Darf der Lehrer einen 100 gleiche Sätze schreiben lassen?
Hallo Darf ein Lehrer einen viele gleiche Sätze abschrieiben lassen? Hab mal gehört dass sei gesetzlich geregelt. Kann mir wer die (eventuelle) stelle in einem gesetzbuch schreiben? Danke schonmal für antworten Laurin
4 Antworten
Zulässig ist das nicht. Die Frage ist eher, was die betroffene Person dagegen unternehmen will. Besonders bei Beamten ist Papier ja geduldig :)
100mal das selbe abschreiben lassen ist entwürdigend
Hier falls du mehr dazu lesen möchtest: http://www.focus.de/familie/schule/paedagogik/kampfzone-klassenzimmer-disziplin_id_1807101.html
kannst du mir irgendwie ein auschnitt aus nen gesetzbuch für bw schicken damit ich es meinem lehrer beweisen kann die focus seite hatte ich ihm schon gezeigt er glaubt focus allerdings nicht. Danke für deine antwort
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_1631.html
Das BGB gilt überall , nicht nur in BW
hab selber was gefunden http://rechtsanwalt.schulrecht-baden-wuerttemberg.com/site/ordnungsmassnahmen-nachsitzen-klassenbucheintrag.html da ist dass genau gesagt so dass ihr dass eurem lehrer unter die nase reiben könnt
Stimmt, das ist gesetzlich geregelt und er darf es nicht.
in welchem gesetzbuchfür bw welcher paragraf? ansonste danke
Den Paragaph weiß ich nicht, aber den Grund: Strafen OHNE pädagoschen Sinn und Zweck sind verboten.
Klar kann man sich dann auch dagegen wehren bzw braucht es nicht zu machen und hat - eigentlich - auch keine Konsequenzen zu befürchten.
Allerdings ist vielen Schülern so eine Arbeit lieber als ein Aufsatz ( da müsste man ja denken und der darf auch benotet werden) oder ein Verweis
Bei mir in der Realschule hat ein Lehrer so was immer wieder angedroht & mindestens einmal auch durchgesetzt.
Ansonsten hätte in meiner Schulzeit (müsste in der 6. Klasse gewesen sein) die ganze Klasse 50-mal einen Satz schreiben müssen, aber die jene Zusatzaufgabe erteilte Sportlehrerin war auch eine ziemlich hilflose und aufbrausende Persönlichkeit, die öfters neben sich stand. Es ging darum, dass die Klasse ohne Aufforderung der Lehrerin in die Sporthalle ging.. nachdem aber der Elternvertreter der Klasse beim Rektor interveniert hat, mussten wir diese Aufgabe nicht schreiben.
Kommt aber sicher auf den EInzelfall an & auf dessen Vorgeschichte!
Nein darf er nicht.
Wieso nicht? Fällt das schon unter Folter? ^^
hab selber was gefunden http://rechtsanwalt.schulrecht-baden-wuerttemberg.com/site/ordnungsmassnahmen-nachsitzen-klassenbucheintrag.html da ist dass genau gesagt so dass ihr dass eurem lehrer unter die nase reiben könnt
Achso. Als ich mal 5-mal die Schulordnung abschreiben sollte zu Strafe, war das auch schon entwürdigend? Das etwa 1998.