Bußgeldbescheid erhalten. Trotzdem MPU?
Hallo, ich habe heute einen Bußgeldbescheid erhalten.
Darin steht, dass ich meinen Führerschein in den nächsten 4 Monaten für 1. Monat abgeben muss, 2 Strafpunkte bekomme und ein entsprechendes Bußgeld von 500€ zzgl Verfahrenskosten tragen muss.
Als Beweismittel sind die Zeugenaussagen der Beamten, eine Blutprobenauswertung und ein Ärztlicher Befundbericht angegeben.
Im Schreiben steht außerdem noch, dass von fahrlässiger Begehungsweise ausgegangen wird.
Es war mein einziges BtmG- Vergehen im Straßenverkehr.
Muss ich nun trotzdem noch damit rechnen, eine Anordnung zur medizinisch psychologischen Untersuchung zu erhalten? In dem Schreiben steht Nichts davon, dass ich noch mit anderen Strafmaßnahmen zu rechnen hätte.
Ich habe schon damit gerechnet, meinen Beruf kündigen zu müssen, weil meine Arbeitsstelle nur mit dem Auto zu erreichen ist und ich deshalb nicht 1 Jahr oder sogar länger ohne Führerschein auskommen kann.
Danke für eure Antworten!
2 Antworten
Die Anordnung einer MPU obliegt der Fahrerlaubnisbehörde. Da bekommst Du noch getrennt Post.
Die Gefährdung kann gar nicht im Bußgeldschreiben vermerkt sein, da hier nur die Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Die Gefährdung wäre schon wieder eine Straftat. Normalerweise dürfte nun eine Gefährdung nicht mehr verfolgt werden, da dies einer Doppelbestrafung gleichkommen würde, was nicht zulässig wäre. Aber Fehler passieren manchmal.
Die Maßnahme einer MPU kommt von der Führerscheinstelle und kommt einige Zeit nach dem Bußgeldbescheid. Dauert schon mal 2-4 Monate.. kommt bestimmt noch.
Danke für die schnelle Antwort. Falls eine Gefährdung des Straßenverkehrs bestand, muss dieser Tatbestand im Bußgeldschreiben angegeben werden, oder wird mir das erst in der Anordnung mitgeteilt?