Briefe von Behörden an 1. Wohnsitz oder 2. Wohnsitz?

2 Antworten

An den ersten Wohnsitz, weil man dort ja laut Einwohnermeldeamt gemeldet ist. Wenn du allerdings vorübergehend einen zweiten Wohnsitz hast, kannst du deinen Nachsendeantrag auch so verändern, dass du sagst: "Vom ... bis zum ... möchte ich die Post gerne an diese Adresse gesendet kriegen."

Die gehen an die Adresse, die du angegeben hast, als du z.B. einen Antrag gestellt hast. Willst du sie an die andere Adresse, musst du diese natürlich mitteilen.