Befundbericht RV 5-Tagesfrist rechtens?

4 Antworten

Es sind scheinbar noch Fragen offen. Wenn du Rente haben willst, musst du dich schon an die Auflagen halten. Dass der Arzt den Termin nicht einhalten kann, solltest du dem Sachbearbeiter der RV mitteilen. Wenn du dich nicht daran hältst, läufst du Gefahr, dass der Antrag wegen mangelnder Mithilfe abgelehnt wird.

Man geht offensichtlich davon aus, dass du als Rentenantragsteller ja Zeit genug hast, zum Arzt zu gehen.

Übrigens bekommt der Arzt das gut bezahlt, er sollte also wohl eine halbe Stunde Zeit haben für dich.
BluePapillion  26.10.2013, 05:54

Der gutbezahlte Befundbericht, bringt dem Arzt 29,50€ ein. Ich weis es weil ich meinem Arzt noch 20€ draufgelegt habe, dafür das er 50 Min mit mir, meinen Befundbericht durchgegangen ist.

Nur die Sachverständigen Gutachter der Unis, die 20 Fliesbandgutachten am Tag von ihrer Sekretärin erstellen, kassieren per Gesetz pro Gutachten 200€

Hallo JohannesRu,

Sie schreiben:

Befundbericht RV 5-Tagesfrist rechtens?<

Antwort:

Wenn Sie von Ihrer zuständigen DRV eine Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen erhalten, müßen Sie dieser Aufforderung im Rahmen der gesetzlichen Mitwirkungspflicht Folge leisten.

Ob in Ihrem speziellen Einzelfall eine 5-Tagesfrist angemessen und akzeptabel ist, das kann Ihnen allerdings nur Ihr Rechtsbeistand offenbaren, sofern diesem Ihre Antrags- und Krankenakte vorliegt!

Sollten Sie die gesetzte Frist aus Gründen, die nicht bei Ihnen zu suchen sind, nicht einhalten können, so haben Sie bzw. Ihr Rechtsbeistand jederzeit das Recht und die Möglichkeit, bei Ihrer zuständigen DRV vorstellig zu werden und eine Fristverlängerung zu beantragen/zu begründen!

Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Wege, in dieser Sache einen Schritt weiterzukommen:

1)

Beratungsgespräch direkt in der DRV-Geschäftsstelle vor Ort!

2)

Beratungsgespräch mit einem Versicherten-Ältesten der DRV an Ihrem Wohnort!

3)

Einschaltung Ihres Rechtsbeistandes wie z.B. den VDK oder einen anderen Sozialverband wie Gewerkschaften und andere!

Wurde auch noch nicht von einem Gutachter der RV begutachtet? Dachte dies sei der übliche Weg?<

Antwort:

Die DRV ist ein riesiger Verwaltungsapparat, einen "üblichen Weg" wie von Ihnen angedacht gibt es nicht!

Es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall und auf die Aktenlage an!

Fest steht allerdings, daß das Antragsvorhaben nur dann zu Ihren Gunsten verläuft, wenn Sie vor Antragseinreichung Ihre Hausaufgaben konsequent abarbeiten und rechtzeitig Fakten schaffen!

Welche Hausaufgaben und Fakten dies sind, können Sie zum Beispiel auf google>>erwerbsminderungsrente.biz und in den Videoanletungen auf Youtube unter dem Stichwort: "Erwerbsminderungsrente beantragen-Hausaufgaben" erfahren!

Fazit:

Um die gesetzte Frist einzuhalten und Ihr Antragsvorhaben nicht zu gefährden sollten Sie bei der DRV eine Fristverlängerung durch Ihren Rechtsbeistand beantragen und begründen lassen, dann sind Sie auf der sicheren Seite und können wieder ruhiger schlafen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Nun komm mal wieder runter.

Du gehst jetzt her und schreibst (höflich und auf sachlicher Basis) zurück, dass Du den Bericht umgehend angefordert hast, der Arzt (Name, Adresse) jedoch vor dem 4.11. nichtmal dazu kommt, den Fragebogen auszufüllen, wenn überhaupt, ein Fertigstellungstermin nicht einmal genannt wurde, Grund Überlastung des Arztes, und Du daher nicht weißt, wann Du den bekommst, ihn aber sobald Du ihn erhälst sogleich weiterleitest.

Und schon hat sich das erledigt.

Die 5 Tage, das ist Druck gemacht für Schnarchzapfen und Langeweiler, die das Schreiben erst einmal 4 Wochen verstauben lassen, bevor sie ihren Hintern in Richtung Erledigung schleppen, nicht für Dich.

5 tagesfrist, frag mal nach, ob die noch frisch in der Birne sind.

Schick am besten sofort eine Stellungnahme (somit erfüllst Du deine Mitwirkungspflicht) zurück, Arzt wurde informiert, Termin frühsten,s am 04.11.13 Befundbericht wird dann umgehend vorgelegt.

Solange man sich auf Befunde (Akten) von anderen Stelle, stützen kann, warum dann noch selber einen Gutachter (kosten bis zu 2000€) bezahlen. ;-)