gartennutzungsvereinbarung abgeschlossen wurde sondern lediglich der Garten mit dem Haus zusammen als Mietsache vermietet wurde, dann gilt:

  1. Der Vermieter darf das gemietete Grundstückstück nur nach Anmeldung und gemeinsam mit dem Mieter betreten. Zuwiderhandlungen des Vermieters = Hausfriedensbruch.

  2. Der Vermieter muss oder kann auf seine Kosten Bäume und Hecken verschneiden und den Verschnitt auf seine Kosten entsorgen.

  3. Du hast freiwillig aufgrund einer Absprache mit dem Nachbarn und nach Genehmigung durch den Vermieter Hecken und Bäume verschnitten. Dafür darfst du den Vermieter nicht mit Kosten belasten, die diese Arbeiten betreffen.

  4. Sollte der Vermieter einen Gärtner zum weiteren Verschneiden von Bäumen und Hecken schicken, dann ist der Gärtner nicht ins Grundstück zu lassen, weil nicht angemeldet und - die Zeit des Baumschnittes endet am 28.02.2014 wie jedes Jahr Ende Februar.

Mängel an der Mietsache sind dem Vermieter sofort zu melden - da kannst du Gegendruck ausüben.