culpa inkasso Firstgold

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Beschwerde bei der Verbraucherzentrale.

Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale.

https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/

Der Abzockerverein "Firstgold" ist für solche Marotten hinlänglich bekannt. Die wollen mit diesem Manöver (angebliche "Maßanfertigung" der Kreditkarte, was völliger Blödsinn ist...) das Widerrufsrecht aushebeln.

Dieses Verhalten ist grob wettbewerbswidrig. Hierfür gehört der Laden abgemahnt und ggf. auf Unterlassung verurteilt. Diese AGB-Klausel hat zu verschwinden. Sie ist überraschend gemäß § 305c BGB, verstößt gegen Treu und Glauben gemäß § 307 BGB und ist grob wettbewerbswidrig.

Die Verbraucherberatung setzt für 15 Euro einen Brief auf, nach dem anschließend ziemlich sicher Ruhe im Salon ist.

Inkassokosten sind da ebenfalls nicht zu zahlen.

Das Inkassobüro ist ebenfalls als unseriös bekannt.

mepeisen  28.02.2015, 06:55

Vielleicht mal das Aufsichtsgericht informieren, dass das Inkassobüro wissentlich und vorsätzlich rechtswidrige Forderungen eintreibt. Es hat ja sicherlich die Machenschaften der Mandantin sorgsam überprüft, bevor es das Mandat angenommen hat. Und damit hat es sich sicherlich über die rechtswidrige Auslegung des Widerrufsrechts Gedanken gemacht und diese für OK befunden ;-)

Moabiter 
Fragesteller
 28.02.2015, 10:41

Hallo danke für die Super Antwort, wo muss ich mich da genau melden? Einfach der VerbraucherZentrale eine Email schicken mit meinem Anliegen und die Klären das dann für 15€ für mich? Das wäre wirklich hammer! (Ein Anwalt würde viel mehr verlangen)

Goofy62  28.02.2015, 12:48
@Moabiter

Wohnst Du in Berlin? Dann google doch einfach mal nach "Verbraucherberatung Berlin". Du kannst mit denen einen Beratungstermin ausmachen.

Kurze Anmerkung zum Widerrufsrecht:

Dies wurde im Juni 2014 novelliert. Seitdem sind weder eine Annahmeverweigerung noch eine Rücksendung zwingend als Wahrnehmung des Widerrufsrechts zu verstehen.

Seriöse Firmen akzeptieren dies, jedoch vom Buchstaben des Gesetzes her müssten sie es nicht. Um den Wideruf zu erklären bedarf es eines Dreizeilers mit eindeutiger Willenserklärung.


Zu deiner Frage:

Ich würde es nicht zahlen. Auf außergerichtliche Mahnungen etc. würde ich auch gar nicht eingehen.

Was soll an den 59,00 Euro unseriös sein? Das steht sogar auf der Seite als Info das die Karte etwas kostet, so ungewöhnlich ist das jetzt nicht.

franneck1989  27.02.2015, 17:46
Was soll an den 59,00 Euro unseriös sein?

Alles. Das Unternehmen versucht hier vorsätzlich, rechtsunkundigen Personen das Geld aus der Tasche zu ziehen, indem es vorgibt, es würde sich um eine Maßanfertigung handeln

nö... musst du nicht

Durch die Annahmeverweigerung hast du dem Vertrag zwar widersprochen, aber du musst für die Karte trotzdem zahlen. Das steht so in den AGBs dieser "Firma":

Die MasterCard wird auf Ihre Bestellung hin extra für Sie angefertigt. Wir behalten uns vor, die bis zum Widerruf tatsächlich angefallenen Kosten für die MasterCard Bestellung in Rechnung zu stellen, so dass eine Rückerstattung der Ausgabegebühr im Falle eines Widerrufs nicht möglich sein kann sofern wir die Ausgabegebühr bereits an den Kartenemittenten abgeführt haben und dieser bereits die Prägung der Mastercard veranlasst hat.

Mal ganz ehrlich, bei jedem "seriösen" Anbieter wäre die Karte kostenlos.

Ergo: Ich denke mal, dass du wohl oder übel zahlen musst.

franneck1989  27.02.2015, 11:30

Solche lustigen AGB-Sätze werden aber trotzdem kein Vertragsbestandteil. Das ist ein ziemlich mickriger Versuch, sich um das Widerrufsrecht zu drücken. Das wissen diese Betrüger genau so und werden daher sowieso keine gerichtlichen Schritte einleiten.

Das ganze wird sich auf einige böse Briefe beschränken und irgendwann einschlafen. In jedem Fall sollte man nicht zahlen und der Forderung auch noch einmal konkret widersprechen

Goofy62  27.02.2015, 20:08
@franneck1989

Ganz genau. Unwirksame Klausel, weil überraschend gemäß § 305c BGB. Wird nicht wirksamer Vertragsbestandteil.

kevin1905  27.02.2015, 12:12

Eine EC-/Kredit-Karte ist keine Maßanfertigung i.S.d. BGB, welche das Widerrufsrecht ausschließt.

Auch ein inviduell zusammengestellter Computer mit allgmein verfügbaren standartisierten Bestandteilen wäre das nicht.

Das Widerrufsrecht ist nur dann auszuschließen, wenn

  1. Explizit vorab darauf hingewiesen wird und
  2. Die Sache so beschaffen ist, dass ein allgemeiner Verkauf an einen anderen Kunden in der vom ersten Kunden gewählten Spezifikation als schwer bis unmöglich einzustufen ist.
mepeisen  27.02.2015, 15:27

Eine Maßanfertigung im Sinne des BGB wäre ein speziell zugeschnittenes Regal beispielsweise, was man ansonsten nicht verkauft bekommt.

Der TE kann ja anbieten, den Plastikwert der Karte zu ersetzen. Mehr bekommt das Unternehmen sowieso nicht.