Darf der Jobcenter Sachbearbeiter mir privat schreiben?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das darf er nicht. 

Wie du im Grunde richtig erkannt hast, fällt das unter sexuelle Belästigung.

Schicke diese E-Mails an seinen Vorgesetzten und verlange einen anderen Sachbearbeiter.

P.S.: Egal, was du anhast, du bist nicht verantwortlich, wenn du sexuell belästigt wirst. Verantwortlich ist nur der, der sexuelle Belästigung ausübt.

Hannahraul 
Fragesteller
 05.11.2018, 22:03

Vielen Dank !! Das hab ich mir auch gedacht aber bevor irgendwelche Kommentare kommen dachte ich mir schreib ich das nochmal dahin ...

catchan  05.11.2018, 22:04
@Hannahraul

Solche Kommentare einfach ignorieren.

catchan  06.11.2018, 20:24

Ich gehe hier doch noch mal auf das oft benutzte zeig ihn an ein. Das geht nicht. Denn nur rein strafrechtlich betrachtet liegt hier keine sexuelle Belästigung vor. Dazu muss er dich anfassen. Das Delikt sexuelle Belästigung greift nur sehr spät und eigentlich erst im Übergang zur sexuellen Gewalt.

Hier liegt eine arbeitsrechtliche Definition von sexueller Belästigung vor. Meiner Ansicht nach definiert auch das Arbeitsrecht sexuelle Belästigung allumfassend. Daher ist auch wichtig, dass der Vorgesetzte von diesem Verhalten erfährt. Denn nur dieser kann arbeitsrechtliche Schritte einleiten.

catchan  07.11.2018, 22:13
@catchan

Danke für den Stern.

Nein das darf er nicht er macht sich sogar strafbar drucjke das mal aus und verlange die frauenbeauftragte des jobcenters zu sprechen.

Du kanst ihn sogar anzeigen den dass geht zuweit und er ist in dem bereich nicht vor konsequentzen geschützt,

Dass darf er nicht nur sonder das reicht auch als beamter für die fristlose entlassung wen er pech hat.

Das ist ja mal hammerhart. Zeig ihn an. Aber die Emails an seinen Vorgesetzten weiterleiten dürfte datenschutzrechtlich problematisch sein.

Nein, das darf er natürlich nicht, das ist ja ungeheuerlich. Das sollte man auf keinen Fall auf sich beruhen lassen. Der Sachbearbeiter hat sich strafbar gemacht.

Drucke die E-Mail aus, gehe damit zur Polizei und zeige ihn an. Außerdem schickst Du eine Kopie der E-Mail (mit Einschreiben) an die Frauenbeauftragte Deines Jobcenters. Die Frauenbeauftragte wird sich dann darum kümmern.

Dieser Sachbearbeiter gehört aus dem Dienst entfernt.