Chatverlauf kiffen zählt das?

5 Antworten

Im Zweifel für den Angeklaten. Nein sicher nicht!

Neapelgelb  08.01.2017, 22:18

Aber nur, falls es Zweifel gibt. Und der Spruch gilt dann nur für das Gericht, nicht für die Polizei.

Die Polizei interessiert sich nur für die Dealer.

Die Kunden werden da nicht behelligt und da kommt auch niemand und macht eine Hausdurchsuchung.

Neapelgelb  08.01.2017, 22:17

Wenn du dich da mal nicht irrst. Ich kenne andere Fälle

Sorry, aber wenn ihr so blöd seid, bei Facebook eure Deals zu besprechen, müßt ihr schon allein für kriminelle Dummheit bestraft werden.

Ja klar, kann sowas nachverfolgt werden. Wenn aber nichts gefunden wird, wird allein aufgrund der Anfrage "Brauchst du was" wohl nix dabei rumkommen. Wenn allerdings ne Antwort wie "Ja, 10 gramm, was soll es kosten?" kommt, würde das eine Aussage schon kräftig unterstützten.

Laß die Finger von dem Zeug und von diesen Dealer-Kindern!

Eine Hausdurchsuchung wird es da nicht geben außer da steht dann irgendwas von "Ja ich nehme 5 Kilo".

Das Einzige was kommen könnte wäre eine Einladung.

Nein, da muss er keine Angst haben. Die Bullen wollen 'deinem Kumpel' das Leben nicht unnötig schwer machen. Sie wollen Dealer hochnehmen, der kleine Fisch am Ende juckt die wenig. Außerdem würde jedes Verfahren eingestellt werden, falls es sich um eine geringe Menge handelt. Der Aufwand würde sich für die Cops nicht lohnen. Also braucht ihr euch keine Sorgen machen.